| Ausbildung und Beruf als Schornsteinfeger/in: | ||
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Berufsbild Schornsteinfeger/in
Schornsteinfeger ist ein alter anerkannter Handwerksberuf, der sich in den
letzten Jahrzehnten entscheidend geändert hat. Während vor einigen Jahrzehnten
der Schornsteinfeger fast ausschließlich für die Reinigung der Schornsteine
verantwortlich war, ist dieser Aspekt in den Hintergund getreten. Bedingt durch
den Rückgang der Kohleheizung und dem vermehrten Einsatz von Gas- und
Ölheizungen wurde die Reinigung zur Nebensache.
Heute sind die Schornsteinfeger vor Allem für die Messung und Einstellung der
Emissionen von Heizungsanlagen zuständig. Der ordenliche Betrieb der Heizung
steht im Vordergrund, optimaler Energieverbrauch für geringe Kosten und geringe
Emissionen.
Im sogenannten Schornsteinfegergesetz sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten
der Kaminfeger genau geregelt. Berichte über Mängel müssen gegebenenfalls an
Eigentümer oder Behörden übermittelt und die Behebung von Schäden kontrolliert
werden. Jeder Hauseigentümer ist dazu verpflichtet die hauseigene Heizungsanlage
kontrollieren zu lassen und für jeden Schornsteinfeger gibt es einen eigenen
Bezirk. Die Kontrolle und Reinigung von Heizungsanlagen vollzieht der Kaminfeger
in regelmäßigen Abständen, egal ob der Eigentümer dies möchte oder nicht. Die
Kosten hierfür hat der Eigentümer ebenfalls zu tragen - Schornsteinfeger bringen
daher nicht nur Glück im sprichwörtlichen Sinne. Im Prinzip ist dieser Beruf
also ein krisenfester Job.
Gehalt/Verdienst als Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin
Der Verdienst eines Schornsteinfegers ist relativ einheitlich geregelt und
richtet sich Faktoren wie Berufserfahrung, Alter und Qualifikation. Wenn eine
tarifliche Anlehnung des Arbeitsvertrages besteht, so kann das Gehalt von einem
Kaminfeger zum Beispiel bei einem monatlichem Bruttoverdienst von 2600 Euro
liegen.
In bestimmten Regionen kann es aber auch zu unterschiedlichen
Vergütungsstrukturen kommen.
Im Zuge der Novelle des Schornsteinfegergesetzes in 2013 kann es in diesem Beruf
zu einer Änderung in der Vergütungsstruktur kommen.
Ausbildung als Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin
Der Ausbildungsberuf als Schornsteinfeger ist ein anerkannter Handwerksberuf
nach der deutschen Handwerksverordnung. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre
und ist eine duale Ausbildung, die sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der
Berufsschule absolviert wird. Die Ausbildung findet in der Regel in dem
Kehrbezirk des Wohnortes statt oder in den angrenzenden Kehrbezirken.
Für Schreibarbeiten sind die angehenden Schornsteinfeger in der Ausbildung auch
im Büro tätig, ansonsten findet die Arbeit sehr oft beim Kunden und im Freien
statt. Kleinere Ausbildungsbetriebe können oft nicht alle Ausbildungsbereiche
abdecken, was durch überbetriebliche Ausbildungsabschnitte abgedeckt werden
kann. Während an der Berufsschule das theoretische Wissen vermittelt wird,
müssen Kaminfeger in den Ausbildungsbetrieben schon aktiv und direkt vor Ort
beim Kunden aktiv werden. Natürlich ist dabei jedem Auszubildenden ein
qualifizierter Mitarbeiter zur Ausbildung gegenüber zu stellen, weshalb auch der
Verantwortungsbereich nicht in ganzem Maße den Azubis obliegt.
Eine Ausbildungsvergütung für Schornsteinfeger ist nicht tariflich geregelt,
kann aber wie folgt aussehen:
1. Ausbildungsjahr 470 EUR
2. Ausbildungsjahr 532 EUR
3. Ausbildungsjahr 626 EUR
Wie bei allen Berufen der Handwerksordnung ist auch für die Ausbildung als
Schornsteinfeger kein bestimmter schulischer Abschluss als
Zulassungsvoraussetzung gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis werden aber in
der überwiegenden Mehrheit (65 % in 2006) Azubis mit einem mittleren
Bildungsabschluss eingestellt.
Die Gesellenprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen
Abschlussprüfung im dritten Ausbildungsjahr, wobei hier wie bei anderen Berufen
auch die schriftliche Prüfung mit einer mündlichen Prüfung kombiniert werden
kann.
Eigenschaften und Voraussetzungen für Schornsteinfeger/innen
Wer sich nicht dreckig machen möchte, der sollte diesen Beruf erst gar nicht in
Erwägung ziehen, was allerdings auch für eine Vielzahl der handwerklichen Berufe
gilt. Natürlich gehört es zum Reinigen von Kaminen und Heiz- und
Lüftungsanlagen, dass diese auf verschiedene Arten gereinigt werden, wobei der
Kaminfeger mit Verschmutzungen in Berührung kommt. In diesem Job muss auch
zugepackt werden können, weshalb keine Scheu vor praktischer Arbeit bestehen
sollte.
Kaminkehrer haben immer direkten Kontakt zum Kunden, andernfalls kommen sie gar
nicht ins Haus und somit zur Wirkungsstätte. Aus diesem Grund ist eine relativ
gute soziale Kompetenz wichtig, vor Allem mit Blick auf einen liberalisierten
Markt ab 2013, wo der Schornsteinfeger frei wählbar und der Kunde nicht mehr auf
Kehrbezirke angewiesen ist.
Wie bereits erwähnt ist aber in diesem Job die Reinigung nicht mehr vorrangig,
sondern eher die Messung von Emissionen. Aus diesem Grund muss gewissenhaft
protokolliert und kontrolliert werden, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
sollten daher zu den Tugenden zählen.
Bewerbung auf Stellenangebote als Schornsteinfeger/in
Eine Online-Bewerbung ist hier selten anzutreffen, in der Regel wird
eine schriftliche Bewerbung über den Postweg gewünscht. Trotzdem kann es sehr
positiv sein, wenn die Bewerbung als Kaminfeger persönlich vor Ort abgegeben
wird. Ein positiver Eindruck kann hierbei im weiteren Bewerbungsprozess
hilfreich sein.
Die Bewerbungsunterlagen enthalten das Bewerbungsanschreiben und den Lebenslauf
inklusive Zeugniskopien. Im Anschreiben der Bewerbung sollte ausführlich auf die
Motivation für diesen Job eingegangen werden und ebenso ausführlich die
individuelle Qualifikation zur Darstellung kommen. Im tabellarischen Lebenslauf
wird dann, zur besseren Überschaubarkeit in chronologischer Form, der bisherige
schulische und berufliche Werdegang dargestellt.
Trends und Entwicklungen für Schornsteinfeger/innen
Die Neuregelung des Schornsteinfegergesetzes und das Thema Umweltschutz wird für
die Jobs der Kaminfeger in den nächsten Jahren die größten Änderungen mit sich
bringen. Weil das deutsche Schornsteinfegergesetz an aktuelles EU-Recht
angeglichen werden soll wird es hier eine Novelle geben, die 2013 in Kraft
tritt. Unter anderem besteht für die Hauseigentümer dann auch die freie Wahl der
ausführenden Schornsteinfeger, was in diesem Beruf für eine Konkurrenzsituation
sorgen wird, die bisher nicht gegeben war. Schornsteinfeger dürfen dann
allerdings auch einer Nebentätigkeit nachgehen, was bisher nicht der Fall war.
Mit dem Blick auf neue Klimaschutzziele wird es in den nächsten Jahren auch hier
zu neuen Vorgaben kommen, die von Schornsteinfegern vor Ort kontrolliert werden
müssen. In dieser Eigenschaft wird voraussichtlich die beratende Funktion der
Schornsteinfeger zunehmen, auch mit Blick auf die Einführung von
Energieausweisen für Mietwohnungen und Häuser.

Quelle: Beschäftigungs- und Arbeitslosenstatistik der BA.
Für das Jahr 2007 liegen bei den Arbeitslosen nur unvollständige Daten vor.