Wer gewerblich, selbstständig oder in einem Angestelltenverhältnis mehr als acht Personen befördert,
benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung – kurz FzF.
Diese wird umgangssprachlich auch als Personenbeförderungsschein bezeichnet.
Eine solche Bescheinigung ist in Deutschland zwingend erforderlich, wenn man ein Taxi, einen Mietwagen
mit Fahrer oder einen Krankentransport gewerblich betreiben möchte. Unternehmen wie Uber versuchen
seit Jahren, den Gesetzgeber dazu zu bewegen, diese Regelung zu lockern oder anzupassen, um ihr
Geschäftsmodell – so wie in anderen europäischen Ländern – auch auf dem deutschen Markt vollständig
etablieren zu können. Bislang gilt jedoch: Wer in Deutschland Fahrgäste gegen Entgelt transportiert,
kommt um den Personenbeförderungsschein nicht herum.
Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein
Für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gelten mehrere klar definierte
Voraussetzungen, die vollständig erfüllt sein müssen:
Mindestalter und Führerschein: Der Antragsteller muss mindestens 21 Jahre alt
sein und im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sein. Darüber hinaus ist eine
Fahrpraxis von mindestens zwei Jahren nachzuweisen, um sicherzustellen, dass ausreichend
Fahrerfahrung vorhanden ist.
Ortskenntnisprüfung: Ein weiterer zentraler Bestandteil ist der Nachweis einer umfassenden
Ortskenntnis. Diese wird durch eine Prüfung ermittelt, die je nach Kommune entweder mündlich oder
schriftlich abgelegt werden kann. Die genauen Anforderungen und Regelungen können von Gemeinde zu
Gemeinde variieren, weshalb es ratsam ist, sich vorab beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu
informieren. In der Prüfung werden in der Regel Kenntnisse über Straßenverläufe, wichtige
Einrichtungen sowie typische Fahrstrecken abgefragt.
Medizinisches Gutachten: Es ist ein arbeitsmedizinisches Gutachten vorzulegen, das die
körperliche und geistige Eignung zur Personenbeförderung bescheinigt. Dieses Gutachten wird von einem
zugelassenen Arbeitsmediziner ausgestellt. Welche Ärzte hierfür anerkannt sind, erfahren Interessierte
beim zuständigen Straßenverkehrsamt. Das Gutachten umfasst unter anderem die Überprüfung des
Herz-Kreislauf-Systems, neurologische Aspekte sowie die allgemeine Belastbarkeit im Straßenverkehr.
Sehtest: Unabhängig vom medizinischen Gutachten ist ein separater Sehtest erforderlich.
Dieser kann bei einem zugelassenen Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden. Dabei wird geprüft,
ob die Sehschärfe den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für Berufsfahrer entspricht. Sollte
eine Sehhilfe notwendig sein, muss diese beim Fahren konsequent getragen werden.
Polizeiliches Führungszeugnis: Da Taxifahrer und andere gewerbliche Personenbeförderer
täglich in engem Kontakt mit Fahrgästen stehen, ist ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Pflicht. Dieses darf zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Regel nicht älter als drei Monate sein
und kann beim örtlichen Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt beantragt werden. Personen mit bestimmten
Vorstrafen – insbesondere im Bereich Betrug, Körperverletzung oder Straßenverkehrsdelikte – können
vom Erhalt des Personenbeförderungsscheins ausgeschlossen werden.
Erste-Hilfe-Kurs: In vielen Bundesländern wird zusätzlich ein aktueller Nachweis über
einen Erste-Hilfe-Kurs verlangt. Dieser sollte nicht älter als zwei Jahre sein und bei einer
anerkannten Hilfsorganisation, wie dem Deutschen Roten Kreuz oder dem ADAC, absolviert worden sein.
Wo und wie wird der Personenbeförderungsschein ausgestellt?
Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird bei dem für den Wohnort
zuständigen Straßenverkehrsamt (auch Führerscheinstelle genannt) gestellt. Dort sind
folgende Unterlagen einzureichen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Führerschein der Klasse B im Original
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Nachweis des bestandenen Sehtests
- Nachweis der Ortskenntnisprüfung
- Nachweis eines aktuellen Erste-Hilfe-Kurses (je nach Bundesland)
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und kann wenige Tage bis mehrere Wochen in Anspruch
nehmen. Es empfiehlt sich, den Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Arbeitsbeginn zu stellen. In
manchen Städten besteht zudem die Möglichkeit, einen Termin online zu vereinbaren und Unterlagen
vorab digital einzureichen.
Gültigkeit und Verlängerung des Personenbeförderungsscheins
Der Personenbeförderungsschein wird nicht unbefristet ausgestellt. Er ist in der Regel
für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig. Vor Ablauf dieser Frist muss eine
Verlängerung beantragt werden, für die erneut ein medizinisches Gutachten, ein Sehtest sowie ein
aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen sind. Ab einem Alter von 60 Jahren verkürzt sich
die Gültigkeitsdauer auf zwei bis drei Jahre, da häufigere Gesundheitsüberprüfungen vorgeschrieben
sind. Es liegt in der Verantwortung des Fahrers, die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen, da
das gewerbliche Fahren ohne gültige FzF als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden kann.
Entzug und Sanktionen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann jederzeit entzogen werden, wenn die
Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind – etwa bei gesundheitlichen Einschränkungen, neuen
Einträgen im Führungszeugnis oder schwerwiegenden Verstößen im Straßenverkehr. Wer ohne gültige
FzF gewerblich Personen befördert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem empfindlichen
Bußgeld belegt werden. In besonders schweren Fällen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Kosten für den Personenbeförderungsschein
Die Gesamtkosten für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung setzen sich aus mehreren Einzelpositionen
zusammen und belaufen sich insgesamt auf ca. 150 bis 300 Euro, je nach Wohnort und
individuellem Aufwand:
- Verwaltungsgebühr (Straßenverkehrsamt): ca. 50–100 Euro
- Polizeiliches Führungszeugnis: ca. 10–20 Euro
- Sehtest beim Optiker: 6,43 Euro (gesetzlich festgeschrieben)
- Arbeitsmedizinisches Gutachten: ca. 80–150 Euro (je nach Arzt und Umfang)
- Erste-Hilfe-Kurs (falls erforderlich): ca. 20–40 Euro
Es ist ratsam, sich im Vorfeld beim zuständigen Straßenverkehrsamt über die genauen Gebühren zu
informieren, da diese von Gemeinde zu Gemeinde leicht variieren können. Arbeitgeber im
Taxigewerbe übernehmen die Kosten in manchen Fällen ganz oder teilweise, insbesondere wenn die
FzF als Einstellungsvoraussetzung gilt.



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