Sperrvermerk in der Bewerbung

Ein Sperrvermerk in einer Bewerbung wird immer dann erforderlich, wenn sich der Bewerber aus einem bereits existierenden und weiterhin bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewirbt. Es ist sehr sinnvoll, wenn der alte Arbeitgeber nichts von der Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber erfährt.

Arbeitnehmer schauen sich regelmäßig nach neuen Arbeitsplätzen um, meistens weil sie nicht mehr mit ihrem aktuellen Job zufrieden sind. Erfährt jedoch der „noch“ Arbeitgeber von der Bewerbung in anderen Unternehmen, kann es unangenehm werden.

In der Regel wird der Arbeitnehmer dann nicht mehr in der zukünftigen Planung berücksichtigt oder sogar im schlimmsten Fall gemobbt. Natürlich muss ein Unternehmen wissen, was es an dem Mitarbeiter hat und ob es mit ihm planen kann, das ist nur verständlich.

Doch genauso wie das Unternehmen seine Zukunft, zum Beispiel einen Unternehmensverkauf, ohne die Einweihung des Mitarbeiters plant, hat auch der Arbeitnehmer das Recht dazu. In jedem Fall sollte die Bewerbung mit einem Hinweis versehen werden, der ungefähr wie folgt lauten könnte:

  • „Bitte behandeln Sie diese Bewerbung vertraulich.“
  • „Aufgrund meiner ungekündigten Arbeitsstelle, wäre mir sehr an einem vertraulichen Bewerbungsverfahren gelegen.“
  • „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber, aufgrund der vertraulichen Behandlung meiner Bewerbung noch nicht nennen möchte.“

Pflicht zum Stillschweigen

Hat der Bewerber in seiner Bewerbung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Bewerbung vertraulich behandelt werden soll bzw., dass der bisherige Arbeitgeber nichts von der Bewerbung erfahren darf, so ist dieser Sperrvermerk für das umworbene Unternehmen bindend.

Wenn das Unternehmen trotzdem externe Auskünfte über den Bewerber einholt und somit den Sperrvermerk verletzt, so können daraus unter Umständen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dem Arbeitnehmer gekündigt wird, in Folge der Informationsbeschaffung beim bisherigen Arbeitgeber. Meistens lässt sich das jedoch nur schwer nachweisen.

Weiterführende Informationen zur Bewerbung:

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