| Ausbildung und Job als Jurist/Juristin: | ||
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Berufsbild Jurist/Juristin
Für einen Jurist ist die Rechtswissenschaft quasi das Wasser in dem
er schwimmt. Gesetze, Normen und Regeln sind die Grundpfeiler einer
Gesellschaft und eines Rechtsstaates. Die Legislative macht die Gesetze,
die Executive führt die Gesetze aus und die Judikative entscheidet nach
den Gesetzen, aber darf auch Lücken und Fehler im Gesetz benennen.
Ein Jurist ist erstmal jeder Absolvent, welcher die zweite Staatsprüfung der Rechtswissenschaften
erfolgreich absolviert hat. Im Anschluss ist dann eine Tätigkeit als Rechtsanwalt,
Staatsanwalt, Notar oder Mitarbeiter im privatwirtschaftlichen oder öffentlichen
Institutionen und Unternehmen möglich.
Für welchen Arbeitgeber oder Beruf sie sich entscheiden, Juristen wirken immer
am Rechtssystem mit. Egal, ob als Rechtsanwalt auf der Seite des Beschuldigten, oder als
Staatsanwalt auf der Seite des Gesetzgebers, als Jurist ist Rechtsprechung und
Rechtsberatung oder einfach eine Beglaubigung das tägliche Handwerk. So vielfältig
die Berufszweige, so vielfältig sind auch die Aufgabenstellungen.
In Kanzleiräumen, Büroräumen oder Gerichtsräumen liegt ihre Arbeit, aber auch in
der Wissenschaft und in den Hörsäalen sind die Arbeitsorte. Immer mehr Juristen
gestalten aktiv als Rechtsanwälte auf der Seite der Legislative mit.
Gehalt und Verdienst als Jurist/Juristin
Das Gehalt der Rechtswissenschaftler richtet sich wie bei anderen Berufen
auch nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag, sofern ein Tarifvertrag
vorhanden ist. Viele Juristen arbeiten zudem freiberuflich bzw. selbstständig,
weshalb keine gesicherte Aussage über den Verdienst möglich ist.
Die folgenden Angaben über das Gehalt als Jurist/Juristin richtet sich daher
nach den tariflichen Löhnen. Nach dem TVöD im Tarifgebiet West liegt
der Verdienst als Rechtswissenschaftler/in ca. zwischen 3500,- und 4700,- EUR
brutto im Monat.
Je nach Qualifikation, Berufserfahrung, Verantwortungsbereich oder Aufgabengebiet
ist die Höhe der Gehaltszahlung unterschiedlich gestaffelt. Ebenso können regionale
Bedingungen den Verdienst beeinflussen.
Ausbildung und Studium als Jurist/Juristin
Die Ausbildung als Jurist/in setzt ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaften voraus,
kurz Jura. Das Studium bis zum ersten Staatsexamen erstreckt sich über eine Regelstudienzeit
von ca 9 Semestern, das sich daran anschließende zweite Staatsexamen, welches zur Befähigung
als Richter oder Rechtsanwalt qualifiziert, nimmt zusätzliche 2 Jahre in Anspruch.
Auch das Studium der Rechtswissenschaften unterliegt dem Bologna-Prozess und wird
auf einen Bachelor-Studiengang zugeschnitten.
Das Studium kann mit einer allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife aufgenommen
werden. Zudem bestimmen die Hochschulen und die Länder selbst, welche zusätzlichen
Auflagen gemacht werden. Diese individuellen Zulassungsbeschränkungen wie zum Beispiel
der Numerus Clausus, können sich von Semester zu Semester verändern.
Inhaltlich ist das Studium zum Juristen in Pflichtfächer und Schwerpunktfächer mit
Wahlmöglichkeit aufgeteilt und spiegelt sämtliche Rechtsräume der nationalen und
internationalen Rechtsprechung wieder. Das eigentliche Studium endet mit dem ersten
Staatsexamen und den erforderlichen Prüfungen. Die Ausbildung kann jedoch noch über den Vorbereitungsdienst
zum zweiten Staatsexamen weitergeführt werden, je nach Berufswunsch.
Eigenschaften und Fähigkeiten für Juristen
Wer einen juristischen Beruf ergreift, muss den Rechtsstaat achten, genauso wie die Gesetze
die in dem jeweiligen Rechtsraum herrschen. Ein Rechtsanwalt vertritt die Interessen des
Mandanten, ein Staatsanwalt hingegen die Interessen des Staates. Schwierig wird es eigentlich
immer nur dann, wenn keine klare Rechtslage zu erkennen ist und das Gericht als unabhängige
Instanz über die Auslegung entscheidet.
Juristen müssen daher auch Durchsetzungsvermögen ihr Eigen nennen. Wer vor Gericht seinen
Rechtsstandpunkt nicht glaubhaft beweisen kann wird in der Regel den Rechtsstreit verlieren.
Vor allem die mündliche Überzeugungskraft ist in diesem Beruf notwendig.
Juristen analysieren oftmals die Fakten aus bestimmten Informationen heraus und
machen sich somit ein Bild der Situation und Gesamtlage. Die Kunst liegt hier im
Detail und der intensiven Analyse, ohne in Oberflächlichkeit abzudriften.
Bewerbung auf Stellenangebote als Jurist/Juristin
Die meisten Juristen sind freiberuflich und somit selbstständig, also nicht auf
eine Bewerbung für einen Job angewiesen. Nicht wenige Juristen sind jedoch in Unternehmen
und öffentlichen Institutionen angestellt und müssen sich somit bewerben.
Die Bewerbung als Jurist erfolgt auf dem klassischen Weg mit schriftlicher Bewerbungsmappe
oder über die Online Bewerbung. Inhaltlich sollte bei der Erstellung von Anschreiben und
Lebenslauf jedoch immer dieselbe Sorgfalt an den tag gelegt werden.
Trends und Entwicklung für Juristen
Die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten ist in Deutschland seit Jahren
stark steigend, für Juristen ergibt sich dadurch viel Arbeit, egal ob als
Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Richter. Dem Bereich der Rechtswissenschaften
waren gute Jahre beschienen und diese sind auch noch nicht zu Ende.
In unserem Rechtsstaat wollen immer mehr Menschen ihr Recht auf dem
Rechtswege einfordern, hierbei freuen sich nicht zuletzt die Rechtschutzversicherungen,
die heutzutage massenhaft abgeschlossen werden. Wer eine Rechtschutzversicherung
sein Eigen nennt, der ist auch nicht darum verlegen für sein Recht zu kämpfen,
schließlich sind die Kosten somit überschaubar.
Doch nicht nur das deutsche Recht schafft Arbeit, auch die Globalisierung und
die damit verbundenen zunehmenden internationalen Rechtsprobleme sind ein
wachsendes Arbeitsfeld für den Jurist/die Juristin.

Quelle: Beschäftigungs- und Arbeitslosenstatistik der BA. Für das Jahr 2007
liegen bei den Arbeitslosen nur unvollständige Daten vor.