Datenspeicherung einer Bewerbung beim Arbeitgeber

Die Skandale über Datenmissbrauch häufen sich rasant, kaum ein Bereich der nicht betroffen ist. Sei es bei den Krankenkassen, bei den Geheimdiensten, bei Facebook oder anderen Internetunternehmen, sie alle haben massive Probleme mit den Daten ihrer Kunden rechtlich sicher umzugehen.Da stellt sich natürlich auch die Frage, was mit den Daten der Bewerber eigentlich passiert.

Ein Bewerber konnte früher davon ausgehen, dass mit der Rücksendung seiner Bewerbungsmappe auf dem Postweg auch seine Daten beim umworbenen Unternehmen nicht mehr vorhanden waren. Heute erfolgen die meisten Bewerbungen in digitaler Form und sind sehr leicht langfristig speicherfähig.

Rechtlich ist die Speicherung der Daten von Bewerbern nicht eindeutig definiert. Eigentlich gilt die Verordnung, dass mit der Vergabe des Arbeitsplatzes an einen anderen Bewerber, die Daten gelöscht werden müssen, weil dann der Grund bzw. die Erlaubnis für die Datennutzung weggefallen ist. Stimmt der Bewerber jedoch zu, dass seine Daten auch für weitere Jobangebote genutzt werden können, so besteht die Möglichkeit die Bewerberdaten auch langfristig zu speichern.

Arbeitgeber, die Daten von Bewerbern sofort löschen, können allerdings auch Schwierigkeiten bekommen, wenn beispielsweise ein Bewerber auf Grundlage des Anti-Diskiminierungsgesetzes eine Klage einreicht. Der Arbeitgeber ist dann hier in der Beweispflicht.

Eindeutig verboten ist es natürlich die Daten an Dritte weiterzugeben. Bekommen Sie plötzlich ein Jobangebot von einer anderen Firma, zu der Sie nie einen Kontakt hatten, so können Sie berechtigt Fragen, wo dieses Unternehmen Ihre Daten herbekommen hat.

Der Gesetzgeber wird hier in naher Zukunft nachbessern müssen, um die Daten aus Bewerbungsunterlagen besser zu schützen.

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