| Ausbildung und Job als Staatsanwalt/Staatsanwältin: | ||
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| Tipps zur Bewerbung | ||
Berufsbild Staatsanwalt/Staatsanwältin
Der Staatsanwalt arbeitet nicht nur für den Staat, sondern auch für das Bundesland,
beispielsweise an den Landesgerichten. Die Interessen des Staates zu wahren und das
unser geltendes Recht nicht gebrochen wird, dafür ist die Staatsanwaltschaft verantwortlich.
Bei einem Verstoß gegen geltendes Strafrecht kann oder muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden
und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Im Gegensatz zum
Richteramt, ist der Staatsanwalt/die Staatsanwältin weisungsgebunden und nicht unabhängig.
Bei schwerwiegenden Verbrechen ist die Staatsanwaltschaft nicht selten bereits direkt am
Tatort zugegen und kann eine Festnahme von Tatverdächtigen anordnen.
Den Anweisungen der Staatsanwaltschaft muss die Polizei als Vollstreckungsbehörde folgen.
Ob es letztlich zu einer Anklageerhebnung kommt, oder zu einer Einstellung des
Ermittlungsverfahrens liegt ebenfalls im Einflussbereich der Staatsanwälte. Genauso
entscheidend ist ihr Einfluss bei Begnadigungsverfahren, wo sie über Freilassungen
von Strafgefangenen wegen guter Führung entscheiden.
Mit der Zunahme von organisierter Kriminalität ist die Staatsanwaltschaft schon seit Jahren
in den Fokus der Mafia geraten, Bedrohungen nehmen zu.
Gehalt und Verdienst als Staatsanwalt/Staatsanwältin
Das Gehalt als Staatsanwalt/Staatsanwältin, richtet sich wie bei den Richtern, nach dem Bundesbesoldungsgesetz.
Staatsanwälte genießen den Beamtenstatus und sind genau wie Richter in
der Verdienstgruppe R angesiedelt, wo sie von der Einstiegsstufe 1 bis zu Stufe 5
kommen können.
Natürlich kann sich die Besoldung der Staatsanwaltschaft hier ebenso durch
Zulagen erhöhen, wie bei anderen Beamten. Der Aufstieg innerhalb der Besoldungsstufen
richtet sich jedoch nachvornehmlich zeitlichen Faktoren und weniger nach
erbrachter Leistung.
Für einen Staatsanwalt kann daher die Bandbreite der Besoldung zwischen 3.400,- EUR
und 7.500,- EUR liegen, jedoch ohne eventuelle Zulagen, die den jeweiligen Betrag
nochmals erhöhen.
Ausbildung als Staatsanwalt/Staatsanwältin
Die Ausbildung zum Staatsanwalt ist an ein Studium der Rechtswissenschaften gebunden,
wobei das erste juristische Staatsexamen absolviert werden muss. Ebenso ist das zweite
Staatsexamen, das sogenannte Refrendariat, unbedingt erforderlich für den Zugang
zum Beruf Staatsanwalt/Staatsanwältin.
Die Ausbildung und Aufnahme ist jedoch dann noch immer nicht abgeschlossen, sondern
erfolgt in den meisten Fällen erst nach einer Tätigkeit als "Richter/in auf Probe",
welche zwischen drei und fünf Jahren umfassen kann.
Staatsanwalt kann nur werden, wer auch den Beamtenstatus bekommt, daher ist
die Aufnahme als Beamter und die damit verbundene Eignungsprüfung ein weiterer
notwendiger Schritt, um die Ausbildung als Staatsanwalt abzuschließen. Ohne
die Aufnahme in den Staatsdienst ist die Tätigkeit für die Staatsanwaltschaft
nicht möglich.
Eigenschaften und Fähigkeiten für Staatsanwälte
Was muss jemand mitbringen, um als Staatsanwalt einen guten Job machen zu können?
In erster Linie sollte das Interesse an rechtlichen Fragen vorhanden sein und
zudem muss ein Staatsanwalt auch immer die Identifikation mit dem Staatsdienst
zulassen.
Für die Staatsanwaltschaft ist es immer wichtig vor Gericht den Sachverhalt und
den Standpunkt ideal zu präsentieren, daher spielt das Vermögen zu guter
Kommunikation und Rhetorik eine wichtige Rolle bei diesen Ämtern.
Ein Staatsanwalt setzt keine polizeilichen Mittel direkt ein sonder ordnet sie nur an,
dennoch laufen bei ihm oft die Informationen zusammen. Aus diesem Grund ist auch eine
gute Fähigkeit zur Analyse notwendig, auch um die gesammelten Informationen auszuwerten
und in Verbindung zueinander zu bringen.
Bewerbung auf Stellenangebote als Staatsanwalt/Staatsanwältin
Stellenangebote als Staatsanwalt/Staatsanwältin ergeben sich nicht selten bereits aus der Ausbildung,
im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss. Da Staatsanwälte verbeamtet werden,
unterliegen sie den Bestimmungen der jeweiligen Landesbehörden bzw. Bundesbehörden.
Teilweise wird sogar noch ein handgeschriebener nicht-tabellarischer Lebenslauf verlangt,
zusätzlich der Antrag auf Einstellung in den Dienst als Richter auf Probe. Zudem ein Lichtbild,
eine Erklärung ob Schulden bestehen, eine Erklärung zur Sichtung von Personalakten, Zeugniskopien
der Staatsexamen, Vorstrafenerklärung und ggfs. noch weitere Unterlagen.
Die Oberlandesgerichte legen die erforderlichen Anforderungen selbst fest, weshalb es zu
Unterscheidungen bei der Bewerbung kommt, je nach Ort des OLG. Aus diesem Grund kann keine
Aussage zur Bewerbung als Staatsanwalt/Staatsanwältin getroffen werden, da es keine einheitlichen
Standards gibt.
Trends und Entwicklung für die Staatsanwaltschaft
Die Anzahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren steigt, besonders
die Anzahl von Gewaltverbrechen bzw. Körperverletzungen nimmt drastisch zu.
Im Bereich der Jugendkriminalität gibt es enorme Zuwachsraten, obwohl
die Anzahl der Jugendlichen deutlich abnimmt.
Für die Staatsanwälte gibt es mehr Arbeit denn je, doch sollten nicht
lieber die gesellschaftlichen Entwicklungen hinterfragt werden? Gerade
im Bereich der Jugendkriminalität stößt der Rechtsstaat oft an seine
Grenzen und das Alter ist nicht immer Beleg für den Entwicklungsstand
eines Jugendlichen.
Die Staatsanwaltschaft wird aktiv, wenn die
Gesellschaft oftmals bereits aufgegeben hat oder die Sozialisation
des Tatverdächtigen keinen anderen Weg mehr zulässt. Die Straftat an sich
ist nur das Sympthom. Eine engere Verpflechtung von staatlichen Präventivstellen,
die nicht erst bei der Bewährungshilfe anfangen, kann zukünftig einen
größeren Erfolg erzielen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachreihe 10.