Beamter/Beamtin im mittleren Steuerdienst – Ausbildung, Gehalt und Perspektive als Finanzbeamter

Du bist das geborene Organisationstalent, interessierst dich für Mathematik und findest das Steuerrecht spannend? Dann könnte eine Ausbildung zum Beamten bzw. zur Beamtin im mittleren Steuerdienst genau der richtige Karriereweg für dich sein.

In diesem Berufsbild ist das Steuerrecht dein täglicher Begleiter. Mit deiner sorgfältigen und präzisen Arbeitsweise sorgst du dafür, dass im Finanzamt alles geordnet und regelkonform abläuft.

Beamte und Beamtinnen im mittleren Steuerdienst sind bei Finanzämtern, Oberfinanzdirektionen, Finanzministerien oder beim Bundeszentralamt für Steuern tätig. Dort beraten sie Steuerpflichtige zu verschiedenen Steuerthemen, bearbeiten Anträge und prüfen Steuerbescheide.

Je nach Einsatzbereich gehören zum Beispiel die Bewertung von Wohneigentum oder die Mahnung bei ausgebliebenen Steuerzahlungen ebenfalls zum täglichen Aufgabenbereich. Du wirst mit unterschiedlichen Steuerarten konfrontiert und übernimmst vielfältige Aufgaben rund um die Festsetzung und Erhebung von Steuern.

Bei Fragen erteilst du Steuerpflichtigen Auskünfte zu Umsatz-, Lohn- und Einkommenssteuer. Die Überprüfung von Zahlungsvorgängen sowie die Bearbeitung verschiedener Anträge gehören zum festen Alltagsgeschäft in diesem Beruf.

Gehalt als Finanzbeamter/-beamtin im mittleren Steuerdienst

Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen richtet sich je nach Dienstherr nach den Regelungen der Landesbesoldungsgesetze oder des Bundesbesoldungsgesetzes. Die Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens hängt von der zugewiesenen Besoldungsgruppe ab.

Der Einstieg im mittleren Steuerdienst erfolgt in der Regel in die Besoldungsgruppe A 6. Das Einstiegsgehalt liegt in Stufe 1 bei rund 2.320 Euro brutto pro Monat. Je nach Aufgabengebiet kann auch eine Einstufung in die Gruppe A 7 erfolgen.

Im Laufe der Berufsjahre steigt das Gehalt kontinuierlich an. Bei einer Einstufung in die Besoldungsgruppe A 9 kann das monatliche Bruttoeinkommen in Stufe 8 bis zu rund 3.600 Euro brutto betragen. Zusätzlich zum Grundgehalt können Zulagen, Familienzuschläge und weitere Vergütungen gewährt werden.

Wichtig zu wissen: Da Beamte keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, fallen die Abzüge vom Bruttogehalt deutlich geringer aus als bei Angestellten – das Nettoeinkommen ist daher vergleichsweise attraktiv.

Ausbildung als Finanzbeamter/-beamtin im mittleren Steuerdienst

Die Ausbildung im mittleren Steuerdienst dauert insgesamt 24 Monate und gliedert sich in fachtheoretische und berufspraktische Abschnitte. Die ersten drei Monate verbringst du in einem Einführungslehrgang an der Landesfinanzschule. Anschließend folgt eine achtmonatige berufspraktische Ausbildung bei der zuständigen Ausbildungsbehörde.

Danach schließt sich ein zweimonatiger Zwischenlehrgang an der Landesfinanzschule an, gefolgt von einer weiteren achtmonatigen Praxisphase. Den Abschluss bildet ein dreimonatiger Abschlusslehrgang, der mit der Laufbahnprüfung endet.

In den fachtheoretischen Phasen erwirbst du fundierte Kenntnisse in Bereichen wie Staatskunde, Verwaltungskunde, allgemeines Abgabenrecht, Rechtskunde, verschiedene Steuerarten sowie Steuererhebung. In den Praxisphasen kannst du dieses Wissen direkt anwenden und lernst gleichzeitig die Arbeitsweise und Organisation einer Behörde kennen.

Während der gesamten Ausbildungszeit erhältst du monatliche Ausbildungsbezüge in Höhe von etwa 1.200 Euro brutto.

Eine Ausbildung bei der Steuerverwaltung bietet nach vollzogener Verbeamtung einen sicheren Arbeitsplatz. Da es sich um eine hoheitliche Aufgabe handelt, bei der große Geldsummen eine Rolle spielen, ist der Beamtenstatus in der Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes besonders sinnvoll.

Eigenschaften und Voraussetzungen als Finanzbeamter/-beamtin

Da die Ausübung dieses Berufs streng reglementiert ist, musst du eine Ausbildung mit anschließender Laufbahnprüfung erfolgreich abschließen. Neben dem klassischen Ausbildungsweg ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Zulassung für Beamte aus anderen Laufbahnen oder für Angestellte mit einschlägiger Vorbildung möglich.

Als formale Mindestvoraussetzung für die Ausbildung gilt ein Realschulabschluss. Alternativ wird ein Hauptschulabschluss in Kombination mit einer einschlägigen Berufsausbildung anerkannt. Darüber hinaus müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
  • Befähigung für ein öffentliches Amt (keine Vorstrafen, guter Leumund)
  • Geistige und charakterliche Eignung (wird in einem behördenspezifischen Auswahlverfahren festgestellt; Regelungen variieren zwischen Bund und Ländern)
  • Körperliche Eignung (Feststellung durch ärztliche Einstellungsuntersuchung)
  • Altersgrenzen (Mindest- und Höchstalter variieren je nach Bundesland)

Bewerbung als Finanzbeamter/-beamtin im mittleren Steuerdienst

Für eine erfolgreiche Bewerbung sind fehlerfreie und ordentliche Unterlagen unerlässlich. Flüchtigkeitsfehler sind absolut tabu, da Sorgfalt und Genauigkeit zu den zentralen Anforderungen dieses Berufs zählen. Die Bewerbungsmappe besteht klassischerweise aus einem Anschreiben, dem Lebenslauf sowie relevanten Zeugniskopien.

Im Bewerbungsschreiben gehst du gezielt auf die Anforderungen der Stellenanzeige ein. Einschlägige Praktika oder Nebenjobs solltest du unbedingt erwähnen. Achte auf seriöse Formulierungen und lies den Text vor dem Absenden noch einmal sorgfältig Korrektur.

Der tabellarische Lebenslauf gibt einen übersichtlichen Überblick über deinen bisherigen Werdegang. Relevante Zusatzinformationen wie Fremdsprachenkenntnisse oder interessante Hobbys, die deine Eignung unterstreichen, gehören ebenfalls hinein.

Weitere Bewerbungstipps und Tricks!

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und vollzogener Verbeamtung genießt du einen außerordentlich sicheren Arbeitsplatz: Eine Kündigung ist nur bei gravierenden Dienstpflichtverletzungen möglich. Durch regelmäßige Weiterbildungen bleibst du fachlich auf dem neuesten Stand und kannst von guten Aufstiegsmöglichkeiten profitieren.

Relevante Weiterbildungsthemen umfassen zum Beispiel Rechnungslegung, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Finanz- und Rechnungswesen. Zunehmend wichtig wird auch die Digitalisierung der Steuerverwaltung: Die elektronische Abwicklung von Steuervorgängen – etwa über ELSTER oder moderne Fachanwendungen – spielt eine immer größere Rolle im Berufsalltag.

Wer eine Führungsposition anstrebt, kann über ein Aufstiegsverfahren in den gehobenen Dienst wechseln. Zusätzliche Karrierechancen bieten Studiengänge wie Steuern und Prüfungswesen, Finanz- und Rechnungswesen/Controlling oder Verwaltungsmanagement.

Häufige Fragen zur Ausbildung im mittleren Steuerdienst

Wie lange dauert die Ausbildung zum Beamten im mittleren Steuerdienst?

Die Ausbildung zum/zur Finanzwirt/in – so die offizielle Berufsbezeichnung im mittleren Steuerdienst – dauert insgesamt 24 Monate. Sie wechselt zwischen fachtheoretischen Lehrgängen an der Landesfinanzschule des jeweiligen Bundeslandes (rund 8 Monate) und berufspraktischen Phasen bei der Ausbildungsbehörde, in der Regel einem Finanzamt (rund 16 Monate). Während der gesamten Ausbildung bist du Finanzanwärter/in im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhältst Anwärterbezüge nach den Besoldungsgesetzen des jeweiligen Landes – rund 1.450 bis 1.550 Euro brutto monatlich (Stand 2025). Die Ausbildung endet mit der Laufbahnprüfung; bei Bestehen erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Welchen Schulabschluss brauche ich für die Ausbildung im mittleren Steuerdienst?

Mindestvoraussetzung ist ein Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss. Alternativ wird ein Hauptschulabschluss in Kombination mit einer abgeschlossenen, einschlägigen Berufsausbildung anerkannt. Hinzu kommen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetz: deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-/EWR-Mitgliedstaates bzw. der Schweiz, gesundheitliche und charakterliche Eignung sowie ein einwandfreies Führungszeugnis. Eine Altersgrenze – meist zwischen 39 und 45 Jahren zum Einstellungszeitpunkt – legt jedes Bundesland selbst fest. Vor der Einstellung steht in den meisten Bundesländern ein mehrstufiges Auswahlverfahren mit schriftlichem Eignungstest (Deutsch, Mathematik, Allgemeinwissen, logisches Denken) und einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Gute Noten in Mathematik und Deutsch verbessern die Chancen erheblich, da diese Fächer das Fundament der späteren Tätigkeit bilden.

Wie hoch ist das Gehalt als Beamter im mittleren Steuerdienst?

Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in Besoldungsgruppe A6. Das Einstiegsgehalt liegt je nach Bundesland bei rund 2.500 bis 2.900 Euro brutto monatlich (Stand 2025; Bayern und Baden-Württemberg zahlen am oberen Ende, ostdeutsche Länder eher am unteren). Das Gehalt steigt mit den Erfahrungsstufen automatisch an. Mit Beförderungen sind im Verlauf der Karriere Eingruppierungen bis A9 mittlerer Dienst möglich – die typische Endstellung ohne Aufstieg in den gehobenen Dienst – mit Bruttogehältern von rund 3.700 bis 4.100 Euro monatlich in der Endstufe. Hinzu kommen Familienzuschlag, ortsabhängige Zulagen und vermögenswirksame Leistungen. Als Beamte zahlen Finanzwirt/innen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, müssen sich aber privat krankenversichern (mit Beihilfe-Anspruch des Dienstherrn von in der Regel 50 bis 70 Prozent). Insgesamt fällt das Nettoeinkommen dadurch deutlich höher aus als bei Angestellten mit vergleichbarem Bruttogehalt. Wer aufsteigen möchte, kann nach Bewährung den Sprung in den gehobenen Steuerdienst (Diplom-Finanzwirt/in, Besoldung A9 bis A13) anstreben – meist über eine berufsbegleitende oder vollzeitige Aufstiegsausbildung.

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