Das Empfehlungsschreiben – Infos und Tipps zum Beurteilungsschreiben

Nicht jeder Arbeitssuchende hat Zeugnisse, die seinen Werdegang, seine Qualifikation und seine Arbeitsleistung widerspiegeln. Vor allem die wachsende Zahl der Freiberufler, ob als Unternehmensberater, Journalist oder in einem anderen Beruf, hat keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Freiberufler haben oft dutzende unterschiedliche Auftraggeber, für die sie arbeiten. Häufig besteht aber der Wunsch oder die Notwendigkeit in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln, doch womit kann die berufliche Tätigkeit belegt werden. Wie kann dann ein Arbeitgeber einen Arbeitssuchenden beurteilen, wenn keine Referenz vorliegt? In diesem Fall hilft in der Regel ein Empfehlungsschreiben bzw. ein Referenzschreiben von Auftraggebern, Kunden oder Kollegen.

Wer kann ein Empfehlungsschreiben ausstellen?

Im Prinzip kann jeder Mensch ein Empfehlungsschreiben ausstellen, in welchem er Fürsprache hält und eine Beurteilung abgibt, die einem Arbeitsuchenden als Referenz dient. Im Idealfall handelt es sich beim Aussteller des Referenzschreibens natürlich um eine namhafte Person bzw. Organisation. Hierdurch wirkt das Empfehlungsschreiben nicht nur deutlich glaubhafter, sondern auch das Image des Beurteilers fließt positiv in die Bewerbung ein. Dies bezieht sich nicht nur auf den Bereich der Industrie oder des Handwerks, auch ein Hochschulprofessor kann seinem Studenten ein Beurteilungsschreiben ausstellen, wodurch womöglich der Weg in die Arbeitswelt erleichtert wird.

Was ist bei einem Empfehlungsschreiben zu beachten?

Da niemand zur Ausstellung eines Empfehlungsschreibens verpflichtet ist, gibt es auch hier fast keine versteckten Codes, die einen Bewerber in ein Notensystem eingliedern. Ein Referenzschreiben fällt in der Regel daher immer positiv aus. Vom Umfang her muss die Beurteilung nicht unbedingt Seiten füllend sein, es reichen schon ein paar wohl überlegte Sätze, in denen geschildert wird, welche Tätigkeit, Funktion oder Arbeitsleistung der Beurteilte geleistet hat.

Die telefonische Rücksicherung zur Referenz

Viele Arbeitsgeber versuchen sich ein möglichst umfassendes Bild des potenziellen Arbeitnehmers zu machen und suchen direkt den telefonischen Kontakt zum Referenzschreiber. Wer ein Referenzschreiben ausstellt sollte in jedem Fall vom Beurteilten gefragt werden, ob er telefonisch für potenzielle Arbeitgeber zur Verfügung steht, wenn diese weiterführende persönliche Informationen suchen. Sie sollten daher den Beurteiler daher genau informieren, sobald Sie die Telefonnummer und den Namen desselben zur persönlichen Kontaktaufnahme weitergegeben haben. Somit ist dieser bei einem Anruf gefasst und fühlt sich nicht überrumpelt, was durchaus negativ enden kann.

Empfehlungsschreiben versus Zeugnis

Ein Referenzschreiben kann gegenüber einem Zeugnis viele Vorteile haben. Zum einen ist es viel persönlicher verfasst als ein Zeugnis, zum anderen unterliegt es keiner Normierung und ist keine Pflichtauskunft. Das Arbeitszeugnis ist ein Muss, Arbeitgeber sind zur Ausstellung eines Zeugnisses nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet. Beurteilungsschreiben sind daher viel aussagekräftiger, weshalb die Existenz eines Referenzschreibens an sich schon eine positive Aussage ist.

Durch die wachsende Zahl der Freiberufler hat auch das Beurteilungsschreiben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Doch auch hier sollten Sie immer bedenken, es kommt nicht auf die Masse an, sondern auf die Klasse.

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