Rürup-Rente: Basisrente als private Altersvorsorge im Überblick

Die Rürup-Rente, offiziell auch Basisrente genannt, wurde Anfang 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz als zusätzliche Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge eingeführt. Benannt wurde sie nach dem Ökonomen Bert Rürup, der das Konzept maßgeblich mitentwickelt hat. Sie gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge und steht damit auf einer Stufe mit der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ursprünglich wurde die Basisrente vor allem für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung haben und ihre Altersvorsorge eigenverantwortlich aufbauen müssen. Inzwischen profitieren aber auch gutverdienende Angestellte und Beamte von den attraktiven Steuervorteilen, die diese Form der Altersvorsorge bietet.

Grundlagen der Rürup-Rente

Im Gegensatz zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung ist die Rürup-Rente kapitalgedeckt. Sparer zahlen während der Ansparphase regelmäßig oder flexibel Beiträge in den Vertrag ein, um daraus später eine lebenslange Rente zu beziehen. Der Vertrag wird nicht mit dem Staat, sondern mit einem Versicherer oder einer Bank abgeschlossen.

Die Rürup-Rente kann in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden:

  • Klassische Rentenversicherung – mit Garantieverzinsung und sicherer, aber geringerer Rendite
  • Fondsgebundene Rentenversicherung – höhere Renditechancen, dafür Marktschwankungen
  • ETF-Basisrente – kostengünstige Anlage in Indexfonds, seit einigen Jahren stark im Trend
  • Britisches Modell – kapitalmarktorientierte Lebensversicherung nach britischem Vorbild

Quelle: Bundesministerium der Finanzen, § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG; Alterseinkünftegesetz (AltEinkG).

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Grundsätzlich kann jede Person in Deutschland eine Rürup-Rente abschließen – unabhängig davon, ob sie selbstständig, angestellt, verbeamtet oder freiberuflich tätig ist. Besonders attraktiv ist die Basisrente jedoch für:

  • Selbstständige und Freiberufler ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Gutverdienende Angestellte mit hohem Grenzsteuersatz (ab ca. 70.000 € Bruttoeinkommen jährlich)
  • Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten)
  • Personen, die kurz vor dem Ruhestand stehen und steueroptimiert vorsorgen möchten

Für Geringverdiener oder junge Berufseinsteiger ist die Rürup-Rente meist weniger geeignet, da der Steuervorteil hier deutlich geringer ausfällt und flexiblere Anlageformen oft sinnvoller sind.

Kapitalwahlrecht und Vererbung

Ein wesentliches Merkmal der Rürup-Rente: Es besteht kein Kapitalwahlrecht. Die angesparte Summe darf nicht als Einmalzahlung ausgezahlt werden, sondern wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgeschüttet. Der Rentenbeginn ist frühestens ab dem 62. Lebensjahr möglich (bei Verträgen vor 2012 ab dem 60. Lebensjahr).

Auch bezüglich der Vererbbarkeit gelten strenge Regeln: Im Todesfall gehen die Erben grundsätzlich leer aus – das eingezahlte Kapital verfällt. Wer seine Angehörigen absichern möchte, sollte beim Vertragsabschluss eine der folgenden Zusatzoptionen vereinbaren:

  • Hinterbliebenenrente für Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder
  • Beitragsrückgewähr bei Tod in der Ansparphase
  • Rentengarantiezeit in der Auszahlungsphase

Zudem ist ein Rürup-Vertrag grundsätzlich unkündbar – lediglich eine Beitragsfreistellung ist möglich.

Wieviel Steuern zahle ich auf die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar, die spätere Rente wird im Alter versteuert.

Steuervorteil in der Ansparphase (2026)

Seit 2023 sind 100 Prozent der Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben absetzbar. Der jährliche Höchstbetrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung:

  • Ledige: bis zu 30.826 € jährlich
  • Verheiratete (Zusammenveranlagung): bis zu 61.652 € jährlich

Wichtig: Vom Höchstbetrag werden bereits gezahlte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken sowie freiwillige Rentenbeiträge abgezogen. Für Angestellte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt damit ein effektiver Spielraum von ca. 11.966 € für zusätzliche Rürup-Beiträge übrig.

Besteuerung in der Auszahlungsphase

Bei einem Renteneintritt im Jahr 2026 beträgt der zu versteuernde Anteil 84 % der Rente. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte und erreicht im Jahr 2058 die vollen 100 %. Im Ruhestand muss daher zwingend eine Steuererklärung abgegeben werden.

Quelle: § 22 EStG; LV 1871 „Basisrente und Steuer“, Stand 2026; Bundesministerium der Finanzen.

Pfändungsschutz und Bürgergeld (Hartz IV)

Ein bedeutender Vorteil der Rürup-Rente gegenüber anderen privaten Vorsorgeformen ist der weitreichende Schutz des angesparten Kapitals:

  • Pfändungssicherheit in der Ansparphase: Das Vertragsguthaben ist nach § 851c ZPO grundsätzlich vor Gläubigerzugriff geschützt
  • Bürgergeld-Sicherheit: Bei Bezug von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) bleibt das Rürup-Kapital anrechnungsfrei – der Vertrag muss nicht aufgelöst werden
  • Insolvenzschutz: Auch bei einer Privatinsolvenz bleibt das angesparte Kapital geschützt

Hinweis: In der Auszahlungsphase unterliegt die Rürup-Rente den allgemeinen Pfändungsfreigrenzen wie auch die gesetzliche Rente. Der Schutz gilt zudem nur in der Höhe, in der der Steuervorteil tatsächlich genutzt wurde.

Quelle: § 851c ZPO; Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Rubrik „Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld“.

Vergleich: Rürup-Rente vs. Riester-Rente

Die Riester-Rente stellt für viele Angestellte und Familien mit Kindern eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung dar. Beide Vorsorgeformen unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrer Förderstruktur:

Merkmal Rürup-Rente Riester-Rente
Förderung Steuerliche Absetzbarkeit Zulagen + Steuervorteil
Höchstbetrag absetzbar 30.826 € (Ledige) 2.100 € jährlich
Kapitalauszahlung Nicht möglich 30 % bei Rentenbeginn möglich
Vererbbarkeit Stark eingeschränkt Übertragung auf Ehepartner möglich
Hauptzielgruppe Selbstständige, Gutverdiener Angestellte, Familien mit Kindern
Pfändungsschutz Ja, auch bei Bürgergeld Eingeschränkt

Die Riester-Rente ist insbesondere für Familien attraktiv, da neben der Grundzulage von 175 € pro Person jährlich auch Kinderzulagen von bis zu 300 € je Kind gewährt werden. Wer hingegen ein hohes Einkommen versteuert, profitiert in der Regel stärker von der Rürup-Rente.

Hinweis: Dass die gesetzliche Rente alleine nicht mehr ausreicht, ist mittlerweile allgemein bekannt. Je früher mit der privaten Altersvorsorge begonnen wird, desto besser fällt die spätere Versorgung aus. Insbesondere für heute 30- bis 40-Jährige ist das Thema Altersarmut ein reales Risiko, das aktive Vorsorge erfordert.

Quelle: Raisin „Rürup-Rente Steuer 2026″; Finanztip „Rürup-Rente: Vor- und Nachteile“, Stand Januar 2026.

Vorteile und Nachteile auf einen Blick

Vorteile der Rürup-Rente

  • Hohe steuerliche Absetzbarkeit (bis 30.826 € jährlich für Ledige)
  • Lebenslange garantierte Rentenzahlung
  • Flexible Beitragszahlung (Einmalzahlungen, Sonderzahlungen, Pausen möglich)
  • Pfändungs- und Insolvenzschutz in der Ansparphase
  • Anrechnungsfrei beim Bürgergeld-Bezug
  • Kombination mit Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich attraktiv

Nachteile der Rürup-Rente

  • Kein Kapitalwahlrecht – keine Einmalauszahlung möglich
  • Eingeschränkte Vererbbarkeit – Kapital kann verfallen
  • Unkündbar – nur Beitragsfreistellung erlaubt
  • Nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase
  • Häufig hohe Abschluss- und Verwaltungskosten
  • Auszahlung erst ab dem 62. Lebensjahr (bei Neuverträgen)

Häufige Fehler bei der Rürup-Rente

Wer eine Basisrente abschließt, sollte folgende typische Fehler vermeiden:

  • Vertragsabschluss ohne sorgfältigen Anbieter- und Kostenvergleich
  • Abschluss trotz niedrigem Einkommen oder geringer Steuerlast
  • Übersehen, dass keine Kapitalauszahlung möglich ist
  • Keine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart, obwohl Angehörige vorhanden sind
  • Einzahlungen über den Höchstbetrag hinaus – diese entfalten keinen Steuervorteil
  • Unterschätzen der späteren Besteuerung im Ruhestand
  • Abschluss provisionsbelasteter Bruttopolicen statt günstigerer Nettotarife

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich meine Rürup-Rente kündigen?

Nein, ein Rürup-Vertrag ist grundsätzlich unkündbar. Sie können den Vertrag lediglich beitragsfrei stellen, sodass keine weiteren Einzahlungen erfolgen. Das bereits eingezahlte Kapital bleibt jedoch im Vertrag und wird zum Rentenbeginn als lebenslange Rente ausgezahlt. Ein Anbieterwechsel ist in der Regel möglich, allerdings oft mit Kosten verbunden.

Lohnt sich die Rürup-Rente auch für junge Selbstständige?

Für junge Selbstständige kann die Rürup-Rente sinnvoll sein, wenn das Einkommen dauerhaft hoch ist und ein entsprechend hoher Grenzsteuersatz vorliegt. Bei stark schwankenden Einkommen ist die Flexibilität der Beiträge (Aussetzung, Sonderzahlungen) ein klarer Pluspunkt. Junge Sparer mit moderatem Einkommen profitieren jedoch oft mehr von einem flexiblen ETF-Sparplan, da dieser jederzeit verfügbar bleibt und das Kapital nicht lebenslang gebunden ist.

Was passiert mit meiner Rürup-Rente bei Auswanderung ins Ausland?

Auch im Ausland erhalten Sie Ihre Rürup-Rente weiterhin ausgezahlt. Allerdings kann es bei einem Wegzug außerhalb der EU/EWR zu steuerlichen Komplikationen kommen, da die in Deutschland gewährten Steuervorteile teilweise zurückgefordert werden können. Innerhalb der EU besteht in der Regel Bestandsschutz. Eine individuelle steuerliche Beratung vor dem Wegzug ist daher dringend empfehlenswert.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); Finanztip „Rürup-Rente: Vor- und Nachteile“, Stand Januar 2026.

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