Die Arbeitslosenversicherung – wer zahlt bei Kündigung?

Nach der Reform „Hartz IV“ der Arbeitslosenversicherung ist in Deutschland ein neues System entstanden, welches effektiver arbeiten soll und gleichzeitig Kosten senkt. Beides scheint aber nicht der Fall zu sein.

Menschen, die ohne Eigenverschuldung arbeitslos werden und vorher berufstätig waren, bekommen Arbeitslosengeld 1, kurz ALG I, wenn sie in die Versicherung eingezahlt haben. Dieser Anspruch ist jedoch zeitlich begrenzt. Wer innerhalb einer bestimmten Zeit, die sich teilweise nach der Dauer der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit richtet, keine neue Anstellung findet, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, kurz ALG II. Das ALG II ist der Ersatz für die damalige Arbeitslosenhilfe.

Menschen die berufsfähig sind, vorher nicht gearbeitet haben und sich jetzt arbeitslos melden, beispielsweise Studenten nach dem Studium, haben einen Anspruch auf ALG II.

Zuständigkeiten bei Arbeitslosengeld 1 und 2

Für Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen ist weiterhin das jeweilige Arbeitsamt zuständig. Für Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II ist jedoch nun die jeweilige Kreis- oder Stadtverwaltung verantwortlich. Aus diesem Grund haben sich diese Verwaltungen mit der Arbeitsagentur zusammengeschlossen und Arbeitsgemeinschaften gebildet, die oft als „ARGE“ bezeichnet werden.

Kredite für Arbeitslose

Wer arbeitslos ist oder unmittelbar von Arbeitslosigkeit betroffen ist, hat es schwer, vor allem nach „Basel II“, einen Kredit bei einem örtlichen Kreditinstitut zu bekommen. Arbeitssuchende gelten als nicht kreditwürdig, da die dauerhafte Finanzierung der Kredite nicht gewährleistet ist. Nach Ablauf des Anspruches der Arbeitslosenversicherung droht Hartz 4, was die Banken als Risiko nicht tragen wollen.

Für viele Empfänger von Arbeitslosengeld 1 und 2 ist die Situation schwierig. Notwendige Investitionen, beispielsweise für die Ausbildung der eigenen Kinder, können nicht ohne Kredit bezahlt werden.

Hier ist Vorsicht geboten! Lassen Sie sich nicht auf dubiose Sofortkredite ohne Schufa, oder ähnliche Angebote zu Krediten ein. Tun Sie sich selbst den Gefallen und versuchen Sie alle Möglichkeiten bei seriösen Kreditinstituten oder in der Verwandtschaft auszuloten.

In einigen Fällen zur Arbeitslosenversicherung übernimmt sogar die Arbeitsagentur die Zinsen für einen Kredit zur Eigenheimfinanzierung bei kleineren Wohnflächen. Informieren Sie sich über Ihren Anspruch bei der zuständigen Behörde.

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