Schornsteinfeger/in – Ausbildung, Gehalt, Voraussetzungen und berufliche Zukunft

Du hast ein Talent für handwerkliche Tätigkeiten? Bei der Arbeit auch mal schmutzig zu werden macht dir nichts aus? Vielleicht ist der Beruf als Kaminkehrer dann genau das Richtige für dich.

Schornsteinfeger ist ein alter, anerkannter Handwerksberuf, der sich in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert hat. Während früher die Reinigung der Schornsteine im Mittelpunkt stand, ist dieser Aspekt heute deutlich in den Hintergrund getreten. Bedingt durch den Rückgang der Kohleheizung und den vermehrten Einsatz von Gas-, Öl- und zunehmend auch Wärmepumpen-Heizsystemen wurde die klassische Kehrarbeit zur Nebensache.

Heute sind Schornsteinfeger vor allem für die Messung und Einstellung der Emissionen von Heizungsanlagen zuständig. Der ordnungsgemäße Betrieb der Heizung steht im Vordergrund – mit dem Ziel eines optimalen Energieverbrauchs bei möglichst geringen Kosten und Emissionen.

Im sogenannten Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kaminfeger genau geregelt. Berichte über Mängel müssen gegebenenfalls an Eigentümer oder Behörden übermittelt werden. Die Behebung von Schäden wird vom Kaminkehrer ebenfalls kontrolliert. Jeder Hauseigentümer ist dazu verpflichtet, die hauseigene Heizungsanlage kontrollieren zu lassen. Für jeden bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gibt es einen eigenen Kehrbezirk.

Die Kontrolle und Reinigung von Heizungsanlagen vollzieht der Kaminfeger in regelmäßigen Abständen – unabhängig davon, ob der Eigentümer dies wünscht oder nicht. Die Kosten hierfür hat der Eigentümer zu tragen. Schornsteinfeger bringen damit nicht nur im sprichwörtlichen Sinne Glück, sondern garantieren auch die Betriebssicherheit und den Brandschutz im Gebäude. Im Prinzip ist dieser Beruf ein krisenfester Job mit gesetzlich gesicherter Nachfrage.

Gehalt als Schornsteinfeger/in

Der Verdienst als Schornsteinfeger ist durch den Bundestarifvertrag bundeseinheitlich geregelt und richtet sich nach Berufserfahrung, Qualifikation und Lohngruppe. Seit dem 1. Mai 2025 gilt ein neuer Bundestarifvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren, der die Stundenlöhne um 5,5 Prozent anhebt und das Tarifsystem von sechs auf drei Lohngruppen vereinfacht. Berufseinsteiger profitieren dabei besonders: Durch die neue Lohngruppenzuordnung ergibt sich für sie eine Gehaltssteigerung von mehr als 23 Prozent.

Geselle (1. Gesellenjahr): ca. 2.850 – 3.100 EUR brutto/Monat
Geselle (ab 4. Gesellenjahr): ca. 3.200 – 3.800 EUR brutto/Monat
Meister: ca. 3.800 – 4.750 EUR brutto/Monat

Zusätzlich zum Grundgehalt erhalten Beschäftigte im Schornsteinfegerhandwerk laut neuem Tarifvertrag eine Jahressonderzahlung in Höhe von 100 Prozent eines Monatsgehalts (zuvor 75 Prozent). Hinzu kommen betriebliche Leistungen wie vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkosten und Kosten für Arbeitskleidung. Wer als Angestellter in Vertretung die Feuerstättenschau übernimmt, erhält zusätzlich einen Zuschlag von 10 Prozent auf den Lohn.

Quellen: Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk ab 01.05.2025 (ZIV/ZDS); Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (schornsteinfeger.de); Brutto-Netto-Gehaltsrechner.de (Stand: 2025)

Ausbildung als Schornsteinfeger/in

Die Ausbildung zum Schornsteinfeger ist ein nach der deutschen Handwerksordnung (HwO, Anlage A Nr. 12) anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und erfolgt dual – sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule. In der Regel findet die Ausbildung im Kehrbezirk des Wohnortes oder in angrenzenden Kehrbezirken statt.

Während die Berufsschule theoretisches Wissen zu Feuerungs- und Abgasanlagen, Messtechnik und rechtlichen Grundlagen vermittelt, wird im Betrieb und direkt beim Kunden praktisch gearbeitet. Für Schreibarbeiten und Dokumentation sind die Auszubildenden auch im Büro tätig. Kleinere Ausbildungsbetriebe können gelegentlich nicht alle Ausbildungsbereiche abdecken, was durch überbetriebliche Ausbildungsabschnitte ausgeglichen wird. Jedem Auszubildenden steht dabei ein qualifizierter Ausbilder zur Seite.

Die tariflich geregelten Mindestausbildungsvergütungen betragen seit dem 1. Januar 2024:

Ausbildungsvergütung 1. Lehrjahr: 900 EUR
Ausbildungsvergütung 2. Lehrjahr: 1.000 EUR
Ausbildungsvergütung 3. Lehrjahr: 1.100 EUR

Quelle: Tarifvertrag über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk (AKS-Tarifvertrag), allgemeinverbindlich erklärt ab 01.01.2024, Bundesanzeiger 19.02.2024 (ZIV/ZDS)

Wie bei allen Berufen der Handwerksordnung ist für die Ausbildung zum Schornsteinfeger kein bestimmter schulischer Abschluss als Zulassungsvoraussetzung gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis stellen die meisten Ausbildungsbetriebe jedoch Bewerber mit einem mittleren Bildungsabschluss ein. Technisches Verständnis, Sorgfalt und Freude am Kundenkontakt im Außendienst werden erwartet.

Die Gesellenprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer praktischen Abschlussprüfung im dritten Ausbildungsjahr. Die schriftliche Prüfung kann mit einer mündlichen Prüfung kombiniert werden. Wer anschließend Berufserfahrung als Geselle gesammelt hat, kann über eine Weiterbildung zum Schornsteinfegermeister nachdenken. Weitere Informationen zur dualen Ausbildung allgemein findest du im Ausbildungsratgeber auf ulmato.de.

Weiterbildung als Schornsteinfegermeister/in

Die Weiterbildung zum Schornsteinfegermeister ist eine anspruchsvolle und fortgeschrittene Stufe in der beruflichen Entwicklung. Sie eröffnet den Weg zur Selbstständigkeit, zur Führung eines eigenen Betriebs und zur Ausbildung von Lehrlingen.

Berufserfahrung: Vor der Anmeldung zur Meisterprüfung müssen Schornsteinfeger eine Mindestanzahl an Jahren Berufserfahrung nachweisen. In der Regel sind mehrere Jahre als Geselle erforderlich.

Meisterschule: Schornsteinfeger, die die Voraussetzungen erfüllen, besuchen eine Meisterschule. Diese Lehrgänge bereiten sowohl theoretisch als auch praktisch auf die Meisterprüfung vor und umfassen betriebswirtschaftliche, rechtliche und technische Inhalte.

Meisterprüfung: Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Rechtliche, betriebswirtschaftliche und technische Kenntnisse werden ebenso geprüft wie praktische Fertigkeiten im Schornsteinfegerhandwerk.

Kosten und Förderung: Die Teilnahme an einer Meisterschule ist mit Kosten verbunden. Finanzielle Unterstützung bietet das sogenannte Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) sowie weitere Förderprogramme von Ländern und Kammern.

Vorteile der Meisterqualifikation: Der Meistertitel ermöglicht nicht nur die Selbstständigkeit, sondern verbessert auch die beruflichen Perspektiven erheblich. Meister können leitende Positionen übernehmen und sind berechtigt, Auszubildende zu führen. Auch eine Qualifikation als Gebäudeenergieberater des Handwerks ist auf dem Meisterniveau möglich und wird tariflich zusätzlich vergütet.

Fort- und Weiterbildung: Auch nach dem Erwerb des Meistertitels ist es wichtig, sich regelmäßig weiterzubilden, um auf dem aktuellen Stand der Technik und Gesetzgebung zu bleiben – insbesondere angesichts der häufigen Änderungen im Heizungsrecht und bei den Emissionsvorschriften.

Eigenschaften und Voraussetzungen für Kaminfeger/Kaminkehrer

Wer sich nicht dreckig machen möchte, sollte diesen Beruf erst gar nicht in Erwägung ziehen – das gilt allerdings für viele handwerkliche Berufe. In diesem Job muss angepackt werden können, und eine Scheu vor praktischer Arbeit sollte nicht bestehen.

Kaminkehrer haben fast immer direkten Kontakt zum Kunden, denn ohne Einlass kommen sie gar nicht zur Arbeitsstätte. Eine gute Sozialkompetenz und ein freundliches Auftreten sind daher wichtig – besonders seit der Liberalisierung des Marktes 2013, bei der Hauseigentümer ihren Schornsteinfeger für viele Leistungen frei wählen können.

Da die Reinigung nicht mehr die vorrangige Aufgabe ist, sondern vor allem die präzise Messung und Dokumentation von Emissionen, sind Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Verantwortungsbewusstsein unverzichtbare Eigenschaften. Hinzu kommt Schwindelfreiheit, da die Arbeit oft auf Dächern und in großen Höhen stattfindet.

Bewerbung als Schornsteinfeger/in

Eine Online-Bewerbung ist in diesem Berufsfeld selten anzutreffen. In der Regel wird eine schriftliche Bewerbung per Post bevorzugt. Es kann jedoch sehr positiv wirken, die Bewerbung persönlich im Betrieb abzugeben und sich direkt vorzustellen – ein guter erster Eindruck kann im weiteren Bewerbungsprozess entscheidend sein.

Die Bewerbungsunterlagen enthalten das Bewerbungsanschreiben und den tabellarischen Lebenslauf inklusive Zeugniskopien. Im Anschreiben sollte ausführlich auf die Motivation für den Beruf eingegangen werden sowie auf die individuelle Eignung. Der Lebenslauf stellt den bisherigen schulischen und beruflichen Werdegang in chronologischer Form übersichtlich dar.

Weitere Bewerbungstipps und Tricks!

Neue Klimaschutzziele, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), geänderte Heizungsverordnungen und das reformierte Schornsteinfeger-Handwerksgesetz prägen das Berufsbild heute maßgeblich. Seit der Marktöffnung 2013 können Hauseigentümer ihren Schornsteinfeger für viele Leistungen frei wählen, was erstmals zu einem echten Wettbewerb in der Branche geführt hat. Im Gegenzug dürfen Schornsteinfeger nun auch Nebentätigkeiten nachgehen, was zuvor nicht möglich war.

Technologische Entwicklungen: Digitale Dokumentationssysteme, moderne Messgeräte und IoT-Lösungen (Internet of Things) zur Fernüberwachung von Heizsystemen verändern den Arbeitsalltag zunehmend. Schornsteinfeger, die mit diesen Technologien umgehen können, sind besonders gefragt.

Umweltschutz und erneuerbare Energien: Der Trend zu umweltfreundlichen Energiequellen führt dazu, dass Schornsteinfeger vermehrt mit der Überprüfung und Wartung von Pelletheizungen, Wärmepumpen, Biomasse-Anlagen und Systemen mit Solarunterstützung betraut werden. Das Tätigkeitsspektrum wächst dadurch erheblich.

Energetische Sanierung und Beratung: Die verstärkte Nachfrage nach energetischer Gebäudesanierung eröffnet Schornsteinfegern neue Beratungsfelder. Mit der Qualifikation als Gebäudeenergieberater des Handwerks können sie Hauseigentümer umfassend zu effizienten Heizsystemen und Fördermöglichkeiten beraten – eine Zusatzqualifikation, die tariflich vergütet wird.

Gesetzliche Vorschriften: Häufige Änderungen im Heizungsrecht, insbesondere durch das GEG und neue Emissionsgrenzwerte, bestimmen den Arbeitsalltag. Regelmäßige Prüfungen, Feuerstättenschauen und die Dokumentationspflicht gegenüber Behörden gehören zum Kerngeschäft.

Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Schornsteinfeger in Deutschland (2010–2025)

Fallback: Die Beschäftigtenzahlen im Schornsteinfegerhandwerk stiegen von ca. 6.800 (2010) auf rund 8.700 (2023).

Quellen: Bundesagentur für Arbeit (Beschäftigungsstatistik); Statista (auf Basis BA-Daten, Stand 2024). Werte ab 2024 sind Schätzwerte auf Basis des Branchentrends.


Häufige Fragen zum Beruf Schornsteinfeger

Wie viel verdient ein Schornsteinfeger im Einstieg?

Im ersten Gesellenjahr erhalten Schornsteinfeger laut Bundestarifvertrag (gültig ab 01.05.2025) einen Stundenlohn, der einem Monatsbruttogehalt von rund 2.850 bis 3.100 Euro entspricht. Durch das neue Tarifsystem mit drei statt bisher sechs Lohngruppen haben Berufseinsteiger eine Gehaltssteigerung von mehr als 23 Prozent erhalten. Mit wachsender Berufserfahrung und Qualifikation steigt das Gehalt deutlich an. (Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks / ZIV, Bundestarifvertrag ab Mai 2025)

Kann man als Schornsteinfeger selbstständig arbeiten?

Ja, nach dem Erwerb des Schornsteinfegermeistertitels ist die Selbstständigkeit mit einem eigenen Betrieb möglich. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger werden zudem staatlich beliehen und nehmen hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau wahr. Seit der Marktöffnung 2013 können auch freie Schornsteinfeger (ohne Kehrbezirk) viele Leistungen wie Emissionsmessungen und Kehrarbeiten bundesweit anbieten. Der Meisterbrief ist Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Ausbildung zum Schornsteinfeger?

Gesetzlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. In der Praxis stellen die meisten Ausbildungsbetriebe Bewerber mit einem mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) ein. Wichtig sind außerdem Schwindelfreiheit, körperliche Fitness, technisches Verständnis, Sorgfalt und ein freundliches Auftreten gegenüber Kunden. Die duale Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit der Gesellenprüfung. (Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, schornsteinfeger.de)

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