Zwischenzeugnis – Details zu Anspruch, Sinn und Formulierungen

Sie benötigen ein Zwischenzeugnis? Dann sollten Sie sich die folgenden Hinweise aufmerksam durchlesen.

Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf ein solches Zeugnis haben und was Sie unbedingt beachten sollten.

Qualifiziertes Zwischenzeugnis – inhaltliche Gestaltung

Eigentlich unterscheidet sich das Zwischenzeugnis vom Arbeitszeugnis inhaltlich nur durch kleine Details, im Ganzen bleibt die Struktur genau wie beim Arbeitszeugnis erhalten. Es wird in der Zeitform Präsens (Gegenwart) geschrieben und nicht in der Vergangenheitsform. Es gibt ja schließlich noch kein Beendigungsdatum, weshalb dieses auch im Zeugnis nicht vorkommt. Der Schlusssatz ändert sich daher natürlich ebenfalls und bezieht sich auf den Grund für das Zeugnis. Beispiel: „Aufgrund innerbetrieblicher Umstrukturierungen hat Herr XY um die Erstellung dieses Zwischenzeugnisses gebeten.“

Wichtig: Verlangen Sie immer ein „qualifiziertes Zwischenzeugnis“! Bei einem „einfachen“ Zwischenzeugnis fehlt die Beurteilung von Leistung und Verhalten. Die einfache Version enthält lediglich die Dauer der Beschäftigung sowie die jeweiligen Einsatzgebiete.

Ist ein Zwischenzeugnis sinnvoll?

Ja und Nein. Der Arbeitgeber sieht ein Zwischenzeugnis eher als Motivation für die Arbeitskraft des Mitarbeiters, daher ist in der Regel auch immer mit einem sehr positiven Zeugnis zu rechnen. Der Arbeitnehmer kann sich somit gut einschätzen und bekommt ein Feedback, welches seine bisherige Leistung beurteilt.

Auf der anderen Seite ist es so, dass ein Zwischenzeugnis immer auch als Wunsch zum Wechsel in ein anderes Unternehmen ausgelegt werden kann. Sie sollten Kollegen, aber auch den Arbeitgeber, nicht über einen direkten Arbeitsplatzwechsel informieren. Hierunter leidet das Arbeitsklima und das Zeugnis. Sollten Sie dann wirklich einen Wechsel ins Auge fassen, so kann das folgende Endzeugnis nicht sehr viel schlechter als das Zwischenzeugnis ausfallen.

In der Regel wird bei einer Bewerbung aus ungekündigter Stellung auch vom neuen Arbeitgeber kein Zwischenzeugnis verlangt, denn dieser weiß natürlich auch, dass ein Arbeitnehmer in so einer Situation kein Zeugnis vorlegen kann.

Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Die gesetzlichen Vorgaben für ein Zwischenzeugnis sind nicht ganz eindeutig geregelt. Prinzipiell kann beim Arbeitgeber immer ein Zwischenzeugnis verlangt werden, wenn dafür ein triftiger und nachvollziehbarer Grund vorhanden ist. Viele Tarifverträge geben hier im Detail Auskunft und informieren, welche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen müssen.

Was sind gute Gründe? Berechtigtes Interesse für die Ausstellung besteht bei:

  • Wechsel der Abteilung und des Jobprofils
  • Wechsel des Vorgesetzten
  • Einem geplanten Wechsel des Arbeitgebers
  • Bei einer längeren Abwesenheit am Arbeitsplatz, zum Beispiel Krankheit oder Elternzeit

Weiterführende Informationen zu Zeugnissen:

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