Zeitarbeit - Das Arbeitszeitmodell der Zukunft?
Die Zeitarbeit in Deutschland boomt wie noch nie zuvor. Der Anteil von Leiharbeitnehmern bei Neueinstellungen
steigt überproportinal. In der Gesamtzahl der Arbeitnehmer bilden die Leiharbeiter zwar noch immer einen
einstelligen Prozentsatz, aber die Tendenz ist klar.
Der Trend entwickelt sich aus den gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre, vor allem aus dem Wegfall der
Sperrfrist von anfänglich 3 Monaten für die Tätigkeit in dem Unternehmen eines Kunden. Heute gibt es quasi keine
Sperrfrist mehr, der Arbeitnehmer kann sein lebenlang als Leiharbeiter bei dem gleichen Kunden beschäftigt sein.
Ein weiterer Grund für den Trend ist auch die massive Vermittlung von Alg II-Empfängern durch die
örtliche ARGE an die Arbeitnehmerüberlassungen.
Die Kritiker mehren sich
Obwohl die großen Arbeitnehmerüberlassungen horende Summen für Öffentlichkeitsarbeit
verpulvern, bleibt die Kritik an diesem Zustand und wird stetig mit steigenden Zahlen von Zeitarbeitern lauter.
Während böse Zungen von Menschenhandel oder Rückkehr zur Sklaverei sprechen und Arbeitnehmerüberlassungen
mit Zuhältern vergleichen, propagieren Politik und Wirtschaft die Zeitarbeit als Jobmotor der Zukunft.
Was mit Sicherheit bedenklich ist an der aktuellen Entwicklung, ist die Tatsache, dass immer mehr hochqualifizierte Arbeitnehmer
in der Zeitarbeit einen Platz finden und einige Unternehmen, bis auf die Geschäftsführung, ausschließlich aus Zeitarbeitnehmern
bestehen.
Fakten zur Zeitarbeit
Die Tätigkeit für ein Zeitarbeitsunternehmen ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz klar geregelt,
weshalb auch hier der Mutterschutz oder die Lohnfortzahlung besteht. Entscheiden Sie sich für eine Zeitarbeitsfirma, so
muss ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Obwohl es sich um eine Zeitarbeit handelt ist
der Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen (Arbeitgeber) in der Regel unbefristet.
Wenn Sie bei einem Kunden (Entleiher) nicht eingesetzt werden, so besteht trotzdem ein Anspruch
auf den vertraglichen Lohn. Generell sind Sie aber auch vertraglich dazu verpflichtet, sich bei dem
Zeitarbeitsunternehmen zu melden, wenn Sie nicht eingesetzt werden, in der Regel mit einem täglichen Telefonat.
Verdiene ich weniger als ein Arbeitnehmer des Kunden?
Sie bekommen den gleichen Lohn, wie der feste Arbeitnehmer des Kunden für die gleiche
Tätigkeit, dieser Grundsatz leitet sich aus dem Gleichstellungsgesetz ab. Eine
Ausnahme bildet der Tarifvertrag mit der Zeitarbeitsfirma, haben Sie einen solchen
abgeschlossen, so ist dieser Vertrag die Grundlage für Ihren Arbeitslohn.
Die Gleichstellung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sie als Zeitarbeiter (Leiharbeitnehmer)
am Ende weniger auf dem Konto haben, als der feste Mitarbeiter für die gleiche
Tätigkeit in der Firma des Kunden.
Zeitarbeit als Jobeinstieg
Ob die Tätigkeit als Zeitarbeitnehmer für Sie in Frage kommt, sollten Sie sich gut überlegen.
Viele Unternehmen suchen Arbeitnehmer über Arbeitnehmerüberlassungen, um diese nachher selbst
einzustellen, der sogenannte "Klebeeffekt".
Aus diesem Grund kann Zeitarbeit daher auch eine Chance sein, stellt aber langfristig keine Alternative dar. In der Vergangenheit
gab es daher von Seiten der Arbeitnehmerüberlassung auch den Versuch, die Leiharbeitnehmer vertraglich
an das Zeitarbeitsunternehmen zu binden. Der Gesetzgeber hat hier aber einen Riegel vorgeschoben.
In der letzten Zeit mehren sich die Berichte, in denen Leiharbeiter über sehr schlechte
Sicherheitsstandards bei den Entleihern klagen. Der Zeitarbeiter stellt sich für den Kunden
langfristig nicht als Investition dar, wie es der feste Mitarbeiter ist. Aus diesem Grund werden
Leiharbeitern oft die Arbeiten auferlegt, die sonst keiner machen will. Wenn solche Mängel auftreten,
so sollten diese vom Leiharbeitnehmer sofort veröffentlicht werden.
Vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses als Zeitarbeitnehmer steht daher das genaue Studium
des Vertrages. Kein Vertrag sollte überstürzt abgeschlossen werden, eventuell empfiehlt sich auch
die Konsultation eines Anwaltes für Arbeitsrecht.
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