Das Berufsbild des Richters gibt es seit Jahrtausenden. Mit dem Entstehen von Zivilisationen bedarf es einer Rechtsprechung, die zwischen Konfliktparteien vermittelt und Autorität besitzt. Andernfalls droht Selbstjustiz, die in immer neuen Konfrontationen endet.
Der Richter ist kein Beamter und unterliegt dem Deutschen Richtergesetz (DRiG). Er bekleidet das Richteramt in sämtlichen Gerichtszweigen, wie dem Verwaltungsgericht, Sozialgericht, Finanzgericht, Arbeitsgericht oder Disziplinargericht. Der Richter muss neutral sein und darf sich nicht als abhängig vom Staat betrachten. Er spricht Recht auf der Grundlage von Sachverhalten und Gesetzen.
Sachverhalte können sich ändern und in einem anderen Licht erscheinen. Auch Richter sind Menschen, die sich um vorurteilsfreie Entscheidungen bemühen. Daher wird dem Stand keine Unfehlbarkeit unterstellt. Aus diesem Grund sind in bestimmten Fällen Revisionen von Urteilen möglich, die dann an einem anderen Gericht in nächsthöherer Instanz erörtert werden.
Gehalt und Besoldung als Richter/in
In Deutschland werden die Gehälter der Richter und Staatsanwälte durch das Besoldungssystem geregelt. Die Besoldungsgruppen und -stufen sind im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sowie in den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen festgelegt.
Einstiegsbesoldung: Ein Richter oder eine Richterin beginnt in der Regel in der Besoldungsgruppe R 1. Die frühere Einordnung in A-Gruppen (A 13–A 16) gilt heute für Richter nicht mehr; Richtergehälter richten sich nach der eigenen Besoldungsordnung R.
Besoldungsordnung R – aktuelle Orientierungswerte (2024/2025):
- R 1 (Richter auf Probe / Richter am Amtsgericht): ca. 4.900 bis 7.200 Euro monatlich (brutto)
- R 2 (Richter am Landgericht / Vorsitzender Richter am Amtsgericht): ca. 6.500 bis 8.500 Euro monatlich (brutto)
- R 3 und höher (Vorsitzender Richter am Landgericht, Richter am Oberlandesgericht): ab ca. 8.500 Euro monatlich (brutto)
Besonderheiten beim Gehalt: Zusätzlich zur Grundbesoldung erhalten Richter verschiedene Zulagen, etwa Familienzuschläge. Die genauen Beträge variieren je nach Bundesland und Dienstposten. Bundesrichter am Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht sind den Besoldungsgruppen R 6 bis R 10 zugeordnet und erhalten entsprechend höhere Bezüge.
Nebeneinkünfte: Einige Richter haben die Möglichkeit, Nebeneinkünfte zu erzielen, beispielsweise durch Lehrtätigkeiten an Universitäten oder Gutachtertätigkeiten. Diese sind jedoch anzeige- oder genehmigungspflichtig.
Studium und Ausbildung zum Richter / zur Richterin
Die grundlegende Voraussetzung für eine Richterposition ist ein abgeschlossenes Jurastudium – ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität – sowie das Bestehen beider Staatsexamina.
Nach dem Jurastudium muss die Befähigung zum Richteramt erworben werden. Dies erfolgt durch das Bestehen des Ersten Juristischen Staatsexamens (Erste Juristische Prüfung) sowie des Zweiten Juristischen Staatsexamens (Assessorexamen) nach dem Referendariat.
Viele Richterpositionen erfordern darüber hinaus eine bestimmte Berufserfahrung als Volljurist. Diese wird durch die Teilnahme am juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) erworben, der praktische Erfahrungen in verschiedenen juristischen Bereichen vermittelt.
Je nach dem spezifischen Rechtsgebiet, für das der Richter vorgesehen ist (z. B. Zivil-, Straf- oder Verwaltungsrecht), können zusätzliche fachliche Qualifikationen von Vorteil sein.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Richter? Die Ausbildung dauert in Deutschland insgesamt etwa 7 bis 8 Jahre: Das Jurastudium umfasst circa 4 bis 5 Jahre, das Referendariat 2 Jahre. Hinzu kommen Bewerbungs- und Auswahlverfahren sowie eine erste Tätigkeit auf Probe.
Voraussetzungen für Richter
Ein Richter muss das geltende Recht beachten und darf sich nicht durch Bestechung, Medienberichterstattung, Vorurteile, Lobbyisten oder andere externe Einflüsse leiten lassen. Was im Gerichtssaal zur Urteilsfindung dient, muss sich ausschließlich aus Beweisen, Zeugenaussagen und Akten erschließen.
Richter müssen unabhängig agieren und dürfen nicht durch externen Druck beeinflusst werden. Diese Unabhängigkeit ist entscheidend für faire und gerechte Entscheidungen.
Sie müssen eine hohe moralische Integrität und ethische Standards aufweisen. Integrität ist wesentlich, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsprechung zu erhalten.
Gutes Urteilsvermögen ist unerlässlich, um angemessene und gerechte Entscheidungen zu treffen. Dies erfordert das Abwägen verschiedener Interessen und das Berücksichtigen verschiedener Perspektiven.
Darüber hinaus sind ausgeprägte mündliche und schriftliche Kommunikationsfähigkeiten wichtig, um Entscheidungen klar und verständlich zu begründen sowie effektiv mit Anwälten, Prozessparteien und anderen Gerichtsbeteiligten zu kommunizieren.
Bewerbung als Richter/in
Stellenangebote ergeben sich meist bereits aus dem Studium heraus, im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss beider Staatsexamina. Bewerber mit überdurchschnittlichen Examensnoten haben dabei deutlich bessere Chancen.
Teilweise wird noch ein handgeschriebener, nicht-tabellarischer Lebenslauf verlangt, ergänzt durch den Antrag auf Einstellung in den Richterdienst auf Probe. Zudem sind ein Lichtbild, eine Erklärung über bestehende Schulden, eine Erklärung zur Sichtung von Personalakten, Zeugniskopien der Staatsexamina sowie eine Vorstrafenerklärung einzureichen – je nach Oberlandesgericht können weitere Unterlagen verlangt werden.
Die Oberlandesgerichte legen die Anforderungen selbst fest, weshalb es je nach Standort des OLG zu Unterschieden bei der Bewerbung kommen kann.
Trends und Entwicklung für das Richteramt
Die Zukunft bietet Richterinnen und Richtern gute berufliche Perspektiven in Deutschland. Es herrscht Personalmangel in diesem Bereich, während die Fallzahlen an deutschen Gerichten kontinuierlich steigen. Die wachsende Bereitschaft der Bevölkerung, Rechtsstreitigkeiten gerichtlich klären zu lassen, beansprucht das System erheblich.
Aufstieg innerhalb der Judikative: Viele Richter beginnen ihre Karriere an den unteren Gerichtsebenen und können durch Beförderungen zu höheren Gerichten aufsteigen. Dies kann den Weg zu Positionen wie Vorsitzender Richter am Landgericht, Richter am Oberlandesgericht, Senatsvorsitzender oder Bundesrichter ebnen.
Spezialisierung: Richter können sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisieren, etwa Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht oder Verwaltungsrecht. Eine Spezialisierung fördert die fachliche Tiefe und eröffnet spezifische Karrierechancen.
Digitalisierung der Justiz: Die Digitalisierung verändert auch das Richteramt. Mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) und der E-Akte arbeiten Gerichte zunehmend papierlos. Richter müssen sich auf digitale Werkzeuge und KI-gestützte Recherchesysteme einstellen, die Routineaufgaben unterstützen können.
Internationale Karrieremöglichkeiten: In einigen Bereichen haben Richter die Möglichkeit, internationale Karrierewege einzuschlagen – etwa an internationalen Gerichtshöfen wie dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Lehrtätigkeiten und Forschung: Einige Richter geben ihre Erfahrung und Kenntnisse durch Lehrtätigkeiten an Universitäten oder Fachhochschulen weiter oder engagieren sich in der Rechtswissenschaft.
Alternative Streitbeilegung: Richter können sich für eine Karriere in der alternativen Streitbeilegung (ADR) entscheiden und beispielsweise als Schiedsrichter oder Mediatoren tätig werden. Dies erfordert spezielle Schulungen und Zertifizierungen.
Verwaltung und Justizpolitik: Einige Richter wechseln in die Verwaltung oder Justizpolitik, werden Gerichtspräsidenten oder arbeiten in Justizministerien auf Landes- oder Bundesebene.
Rückzug in die Privatwirtschaft: Einige Richter entscheiden sich nach ihrer Amtszeit für eine Karriere in der Privatwirtschaft, etwa als Rechtsanwälte in Kanzleien, in Unternehmen oder in beratenden Positionen.
Häufig gestellte Fragen zum Beruf Richter/in
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Richter oder Richterin zu werden?
Um Richter oder Richterin in Deutschland zu werden, benötigen Sie die Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 Deutsches Richtergesetz (DRiG). Das bedeutet: Sie müssen ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität absolvieren, das Erste Juristische Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung) bestehen, anschließend das zweijährige Referendariat (juristischer Vorbereitungsdienst) ableisten und das Zweite Juristische Staatsexamen (Assessorexamen) erfolgreich abschließen. Da die Stellen begehrt sind, spielen die Examensnoten eine entscheidende Rolle: In der Regel werden Bewerber mit mindestens einem „vollbefriedigend“ (9 Punkte) im zweiten Staatsexamen bevorzugt.
Wie viel verdient ein Richter oder eine Richterin in Deutschland?
Das Gehalt von Richterinnen und Richtern richtet sich nach der Besoldungsordnung R (nicht nach der Beamtenbesoldung A). Berufseinsteiger werden in der Regel in R 1 eingruppiert und verdienen je nach Bundesland und Erfahrungsstufe ca. 4.900 bis 7.200 Euro brutto monatlich. Mit steigender Erfahrung und Beförderungen – etwa zum Vorsitzenden Richter (R 2) oder Richter am Oberlandesgericht (R 3 und höher) – steigt das Gehalt auf 8.500 Euro brutto und mehr. Bundesrichter am BGH oder BVerwG erhalten deutlich höhere Bezüge gemäß R 6 bis R 10. Hinzu kommen Familienzuschläge und weitere Zulagen.
Ist ein Richter ein Beamter und wie ist die Stelle abgesichert?
Nein, Richterinnen und Richter sind keine Beamten. Sie nehmen ein eigenständiges Amt wahr und sind durch das Deutsche Richtergesetz (DRiG) besonders geschützt. Die richterliche Unabhängigkeit ist im Grundgesetz (Art. 97 GG) verankert: Richter sind sachlich unabhängig (sie unterliegen nur dem Gesetz) und persönlich unabhängig (sie können nicht ohne weiteres versetzt oder entlassen werden). Auf Probe berufene Richter erhalten nach einer Bewährungszeit von in der Regel 3 bis 5 Jahren eine Planstelle auf Lebenszeit und genießen dann einen sehr hohen Bestandsschutz.
Ähnliche Berufsbilder:


(10 Bewertung(en), durchschnittlich: 4,40 von 5)