Tipps, Vorlagen, Muster und Beispiele zum Arbeitsrecht: Die Kündigung
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Die Kündigung - oft Vorlage für den Gang zum Arbeitsgericht:

Die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag ist kein leichtes Unterfangen. Der Gesetzgeber hat hier klare Regelungen getroffen, die im Kündigungsschutzgesetz festgehalten sind und durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt seit Januar 2004 ergänzt wird.

Der Kündigungsschutz ist "im Prinzip" eine gute Sache, die den Arbeitnehmer vor Willkür des Arbeitgebers schützen soll, aber nicht immer ist der Arbeitgeber der Schuldige. Viele Arbeitnehmer sind für Unternehmen untragbar und nutzen die Regelungen des Künigungsschutzes auf Kosten des Arbeitgebers aus. Das Problem für den Unternehmer ist, dass er langfristige Auftragslagen oft nicht überschauen kann und deshalb kurzfristig Personen einstellen und wieder entlassen muss. Problem für den Arbeitnehmer besteht in der fehlenden langfristigen Perspektive für seine Lebensplannung. Im Prinzip kann eine Rücknahme des Kündigungsschutzes etwas überspitzt eine Rückkehr zum Tageslohn bedeuten.

Änderungen beim Kündigungsschutz
Die Massenentlassungen der Gegenwart zeigen aber auch auf, dass im Arbeitsrecht viel Spielraum für Entlassungen ist. Eine fristlose Entlassung ohne gravierende Fehlleistungen ist in Deutschland nach Ablauf der Probezeit aber nicht möglich - und das ist auch gut so! In den nächsten Jahren wird es vermutlich noch einige Änderungen in diesem Bereich geben. Die Politik wird massiv durch Wirtschaftsverbände unter Druck gesetzt, die das Muster "hire and fire" auch in Deutschland verwirklichen wollen.

In unserem Nachbarland Frankreich zum Beispiel, gab es nach einer Gesetzesänderung, die den Schutz vor Entlassungen bei Berufseinsteigern teilweise aufhob, landesweite Demonstrationen. In Frankreich sollte die Probezeit bei Berufsanfängern auf vier Jahre erhöht werden. Hier zu lande wird aktuell die Probezeit von zwei Jahren verhandelt.

Die aktuelle Beschneidung der Arbeitnehmerrechte hat keinen rationalen Hintergrund als Muster, sondern dient einfach als Hoffnungsschimmer der Politik auf eine bessere Einstellungsquote.

Unterschiedliche Kündigungsarten
Es gibt verschiedene Arten ein Arbeitsverhältnis zu beenden, die fristlose, die außerordentliche oder die ordentliche Kündigung. Zudem gibt es wiederrum einen Unterschied zum Begriff der Entlassung, welcher sich auch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung auswirken kann.

In der Regel wird natürlich ordentlich gekündigt, sei es von Seiten des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Hier sind gewisse Fristen zu beachten, in seltenen Fällen gibt es auch Abfindungen. Der Arbeitgeber ist nicht unbedingt zur Angabe von Gründen für das Ausscheiden des Arbeitnehmers verpflichtet. Im Prinzip wird hier aber in drei unterschiedliche Gründe unterteilt, in betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Gründe.

Betriebsbedingte Kündigung ist zum Beispiel die Folge von wirtschaftlichen Entscheidungen, vertragsbedingte Kündigung ist die Folge von arbeitsvertragswidrigem Verhalten mit Abmahnverfahren und die personenbedingte Kündigung erfolgt zum Beispiel bei langer Krankheit oder häufiger Erkrankung sowie dem Verlust der Fahrerlaubnis, welche für das Arbeitsverhältnis notwendig ist.

Außerordentliche und fristlose Kündigung
Der Unterschied zu ordentlichen Kündigungen besteht darin, dass hier keine Kündigungsfrist notwendig ist, dafür aber eine Begründung. Es wird davon ausgegangen, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist, weshalb dieses mit sofortiger Wirkung beendet werden kann. Die Begründung ist aber zwingend vorgeschrieben, oft führen diese Formen daher auch vor das Arbeitsgericht. Diese Form ist gerechtfertigt, wenn sich zum Beispiel Verdachtsmomente durch Beweise erhärten und keine Vertrauensbasis mehr vorhanden ist


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