| Ausbildung und Job als Richter/Richterin: | ||
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Berufsbild Richter/Richterin
Den Beruf Richter/Richterin gibt es schon seit Jahrtausenden. Mit dem entstehen
von Zivilisationen bedarf es einer Rechtsprechung, welche zwischen Konfliktparteien
vermittelt und Autorität besitzt. Andernfalls droht Selbstjustiz, welche in immer neuen
Konfrontationen endet.
Der Richter ist Beamter und bekleidet somit das Richteramt in sämtlichen
Gerichtszweigen, wie Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Finanzgericht, Arbeitsgericht
oder Disziplinargericht. Der/die Richter/Richterin muss neutral sein und darf sich
nicht als abhängig vom Staat betrachten. Ein Richter spricht Recht, aufgrund
von Sachverhalten und Gesetzen.
Sachverhalte können sich jedoch ändern und plötzlich in einem anderen Licht erscheinen,
ebenso sind Richter auch nur Menschen, die sich bemühen vorurteilsfrei zu entscheiden,
daher ist dem Richterstand auch keine Unfehlbarkeit unterstellt. Aus diesem Grund sind
in bestimmten Fällen auch Revisionen von Urteilen möglich, die dann an einem anderen Gericht,
der nächst höheren Instanz erörtert werden.
Gehalt und Verdienst als Richter/Richterin
Weil die Tragweiten der Entscheidungen teilweise sehr weitreichend sind,
ist gerade der Beruf als Richter sehr anfällig, für Bestechung oder Lobbyismus.
Damit diese Versuche an finanziellen Sachverhalten abprallen, ist die Besoldung
nach der Bundesbesoldungsordnung mit dem Tarif R ausgestattet, welcher von R1 bis R5
reicht. In der Anfangsstufe R1 erhält der Richter ein Gehalt von ca. 3.500,- EUR, in der
Stufe R5 einen Verdienst von ca. 7.500,- EUR.
Der Grund-Verdienst als Richter kann noch durch diverse Zulagen, Auslandsbesoldung
oder einen Familienzuschlag erhöht werden.
Ausbildung als Richter/Richterin
Die Ausbildung zum Richteramt ist sehr langwierig. Basisvoraussetzung ist ein
juristisches Studium an einer deutschen Hochschule mit erfolgreicher Prüfung
durch das erste und zweite juristische Staatsexamen. Weiterhin kann im Anschluss
nur derjenige Richter werden, der bereits "Richter/in auf Probe" über einen Zeitraum
von drei Jahren war. Die Probezeit als Richter kann jedoch auch bis zu fünf Jahren
dauern.
Nach dem juristischen Studium sind jedoch auch andere Job-Perspektiven
realistisch, zum Beispiel Rechtsanwalt oder Staatsanwalt. Das Richteramt ist ein
sehr elitäres Arbeitsfeld, nicht zuletzt aufgrund der Verkörperung von
staatlich legitimierter Macht.
Eigenschaften und Fähigkeiten für Richter
Ein Richter muss zu allererst das geltende Recht beachten und darf sich nicht
durch Bestechung, Medien, Vorurteile, Lobbyisten oder anderen Sachverhalte
leiten lassen. Was im Gerichtssaal zur Urteilsfindung dient muss sich ausschließlich
aus Beweisen, Zeugenaussagen und Akten heraus erschließen. Dies ist
eigentlich schon die Hauptfähigkeit für einen Richter.
Natürlich ist das analytische Denken eines Richters hierfür ebenfalls notwendig.
Ebenso das entsprechende Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zu kommunizieren.
Ein Richter muss sich seiner Verantwortung gegenüber den Beteiligten bewusst sein
und sollte auch aus einer schwierigen Situation eine klare Entscheidung treffen
können.
Bewerbung auf Stellenangebote als Richter/Richterin
Stellenangebote als Richter ergeben sich meist bereits aus dem Studium heraus,
im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss. Da Richter verbeamtet werden,
unterliegen sie den Bestimmungen der jeweiligen Landesbehörden bzw. Bundesbehörden.
Teilweise wird sogar noch ein handgeschriebener nicht-tabellarischer Lebenslauf verlangt,
zusätzlich der Antrag auf Einstellung in den Dienst als Richter auf Probe. Zudem ein Lichtbild,
eine Erklärung ob Schulden bestehen, eine Erklärung zur Sichtung von Personalakten, Zeugniskopien
der Staatsexamen, Vorstrafenerklärung und ggfs. noch weitere Unterlagen.
Die Oberlandesgerichte legen die erforderlichen Anforderungen selbst fest, weshalb es zu
Unterscheidungen bei der Bewerbung kommt, je nach Ort des OLG. Daher kann hier auch keine
einheitliche Aussage zur Bewerbung als Richter getroffen werden.
Trends und Entwicklung für Richter
Die Lage in den Justizbehörden ist prikär, steigende Anzahl an Rechtsstreitigkeiten
und Personalabbau vom Richter bis zum Bewährungshelfer, bringen das ganze System
der Rechtssprechung in einen Grenzbereich des verantwortungsvollen Handelns.
Die Länder und der Bund sind seit Jahren pleite und haben deutlich über ihre Verhältnisse
gelebt. Schließlich gewinnt ein Politker seine Wählerstimmen nicht durch Sparen
sonder durch das Ausgeben von Geld.
Wer das Richteramt übernehmen möchte, muss quasi zu den besten Anwärtern gehören,
ansonsten ist die Aussicht nicht gerade rosig. Neue Stellen werden aktuell nicht
geschaffen und alte Stellen nicht wieder neu besetzt.

Quelle: Beschäftigungs- und Arbeitslosenstatistik der BA. Für das Jahr 2007
liegen bei den Arbeitslosen nur unvollständige Daten vor.