| Ausbildung und Beruf als Polizist/in: | ||
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Berufsbild Polizeivollzugsbeamter/in im mittleren Dienst - Polizist/Polizistin:
Der Traumberuf tausender kleiner Jungen - Polizist. Neben dem
Feuerwehrmann/-frau fasziniert kaum ein anderer Beruf die
Vorstellung von Heranwachsenden. Polizeivollzugsbeamte/r ist einer der gesellschaftlich angesehensten Berufs,
was wohl auch daran liegt, dass den Polizisten eine große Verantwortung
obliegt, sowohl in kritischen Situationen, wie auch im alltäglichen
Leben.
Polizeivollzugsbeamter im mittleren Dienst ist der typische Polizeiberuf
im Rahmen der Schutzpolizei, wie ihn jeder kennt. Das Aufgabengebiet kann entweder
als Bereitschaftspolizist bei Großveranstaltungen liegen, oder aber im Wachdienst
bzw. Streifendienst des Verantwortungsbereiches einer Polizeistation.
Die Tätigkeit liegt in der Beratung und Hilfe für die Bürger,
Überwachung des Straßenverkehrs, zum Beispiel vor Schulen, oder aber in
der Aufklärung von Straftaten. Die Polizei ist bei Verkehrsunfällen oft
als erstes am Unglücksort und muss auch in schwierigen Situationen einen
kühlen Kopf bewahren.
Als Polizist/Polizistin ist man aber nicht nur unterwegs. Der Schreibtisch als
Arbeitsplatz in der Polizeistation ist ebenso vorhanden. Das Erstellen von
Protokollen, Berichten, Formularen und weiteren Unterlagen gehört genauso
zum Berufsbild, wie zum Beispiel der Streifendienst.
Gehalt/Verdienst als Polizist/Polizistin
Das Gehalt von Polizeivollzugsbeamten ist nach dem Landesbesoldungsgesetz
der Bundesländer geregelt, bei Bundespolizisten wie Bundesgrenzschutz
und Bundeskriminalamt regelt das Bundesbesoldungsgesetz die Vergütung.
Polizisten im mittleren Dienst werden in der Besoldungsgruppe A6 eingestuft und
können ein Amt bis zur Besoldung nach A9 erreichen. In Zahlen ausgedrückt
ist hier die Rede von einem monatlichen Bruttolohn von ca. 1600 Euro bis 2600 Euro
(ohne die neuen Bundesländer).
Das Gehalt bzw. die Einteilung in die jeweilige Stufe der Besoldungsgruppe richtet
sich nach Dienstalter und nach Leistung.
Ausbildung als Polizist/Polizistin bzw. Polizeivollzugsbeamter/in
Um in den Genuss der Berufsausbildung zur Polizistin/zum Polizisten zu kommen,
muss mindestens der mittlere Bildungsabschluss vorliegen. Die einzelnen
Bundesländer regeln aber die Ausbildung im Polizeidienst unterschiedlich,
weshalb es sinnvoll ist, sich zum Beispiel über die Internetseiten der
Polizeibehörden der jeweiligen Länder zu informieren.
Für Polizeibeamte gelten natürlich auch die beamtenrechtlichen Bestimmungen,
wonach die Bewerber bestimmte gesundheitliche und körperliche Voraussetzungen
erfüllen müssen. Je nach BUndesland gibt es auch eine Altersgrenze
für die Verbeamtung.
Die Ausbildung als Polizist/Polizistin erfolgt im theoretischen Teil an den
existierenden Polizeischulen, die praktische Ausbildung findet an den jeweiligen
Polizeistationen vor Ort statt. Die Dauer der Berufsausbildung ist je nach
Land unterschiedlich und schwankt zwischen 2 Jahren und 2,5 Jahren.
Die Ausbildungsvergütung erfolgt in sogenannten Anwärterbezügen,
die sich in den unterschiedlichen Ausbildungsjahren nicht unterscheiden. In den
alten Bundesländern liegt der Betrag bei ca. 820 Euro und in den neuen
BUndesländern bei ca. 760 Euro im Monat.
Eigenschaften und Voraussetzungen für Polizeivollzugsbeamte
Der Beruf im Polizeidienst ist nicht leicht, jeder Tag kann eine neue Herausforderung
bringen, wobei dies nicht nur auf den Tag beschränkt ist, weil die Polizei ein
Dreischichtsystem fahren muss. Die Arbeit in Tag-, Spät-, und Nachtschicht
ist also unabdingbar.
Polizeivollzugsbeamte müssen umfangreiche Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung
vorweisen können, ein Interesse an Rechtsfragen gehört somit dazu.
Der richtige Umgang mit Menschen ist in diesem Job enorm wichtig und kann
bei kritischen Situationen eine große Rolle spielen. Polizisten haben sehr oft
mit Schwerstkriminellen zu tun und sollen trotzdem an einem positiven Menschenbild
festhalten.
Bewerbung als Polizist/Polizistin
Wer für die Ausbildung im Polizeiberuf eine klassische Bewerbung mit
Lebenslauf und Bewerbungsschreiben erwartet, der muss leider enttäuscht werden.
Das Bewerbungsverfahren für einen Ausbildungsplatz ist ein sehr komplexer Vorgang.
Ausgebildete Polizisten, die an einer anderen Dienststelle arbeiten möchten
brauchen lediglich die Versetzung beantragen, bei Anwärtern ist das anders.
Die Bewerbung bei der Polizei ist zudem in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.
Beispielhaft soll hier die Bewerbung bei der Polizeibehörde in NRW veranschaulicht
werden. Bewerben kann man sich hier mit einer Online-Bewerbung beim Werbe- und Auswahldienst NRW,
auf dessen Internetseite ein Bewerberkonto eingerichtet werden kann. Hier müssen
dann verschiedene vorgegebene Seiten ausgefüllt werden und Vordrucke ausgedruckt werden.
Wenn die Online-Bewerbung ausgefüllt und verschickt wurde, sollten diverse Unterlagen
wie Geburtsurkunde, Sehtest, Sportabzeichen, Rettungsschwimmerabzeichen und tabellarischer Lebenslauf
zusammen mit den ausgefüllten Vordrucken (Gesundheitsnachweis, etc.) postalisch zur
Polizeidienststelle verschickt werden.
Nach der erfolgreichen Bewerbung erfolgt ein intensives Auswahlverfahren
unter allen qualifizierten Bewerbern.
In der Regel bekommen Polizeidienstanwärter einen Einstellungsberater genannt,
der für Fragen bereit steht. Interessenten für diesen Beruf sollten sich
in jedem Fall über die Internetseite der örtlichen Polizeidirektion
zum informieren.
Trends und zukünftige Entwicklungen für Polizisten
Der Beruf Polizist/Polizistin ist ist an den Beamtenstatus gebunden und somit
eine sichere Bank der Unkündbarkeit. Unabhängig von konjunkturellen
Entwicklungen müssen Polizeibeamte also nicht um ihren Job bangen.
Die meisten Bundesländer stellen Polizeivollzugsbeamte nicht mehr im
mittleren Dienst ein, sondern im gehobenen Dienst. Mit dieser Maßnahme soll der
Polizeiberuf aufgewertet werden und angehenden Polizisten neue Anreize bieten.
Auch der Status der Beamten wird im Zuge der Föderalismusreform neu definiert,
um eine genauere Unterscheidung in die jeweiligen Zuständigkeiten bei Bund und
Land zu erreichen.
Polizisten sind Beamte und somit nicht kündbar, daher gibt es zu diesem Beruf
keine Statistik mit Beschäftigungszahlen.