Hast du Durchsetzungskraft und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein? Zählt Rechtschaffenheit zu deinen Grundüberzeugungen? Dann könnte ein Jura-Studium und das Berufsbild der Staatsanwälte genau das Richtige für dich sein.
Der Staatsanwalt bzw. die Staatsanwältin arbeitet sowohl für den Bund als auch für das jeweilige Bundesland, etwa an Landes- und Oberlandesgerichten. Die Staatsanwaltschaft ist dafür verantwortlich, die Interessen des Staates zu wahren und sicherzustellen, dass geltendes Recht nicht verletzt wird.
Bei einem Verstoß gegen das Strafrecht kann oder muss die Staatsanwaltschaft aktiv werden und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Im Gegensatz zum Richteramt ist der Staatsanwalt weisungsgebunden und damit nicht unabhängig. Bei schwerwiegenden Verbrechen ist die Staatsanwaltschaft häufig bereits direkt am Tatort zugegen und kann die Festnahme von Tatverdächtigen anordnen.
Den Anweisungen der Staatsanwaltschaft muss die Polizei als Vollstreckungsbehörde Folge leisten. Ob es letztlich zu einer Anklageerhebung kommt oder ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird, liegt ebenfalls im Einflussbereich der Staatsanwälte. Ebenso spielen sie eine wichtige Rolle bei Begnadigungsverfahren, etwa wenn über die Freilassung von Strafgefangenen wegen guter Führung entschieden wird.
Mit der Zunahme von organisierter Kriminalität und Cyberdelikten ist die Staatsanwaltschaft in den vergangenen Jahren verstärkt in das Visier krimineller Organisationen geraten. Bedrohungen gegenüber Staatsanwälten nehmen zu – ein Aspekt, der bei der Berufswahl nicht unterschätzt werden sollte.
Gehalt bzw. Besoldung als Staatsanwalt/Staatsanwältin
Das Gehalt als Staatsanwalt richtet sich – wie bei Richtern – nach der Besoldungsordnung R der jeweiligen Landesbesoldungsgesetze sowie dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Staatsanwälte genießen den Beamtenstatus und werden in den Besoldungsgruppen R1 bis R9 eingestuft. Berufseinsteiger starten stets in der Besoldungsgruppe R1. Der Stufenaufstieg innerhalb von R1 und R2 erfolgt alle zwei Jahre nach Dienstzugehörigkeit.
Da die Besoldung seit der Föderalismusreform 2006 Ländersache ist, bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Im bundesweiten Durchschnitt liegt das Grundgehalt der R1-Eingangsstufe 2025 bei rund 5.219 Euro brutto monatlich (Quelle: Deutscher Richterbund / Juristenkoffer). Spitzenreiter ist Bayern mit ca. 5.514 Euro, gefolgt von Hamburg (ca. 5.402 Euro) und Hessen (ca. 5.389 Euro). Das Saarland bildet mit rund 4.826 Euro das Schlusslicht.
Wer zur Staatsanwaltschaft am Bundesgerichtshof wechselt, startet in der Besoldungsgruppe R2 mit einem Einstiegsgehalt von rund 6.090 Euro brutto monatlich (Quelle: talentrocket.de, 2025). Mit steigender Berufserfahrung und höherer Besoldungsgruppe können Generalstaatsanwälte (R5/R6) oder Bundesanwälte am BGH (R8–R10) ein Bruttogehalt von weit über 10.000 Euro monatlich erreichen.
Zusätzlich zum Grundgehalt können Familienzuschläge, Amtszulagen und Ortszuschläge das Einkommen spürbar erhöhen. Als Beamte zahlen Staatsanwälte keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, was das Nettogehalt gegenüber vergleichbaren Angestelltenberufen deutlich verbessert. Trotzdem hat sich laut einer Studie der Kienbaum Consultants International (2023, im Auftrag des Deutschen Richterbundes) das Gehaltsgefälle zwischen Justiz und Privatwirtschaft zuletzt deutlich vergrößert: Prädikatsjuristen in Unternehmen verdienen im Mittelwert knapp 100.000 Euro jährlich, in Großkanzleien sogar durchschnittlich rund 139.000 Euro – gegenüber rund 60.000 Euro brutto im Jahr für Berufseinsteiger in der Justiz.
Studium und Ausbildung als Staatsanwalt/Staatsanwältin
Die Ausbildung zum Staatsanwalt bzw. zur Staatsanwältin in Deutschland erfolgt in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten und ist ausschließlich über den akademischen Weg möglich. Es handelt sich um einen klassischen Studienberuf – eine duale Ausbildung gibt es nicht.
Jurastudium: Das rechtswissenschaftliche Studium bildet die unverzichtbare Grundlage. Es dauert mindestens acht Semester (Regelstudienzeit) und schließt mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung) ab. Ein überdurchschnittliches Ergebnis ist dabei wichtig, da viele Länder Mindestvorgaben für die Einstellung vorschreiben – in Bayern beispielsweise sind es mindestens 8 Punkte im Zweiten Staatsexamen.
Referendariat: Nach dem Studium folgt das zweijährige Rechtsreferendariat. Es umfasst praktische Ausbildungsstationen in verschiedenen Rechtsbereichen: Zivilgericht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Anwaltschaft und Wahlstation. Das Referendariat endet mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen (Assessorexamen), das zugleich die Befähigung zum Richteramt begründet.
Berufseinstieg in den höheren Justizdienst: Nach dem bestandenen Zweiten Staatsexamen können Absolventen in den höheren Dienst der Justiz eintreten – als Richter auf Probe oder Staatsanwalt. Die Einstellung erfolgt durch das zuständige Landesjustizministerium. Aufgrund einer bevorstehenden Pensionierungswelle suchen viele Bundesländer aktiv nach qualifizierten Nachwuchsjuristinnen und -juristen.
Die gesamte Ausbildungszeit – vom Studienbeginn bis zum Berufsstart – beträgt in der Regel sieben bis acht Jahre, je nach Studiendauer und individuellem Verlauf.
Eigenschaften, Aufgaben und Voraussetzungen für Staatsanwälte
In Deutschland gibt es keine einheitliche Altersgrenze für Staatsanwälte, da das Justizwesen Ländersache ist. Die Altersgrenzen für den Berufseinstieg und für den Ruhestand können von Bundesland zu Bundesland variieren.
Ein überdurchschnittlicher Notendurchschnitt im Studium und im Zweiten Staatsexamen ist eine zentrale Voraussetzung für die Bewerbung um eine Staatsanwaltsstelle. Neben der fachlichen Qualifikation spielen aber auch persönliche Kompetenzen eine entscheidende Rolle.
Wer als Staatsanwalt einen guten Job machen möchte, sollte vor allem ein echtes Interesse an rechtlichen Fragestellungen mitbringen sowie die Bereitschaft, sich mit dem Staatsdienst und seinem Auftrag zu identifizieren. Da die Staatsanwaltschaft regelmäßig vor Gericht den Sachverhalt und den Standpunkt der Anklage präsentieren muss, sind ausgeprägte rhetorische Fähigkeiten und Kommunikationsstärke unverzichtbar.
Staatsanwälte setzen keine polizeilichen Mittel selbst ein, sondern ordnen sie an. Dennoch laufen bei ihnen alle Ermittlungsinformationen zusammen. Daher ist eine starke analytische Kompetenz gefragt: Informationen müssen bewertet, in Zusammenhang gebracht und zu einer schlüssigen Anklagestrategie verdichtet werden. Hinzu kommen psychische Belastbarkeit, Entscheidungsfreude und ein hohes Maß an Integrität.
Bewerbung als Staatsanwalt/Staatsanwältin
Stellenangebote für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ergeben sich häufig bereits aus dem Referendariat heraus, also im Anschluss an das erfolgreich abgelegte Zweite Staatsexamen. Da Staatsanwälte verbeamtet werden, unterliegen sie den Einstellungsbestimmungen der jeweiligen Landes- oder Bundesbehörden.
Die Bewerbungsunterlagen variieren je nach Oberlandesgerichtsbezirk, da die Oberlandesgerichte die Anforderungen eigenständig festlegen. Typischerweise umfassen die Unterlagen: einen tabellarischen oder handgeschriebenen Lebenslauf, den Antrag auf Einstellung in den Dienst als Richter auf Probe, ein aktuelles Lichtbild, eine Schulden- und eine Vorstrafenerklärung, eine Erklärung zur Sichtung von Personalakten sowie beglaubigte Zeugniskopien beider Staatsexamen.
Da keine einheitlichen Standards existieren, empfiehlt es sich, die Anforderungen des zuständigen Oberlandesgerichts frühzeitig zu recherchieren und die Unterlagen entsprechend sorgfältig zusammenzustellen.
Trends und Entwicklung für die Staatsanwaltschaft
Die Zahl strafrechtlicher Ermittlungsverfahren steigt kontinuierlich. Neben klassischen Gewaltdelikten und Körperverletzungen wächst besonders der Bereich der Cyberkriminalität rasant. Auch im Bereich der Jugendkriminalität sind Zuwächse zu verzeichnen, obwohl die Zahl der Jugendlichen in der Gesamtbevölkerung zurückgeht – ein Widerspruch, der gesellschaftliche Fragen aufwirft, die über das Strafjustizsystem hinausgehen.
Für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gibt es mehr Arbeit denn je. Die Staatsanwaltschaft wird aktiv, wenn andere gesellschaftliche Systeme bereits versagt haben. Eine engere Vernetzung staatlicher Präventionsangebote – weit vor dem Stadium der Bewährungshilfe – könnte künftig dazu beitragen, die Fallzahlen zu reduzieren.
Perspektivisch sind die Berufsaussichten in der Staatsanwaltschaft gut: Jahrelang wurden offene Stellen nicht besetzt, jetzt rollt eine Pensionierungswelle auf Gerichte und Staatsanwaltschaften zu. Laut dem Deutschen Richterbund müssen bis 2030 in den fünf ostdeutschen Ländern mehr als die Hälfte aller Juristinnen und Juristen in Gerichten und Staatsanwaltschaften ersetzt werden. Gleichzeitig drängen weniger Volljuristen als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren auf den Arbeitsmarkt. Dieser Nachfragedruck dürfte die Einstellungschancen für Berufseinsteiger auf absehbare Zeit positiv beeinflussen.
Beschäftigte in der Staatsanwaltschaft in Deutschland (2010–2025)
Quellen: Statistisches Bundesamt (Fachserie 10 Reihe 2.6 „Staatsanwaltschaften“), Bundesjustizamt (Richterstatistiken), Justizministerien der Länder. Werte für 2023–2025 teilweise geschätzt auf Basis veröffentlichter Trendberichte des Deutschen Richterbundes.
Häufige Fragen zum Beruf Staatsanwalt/Staatsanwältin
Wie lange dauert die Ausbildung zum Staatsanwalt?
Der Weg zum Staatsanwalt dauert in der Regel sieben bis acht Jahre. Er umfasst ein rechtswissenschaftliches Studium (mindestens acht Semester) mit Erstem Juristischen Staatsexamen sowie ein zweijähriges Referendariat, das mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen (Assessorexamen) abschließt. Erst nach dem erfolgreichen Zweiten Staatsexamen ist eine Einstellung in den höheren Justizdienst möglich. Quelle: Bundesrechtsanwaltsordnung, Landesjustizministerien
Was verdient ein Staatsanwalt in Deutschland?
Das Gehalt eines Staatsanwalts richtet sich nach der Besoldungsordnung R des jeweiligen Bundeslandes. Das Einstiegsgehalt in der Besoldungsgruppe R1 liegt 2025 im bundesweiten Durchschnitt bei rund 5.219 Euro brutto monatlich. Spitzenwerte erreicht Bayern mit ca. 5.514 Euro, das Saarland liegt mit ca. 4.826 Euro am unteren Ende. Mit zunehmender Erfahrung und Beförderung (Oberstaatsanwalt R2, Leitender Oberstaatsanwalt R3/R4, Generalstaatsanwalt R5/R6) steigt das Gehalt deutlich an. Bundesanwälte am BGH können über 10.000 Euro brutto im Monat verdienen. Quelle: Deutscher Richterbund, Juristenkoffer.de, Stand 2025
Sind Staatsanwälte Beamte?
Ja, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland haben in der Regel Beamtenstatus. Sie werden verbeamtet und unterliegen damit den Bestimmungen des jeweiligen Landes- oder Bundesbeamtenrechts. Als Beamte zahlen sie keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung und sind beihilfeberechtigt. Im Unterschied zu Richtern sind Staatsanwälte jedoch weisungsgebunden und nicht unabhängig – sie unterstehen der Dienstaufsicht ihrer vorgesetzten Behörde. Quelle: Deutsches Richtergesetz (DRiG), Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)


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