Sperrvermerk in der Bewerbung: So schützen Sie Ihre vertrauliche Jobsuche
Ein Sperrvermerk in der Bewerbung wird immer dann erforderlich, wenn sich ein Bewerber aus einem bereits bestehenden und ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus auf eine neue Stelle bewirbt. Mit diesem Vermerk weist der Bewerber das umworbene Unternehmen ausdrücklich darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen vertraulich behandelt werden sollen und der aktuelle Arbeitgeber unter keinen Umständen kontaktiert werden darf.
Arbeitnehmer schauen sich aus den unterschiedlichsten Gründen nach einer neuen beruflichen Herausforderung um – sei es wegen mangelnder Aufstiegsmöglichkeiten, einem unbefriedigenden Betriebsklima, einem zu geringen Gehalt oder dem Wunsch nach einer Veränderung. Erfährt der derzeitige Arbeitgeber jedoch zu früh von diesen Plänen, kann das schwerwiegende Folgen haben.
Wann ist ein Sperrvermerk sinnvoll?
Im schlimmsten Fall droht dem Arbeitnehmer Mobbing am Arbeitsplatz, der Ausschluss aus wichtigen Projekten oder eine fehlende Berücksichtigung bei zukünftigen Personalentscheidungen wie Beförderungen oder Gehaltserhöhungen. In besonders ungünstigen Fällen kann sogar eine Kündigung drohen.
Natürlich hat ein Unternehmen ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, mit welchen Mitarbeitern es langfristig planen kann – das ist absolut nachvollziehbar. Genauso wie ein Unternehmen aber strategische Entscheidungen, etwa einen Unternehmensverkauf oder eine Umstrukturierung, ohne vorzeitige Information der Belegschaft trifft, hat auch der Arbeitnehmer das Recht, seine berufliche Zukunft diskret zu planen.
Ein Sperrvermerk ist insbesondere in folgenden Situationen sinnvoll:
- Sie befinden sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.
- Sie arbeiten in einer kleinen Branche, in der sich Personalverantwortliche untereinander kennen.
- Ihr aktueller Arbeitgeber pflegt geschäftliche Beziehungen zum Wunschunternehmen.
- Sie befürchten arbeitsrechtliche oder zwischenmenschliche Konsequenzen bei Bekanntwerden Ihrer Bewerbung.
Formulierungsbeispiele für einen Sperrvermerk
Der Sperrvermerk sollte klar, höflich und unmissverständlich formuliert sein. In jedem Fall sollte die Bewerbung mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden, der beispielsweise wie folgt lauten könnte:
- „Bitte behandeln Sie diese Bewerbung vertraulich.“
- „Aufgrund meines ungekündigten Arbeitsverhältnisses wäre mir sehr an einem vertraulichen Bewerbungsverfahren gelegen.“
- „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber aufgrund der gewünschten vertraulichen Behandlung meiner Bewerbung noch nicht nennen möchte.“
- „Da ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, von einer Kontaktaufnahme mit meinem derzeitigen Arbeitgeber abzusehen.“
- „Ich bitte Sie, meine Bewerbung als streng vertraulich zu behandeln und keine Erkundigungen bei meinem aktuellen Arbeitgeber einzuholen.“
Wo wird der Sperrvermerk platziert?
Für die richtige Platzierung des Sperrvermerks gibt es mehrere bewährte Möglichkeiten:
- Im Anschreiben: Am Ende des letzten Absatzes vor der Grußformel – das ist die häufigste und empfehlenswerteste Variante.
- Auf dem Deckblatt: Gut sichtbar als separater Hinweis, sodass er sofort ins Auge fällt.
- Im Lebenslauf: Beim aktuellen Arbeitgeber kann ergänzend ein Hinweis wie „Sperrvermerk – bitte vertraulich behandeln“ eingefügt werden.
Wichtig ist, dass der Vermerk bereits beim ersten Sichten der Bewerbung wahrgenommen wird, damit das Unternehmen ihn nicht versehentlich übersieht.
Pflicht zum Stillschweigen
Hat der Bewerber in seinen Unterlagen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Bewerbung vertraulich behandelt werden soll, beziehungsweise dass der bisherige Arbeitgeber nichts von der Bewerbung erfahren darf, so ist dieser Sperrvermerk für das umworbene Unternehmen rechtlich bindend.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem vorvertraglichen Schuldverhältnis zwischen Bewerber und Unternehmen sowie aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten des Bewerbers. Wenn das Unternehmen trotzdem externe Auskünfte einholt und somit den Sperrvermerk verletzt, können daraus unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn dem Arbeitnehmer in der Folge der unzulässigen Informationsbeschaffung beim bisherigen Arbeitgeber gekündigt wird oder ihm anderweitige berufliche Nachteile entstehen. In der Praxis lässt sich der Kausalzusammenhang zwischen Verstoß und Schaden allerdings oft nur schwer nachweisen, weshalb der präventive Schutz durch einen klar formulierten Sperrvermerk umso wichtiger ist.
Wichtig: Ein seriöses Unternehmen wird einen Sperrvermerk stets respektieren. Sollte ein potenzieller Arbeitgeber den Wunsch nach Vertraulichkeit ignorieren, ist das bereits ein deutliches Warnsignal für die zukünftige Zusammenarbeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
1. Wirkt ein Sperrvermerk auf den potenziellen neuen Arbeitgeber unprofessionell?
Nein, ganz im Gegenteil. Ein Sperrvermerk zeigt, dass der Bewerber professionell und loyal mit seinem aktuellen Arbeitgeber umgeht. Personalverantwortliche sind diese Praxis gewohnt und werten sie häufig sogar positiv – schließlich lässt sie auf einen verantwortungsbewussten Mitarbeiter schließen, der auch in seinem zukünftigen Unternehmen vertraulich agieren wird.
2. Muss ich auch bei einem Ausbildungswechsel oder bei der Bewerbung als Werkstudent einen Sperrvermerk angeben?
Ja, ein Sperrvermerk ist auch in diesen Fällen sinnvoll. Sobald ein bestehendes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis vorliegt, das nicht gefährdet werden soll, empfiehlt sich ein entsprechender Hinweis – unabhängig davon, ob es sich um eine Vollzeitstelle, eine Ausbildung oder einen Nebenjob handelt.
3. Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber den Sperrvermerk ignoriert und mein aktueller Chef davon erfährt?
In einem solchen Fall können Sie unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen den neuen Arbeitgeber geltend machen, sofern Ihnen durch den Verstoß ein nachweisbarer Schaden entstanden ist – etwa durch eine Kündigung. In der Praxis ist der Nachweis jedoch oft schwierig. Daher gilt: Ein klar und sichtbar platzierter Sperrvermerk ist die beste Vorsorge. Falls dennoch ein Verstoß auftritt, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Weiterführende Informationen zur Bewerbung:


