Zeiterfassung für Mitarbeiter – Pflicht und Ausnahmen bei der elektronischen Zeiterfassung

In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen zur Zeiterfassung für Mitarbeiter, die je nach Branche, Unternehmensgröße und individuellen Vereinbarungen variieren können. Hier sind einige allgemeine Aspekte:

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem die Höchstarbeitszeit, Pausenregelungen und Ruhezeiten. Laut ArbZG dürfen Arbeitnehmer in der Regel nicht mehr als 8 Stunden pro Tag arbeiten und die maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden. Für bestimmte Branchen und Berufe gelten jedoch Ausnahmen.

Dokumentation der Arbeitszeit
Arbeitgeber sind gemäß § 16 ArbZG verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Dies kann durch manuelle Aufzeichnungen, elektronische Systeme oder Zeiterfassungssoftware erfolgen.

Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
In vielen Unternehmen werden die Regelungen zur Zeiterfassung auch durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge festgelegt. Diese können zusätzliche Regelungen enthalten, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Mindestlohnregelungen
Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau erfassen, um sicherzustellen, dass der Mindestlohn eingehalten wird.

Datenschutzrechtliche Aspekte
Bei der Einführung von Zeiterfassungssystemen müssen Arbeitgeber die Datenschutzbestimmungen beachten, insbesondere im Hinblick auf die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitarbeiter.

Mitbestimmung des Betriebsrats
In Unternehmen mit Betriebsrat hat dieser oft ein Mitspracherecht bei der Einführung oder Änderung von Zeiterfassungssystemen.

Ist die Zeiterfassung in allen deutschen Unternehmen eine Pflicht?

Ja, jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet eine Zeiterfassung für Mitarbeiter zu führen. Seit September 2022 gilt eine Pflicht, egal ob Arbeitnehmer und Arbeitgeber dies wollen oder nicht. Es soll jedoch für Tarifparteien möglich sein bestimmte Ausnahmen zu vereinbaren.

Gibt es eine Pflicht zur digitalen Zeiterfassung am Arbeitsplatz?

Ja, die digitale Arbeitszeiterfassung wird in Deutschland zur Pflicht, wenn ein Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern dürfen weiterhin andere Lösungen nutzen.

Es gibt für die Einführung der digitalen Erfassung folgende Fristen, die von Unternehmen beachtet werden sollten:

  • Bis zu 5 Jahre Zeit haben Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern
  • Unternehmen mit 50 bis 250 Mitarbeitern haben 2 Jahre Zeit für die Umsetzung
  • Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bleibt nur 1 Jahr für die Einführung

Warum ist die Arbeitszeiterfassung in 2022 zur Pflicht geworden?

Die Pflicht ergibt sich aus einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019. Mit einer Übergangsfrist wurde damit allen EU-Ländern auferlegt eine entsprechende Regelung flächendeckend einzuführen. Die Pflicht zur digitalen Zeiterfassung entstammt aus Vorgaben der Bundesregierung.

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