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Das Zwischenzeugnis:
Die gesetzlichen Vorgaben für ein Zwischenzeugnis sind nicht ganz eindeutig geregelt.
Prinzipiell kann beim Arbeitgeber immer ein Zwischenzeugnis verlangt werden, wenn dafür
ein triftiger und nachvollziehbarer Grund vorhanden ist. Viele Tarifverträge geben hier
im Detail eine Auskunft und informieren, welche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen müssen.
Was sind gute Gründe? Gute Gründe sind natürlich ein schwammiges Feld, zumal dies subjektiv vielleicht
unterschiedlich ist. Bevorstehende Kündigung durch den Arbeitnehmer oder durch den
Arbeitgeber ist in jedem Fall ein triftiger Grund.
Auch Änderungen der Strukturen am Arbeitsplatz können gute Gründe sein, so zum Beispiel
der Wechsel des Vorgesetzten oder aber innerbetriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen.
Zwischenzeugnis - inhaltliche Gestaltung
Eigentlich unterscheidet sich das Zwischenzeugnis vom Endzeugnis nur durch kleine Details,
im Ganzen bleibt die Struktur genau wie beim Endzeugnis erhalten.
Das Zwischenzeugnis wird in der Zeitform Präsens (Gegenwart) geschrieben und nicht
in der Vergangenheitsform. Es gibt ja schließlich noch kein Beendigungsdatum,
weshalb dieses auch im Zeugnis nicht vorkommt. Der Schlusssatz ändert sich daher
natürlich ebenfalls und bezieht sich auf den Grund für das Zwischenzeugnis.
Beispiel: "Aufgrund innerbetrieblicher Umstrukturierungen hat Herr XY um die Erstellung
dieses Zwischenzeugnisses gebeten."
Ist ein Zwischenzeugnis sinnvoll?
Ja und Nein. Der Arbeitgeber sieht ein Zwischenzeugnis eher als Motivation für die
Arbeitskraft des Mitarbeiters, daher ist in der Regel auch immer mit einem sehr
positiven Zwischenzeugnis zu rechnen. Der Arbeitnehmer kann sich somit gut einschätzen
und bekommt ein Feedback, welches seine bisherige Leistung beurteilt.
Auf der anderen Seite ist es so, dass ein Zwischenzeugnis immer auch als Wunsch
zum Wechsel in ein anderes Unternehmen ausgelegt werden kann. Sie sollten Kollegen,
aber auch den Arbeitgeber, nicht über einen direkten Arbeitsplatzwechsel informieren.
Hierunter leidet das Arbeitsklima und das Zwischenzeugnis. Sollten Sie dann wirklich
einen Wechsel ins Auge fassen, so kann das folgende Endzeugnis nicht sehr viel schlechter
als das Zwischenzeugnis ausfallen.
In der Regel wird bei einer Bewerbung aus ungekündigter Stellung auch vom neuen Arbeitgeber
kein Zwischenzeugnis verlangt, denn dieser weiß natürlich auch, dass ein Arbeitnehmer
in so einer Situation kein Zeugnis vorlegen kann.