Das Recht auf eine Lüge!

Kaum zu glauben, aber wahr. Es gibt nicht viele Situationen im Leben eines Menschen, wo dieser mit gutem Gewissen eine Lüge aussprechen kann. In einem Vorstellungsgespräch kann dies aber durchaus der Fall sein, und dazu noch völlig legal.

Es gibt sehr viele unzulässige Fragen, die Personalentscheider gerne Bewerbern stellen. Wer diese Fragen beantwortet kann punkten, wer die Antwort verweigert oder gar auf die Rechtslage bezüglich der Fragestellung hinweist, der hat in der Regel sehr schlechte Karten auf den begehrten Arbeitsplatz. In so einem Fall ist es daher eher angebracht die Frage zu beantworten, der Bewerber muss dies aber keinesfalls wahrheitsgemäß tun. In so einem Fall ist die Notlüge erlaubt.

Fragen dieser Art sind Folgende: Wollen sie mal Kinder haben? Haben sie irgendwelche Krankheiten? Im Prinzip also alle Fragen, die die Persönlichkeit des Bewerbers verletzen, oder zu sehr in die Privatsphäre gehen.

Sollten Sie diese Frage dennoch ehrlich beantworten und wissen, dass sie aufgrund dieser illegalen Frage nicht den Arbeitsplatz bekommen haben, dann haben Sie das Recht, das Unternehmen zu verklagen. Dies sieht unter anderem auch das neue „Anti-Diskriminierungsgesetz“ vor. Machen Sie sich in jedem Fall vor einem Vorstellungsgespräch schlau, welche Fragen erlaubt und welche verboten sind.

Wie hat dir der Beitrag gefallen?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Sei der Erste und bewerte jetzt!)