Arbeitslosigkeit und Arbeitslosenversicherung. Anspruch auf Arbeitslosengeld:
Nach der Reform "Hartz IV" der Arbeitslosenversicherung ist in Deutschland ein neues System entstanden,
welches effektiver arbeiten soll und gleichzeitig Kosten senkt. Beides scheint aber nicht der
Fall zu sein.
Menschen, die ohne Eigenverschuldung arbeitslos werden und vorher berufstätig waren, bekommen
Arbeitslosengeld 1, kurz ALG I, wenn sie in die Versicherung eingezahlt haben. Dieser Anspruch ist jedoch zeitlich begrenzt.
Wer innerhalb einer bestimmten Zeit, die sich teilweise nach der Dauer der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit
richtet, keine neue Anstellung findet, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, kurz ALG II. Das ALG II ist der Ersatz für
die damalige Arbeitslosenhilfe.
Auch Menschen die berufsfähig sind, vorher nicht gearbeitet haben und sich jetzt arbeitslos
melden, beispielsweise Studenten nach dem Studium, haben Anspruch auf ALG II.
Zuständigkeiten bei Arbeitslosengeld 1 und 2
Für Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen ist weiterhin das jeweilige Arbeitsamt
zuständig. Für Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II ist jedoch nun
die jeweilige Kreis- oder Stadtverwaltung verantwortlich. Aus diesem Grund haben sich diese
Verwaltungen mit der Arbeitsagentur zusammengeschlossen und Arbeitsgemeinschaften gebildet, die
oft als "ARGE" bezeichnet werden.
Kredite für Arbeitslose:
Wer arbeitslos ist oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit betroffen ist, hat es schwer, vor allem
nach "Basel II", einen Kredit bei einem örtlichen Kreditinstitut zu bekommen. Arbeitssuchende
gelten als nicht kreditwürdig, da die dauerhafte Finanzierung der Kredite nicht gewährleistet ist.
Nach Ablauf des Anspruches der Arbeitslosenversicherung droht Hartz 4, was die Banken als
Risiko nicht tragen wollen.
Für viele Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 ist die Situation schwierig. Notwendige
Investitionen, beispielsweise für die Ausbildung der eigenen Kinder, können nicht
ohne Kredit bezahlt werden.
Hier ist Vorsicht geboten! Lassen Sie sich nicht auf dubiose Sofortkredite ohne Schufa, oder
ähnliche Angebote zu Krediten ein. Tun Sie sich selbst den Gefallen und versuchen Sie alle Möglichkeiten bei seriösen
Kreditinstituten oder in der Verwandtschaft auszuloten.
In einigen Fällen zur Arbeitslosenversicherung übernimmt sogar die Arbeitsagentur die Zinsen für einen Kredit
zur Eigenheimfinanzierung bei kleineren Wohnflächen. Informieren Sie sich über Ihren
Anspruch bei der zuständigen Behörde.
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