Ausbildung und Job als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin:
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Tipps zur Bewerbung

Berufsbild Rechtsanwalt/Rechtsanwältin


Der Rechtsanwalt als Beruf hat ein ziemlich schlechtes Image und kommt bei Meinungsumfragen oft nicht gut weg. Dabei ist die Geschichte des Berufs geprägt von den Schaffung eines freiheitlichen Rechtsstaates, welcher erst den Anwaltsberuf notwendig gemacht hat. Zu Zeiten der Monarchie herrschte noch das Gesetz des Königs und Prozesse waren eher Schauprozesse mit sicherem Ausgang.

Der heutige Rechtsanwalt berät und vertritt Menschen, sogenannte Mandanten, vor der dritten Gewalt des Rechtsstaates, nämlich der Judikative. Die Bereiche und Verhandlungsinhalte vor Gericht können sehr unterschiedlich sein und spalten sich beispielsweise in Bereiche wie Mietrecht, Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht. In der Regel spezialisiert sich ein Rechtsanwalt auf einen oder mehrere bestimmte Bereiche.

Dritten gegenüber sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen den Angeklagten vor Gericht optimal vertreten und der Rechtsfindung dienlich sein. Nicht selten wandelt der Anwalt hierbei auf einem schmalen Grad zwischen Rechtsbeugung und Wahrheitsfindung und kommt selbst in ein moralisches Dilemma.

Rechtsanwälte arbeiten in einer Anwaltskanzlei oder bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, aber auch in großen Unternehmen oder Verbänden. Dabei sind sie entweder angestellt, oder als Partner und Unternehmens- und Kanzleiinhaber aktiv.



Gehalt und Verdienst als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Für diesen Beruf gibt es keinen Tarifvertrag, denn die meisten Anwälte sind selbstständig und nicht angestellt. Aus diesem Grund kann auch kein Annäherungswert für das Gehalt als Rechtsanwalt angegeben werden.

Der Verdienst der Rechtsanwälte als Honorar definiert und richtet sich nach Art und Weise des Rechtsstreites vor Gericht oder einer außergerichtlicher Verständigung. Die Anwaltskanzleien haben hierfür feste Sätze, die sich entweder nach pauschalen Tätigkeiten richten oder aber nach Stundensätzen. Ausbildung und Studium als Rechtsanwalt

Wer den Beruf Rechtsanwalt ergreifen möchte, der muss ein Studium der Rechtswissenschaften erfolgreich absolvieren. Hier werden das erste und zweite Staatsexamen der Rechtswissenschaften abverlangt, um die sogenannte "Richterreife" zu belegen.
Zudem muss die Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer erfolgen und darf nur aus definierten Gründen verwehrt bleiben.

Das Studium dauert in der Regel ca. 9 Semester bis zum ersten Staatsexamen, wobei anschließend noch einmal 4 Semester für den Vorbereitungsdienst veranschlagt werden müssen, welcher mit dem zweiten Staatsexamen abschließt.

In der Ausbildung als Rechtsanwalt können dann während der Studienphase verschiedene Schwerpunkte in unterschiedlichen Rechtsbereichen gelegt werden. Schwerpunktefächer sind zum Beispiel das Strafrecht, Immobilienrecht oder internationales Recht. Hingegen gehört das Arbeitsrecht genauso wie das Bürgerrecht und Weitere zu den Pflichtfächern.

Aktuell sind ungefähr 300,- bis 500,- pro Semester an Studiengebühren zu entrichten, je nach Bundesland und Universität gibt es hier jedoch Unterschiede. Eine Finanzierung durch Stipendien, Bildungskredite oder Erlass aufgrund des BAFöG, ist im Bereich des Möglichen.

Kriterium für eine Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife und eventuelle Anforderungen der jeweiligen Universität, wie Numerus Clausus oder eine Eingangsprüfung.

Eigenschaften und Fähigkeiten für Rechtsanwälte

Rechtsanwälte müssen in erster Linie überzeugen können, den Richter, aber auch den Staatsanwalt und Menschen allgemein. Aus diesem Grund benötigen sie eine große Überzeugungskraft, die sich meistens aus sozialer Kompetenz speist. Einen Menschen richtig einschätzen können und sich in seine Person hineinzuversetzen ist wichtig, daher muss ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Als Mittel dient hier genauso wie bei einem Verkäufer die Rethorik und die Präsentation.

Daher ist der Beruf Anwalt nicht selten mit einem besonders schlechten Ruf versehen, denn ein Rechtsanwalt muss, ähnlich einem Politiker, aus beruflichen Gründen das Vertrauen gewinnen. Hierbei ist natürlich die Aufrichtigkeit nicht immer gewährleistet.

Informationen auszuwerten und eine umfassende Analyse der Aktenlage durchzuführen gehören zum täglichen Handwerk. Sich in die Problematik des Falles und die Anforderungen des Kunden hinein zu versetzen ist unbedingt notwendig, um erfolgreich arbeiten zu können.

Bewerbung auf Stellenangebote als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Rechtsanwälte müssen überzeugen, nicht nur vor Gericht, sondern auch bei der Bewerbung oder Vorstellung in einer Kanzlei oder einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Nur der Rechtsanwalt ist erfolgreich, der sein Gegenüber zu überzeugen weiß.

Hierfür sind die Mittel einer schriftlichen Bewerbung über das Internet oder per Post relativ gering. Das persönliche Gespräch ist in der Regel ausschlaggebend und verschafft den entscheidenden Vorteil.

Doch vor dem Gespräch steht nunmal die aussagekräftige Bewerbungsmappe, die natürlich mit einem ergänzenden Telefonat für offene Fragen ergänzt werden kann. Anschreiben und Lebenslauf müssen ideal formuliert sein und natürlich sollten auch die Zeugnisse stimmen.

Trends und Entwicklung für Rechtsanwälte

Die Anzahl der Klagen hat in den letzten Jahren extrem zugenommen, denn der Abschluss von Rechtsschutzversicherungen relativiert die Kosten. Zudem sind gerade bei den Sozialgerichten etliche Klagen eingereicht worden, weil bei den Empfängern von Arbeitslosengeld II, im Zusammenhang mit einer Klage, die Kosten dem Steuerzahler aufgebürdet werden.

Für Anwälte herrscht Goldgräberstimmung in allen Bereichen, vom Arbeitsrecht bis zum Mietrecht wird die Anzahl der Klagen von Jahr zu Jahr größer. Je höher die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten, desto besser sind die Perspektiven für Anwälte.

Viele Anwälte nutzen auch ihre Streitbarkeit für einen Einstieg in die Politik. Im Deutschen Bundestag und in den Parteien sind etliche Rechtsanwälte in Führungspositionen. Gute Beispiele sind Gerhard Schröder, Guido Westerwelle oder Gregor Gysi.

Job als Rechtsanwalt
Quelle: Beschäftigungs- und Arbeitslosenstatistik der BA. Für das Jahr 2007 liegen bei den Arbeitslosen nur unvollständige Daten vor.


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