Notar/in – Ausbildung, Studium Gehalt und Voraussetzungen

Interessierst du dich für Gesetze und Paragrafen? Zählen Ordnungssinn und Rechtstreue zu deinen Stärken? Vielleicht ist dieser Beruf genau der richtige für dich.

Der wesentliche Unterschied zwischen einem Notar und einem Rechtsanwalt oder Juristen besteht darin, dass eine Notarin bzw. ein Notar dafür verantwortlich ist, einer Rechtsstreitigkeit vorzubeugen. Der Rechtsanwalt oder Richter hingegen kämpft für das Recht, wenn dieses bereits verletzt wurde. Dem Notariat obliegt damit eine präventive Funktion, die bei Erbschaftsangelegenheiten oder Grundstückserwerb sogar teilweise gesetzlich vorgeschrieben ist.

In einigen Bundesländern ist es möglich, als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt mit mehrjähriger Berufserfahrung zusätzlich als Notarin oder Notar zugelassen zu werden – das sogenannte Anwaltsnotariat. Daneben gibt es das hauptberufliche Notariat (Nur-Notariat), bei dem ausschließlich notarielle Tätigkeiten ausgeübt werden.

Der Gang zum Notar kann einen Rechtsstreit ersparen und damit auch die mitunter erheblichen Kosten eines solchen Verfahrens. Er gibt Sicherheit und hat nicht zuletzt einen positiven, rechtsfriedenserhaltenden Effekt. Der Notar lebt und arbeitet in enger Symbiose mit dem Rechtsstaat und ist in der vorsorgenden Rechtspflege oftmals unverzichtbar.

Gehalt, Referendarbezüge und Anwärterdienst als Notar/in

Angestellte Notarinnen und Notare sind in Deutschland die Ausnahme – Amtsnotare im Beamtenverhältnis existieren seit 2017 nicht mehr (zuletzt in Baden-Württemberg). Die überwiegende Mehrheit der Notarinnen und Notare ist selbstständig freiberuflich tätig. Es gibt keinen Tarifvertrag; das Einkommen ergibt sich ausschließlich aus gesetzlich festgeschriebenen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Mit Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostRÄG 2025) zum 1. Januar 2026 wurden die Gebühren erhöht: Wertgebühren stiegen um 6 %, Fest-, Mindest- und Höchstgebühren um 9 %.

Über einen „Stundensatz“ wird nicht abgerechnet – typisch ist eine wertabhängige Gebühr. Beim Immobilienkauf beträgt die Notargebühr in der Regel rund 1,5 % des Kaufpreises (zuzüglich Grundbuchkosten), was bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro zu Notarkosten von ca. 6.000 Euro führt. Das tatsächliche Einkommen eines niedergelassenen Notars hängt stark von Standort und Auftragslage ab. Laut Statistischem Bundesamt liegt das Durchschnittseinkommen von Notarinnen und Notaren inklusive Nebeneinkünften bei rund 475.000 Euro jährlich (ohne Nebeneinkünfte: rund 356.000 Euro). Diese Werte werden durch umsatzstarke Standorte in Großstädten erheblich nach oben getrieben; in strukturschwachen Regionen sind die Einkommen deutlich geringer. Quelle: Statistisches Bundesamt; talentrocket.de, Notar Gehalt 2025/2026.

Bezüge im Referendariat: Das zweijährige juristische Referendariat wird mit Unterhaltsbeihilfen vergütet. Diese variieren je nach Bundesland und liegen typischerweise zwischen rund 1.100 und 1.400 Euro brutto monatlich. Quelle: jurinsight.de 2025.

Bezüge als Notarassessor/in: Im anschließenden dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor/-in stehen Anwärterinnen und Anwärter in einem öffentlich-rechtlichen, beamtenähnlichen Dienstverhältnis. Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsgruppe R1 (vergleichbar mit Richtern auf Probe). Je nach Bundesland liegt das Bruttomonatsgehalt im ersten Lehrjahr laut aktuellem Stand (TalentRocket, legalnerd.de 2025) zwischen ca. 4.847 Euro (Saarland) und ca. 5.336 Euro (Hamburg). Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt in der Regel eine weitere Steigerung. Quellen: talentrocket.de, Notarassessor Gehalt 2025; legalnerd.de, Was verdient ein Notar, März 2025.

Ausbildung und Studium als Notar/in

Das Studium der Rechtswissenschaften ist die grundlegende Voraussetzung für den Zugang zum Notariat. Notarinnen und Notare müssen das zweite juristische Staatsexamen (Zweite Juristische Prüfung) erfolgreich absolviert haben – und zwar mit überdurchschnittlich guten Noten, da die Stellen als Notarassessor/in begrenzt und die Konkurrenz erheblich ist. Anschließend folgt ein dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessor/-in. Endgültig erfolgt die Bestellung zur Notarin bzw. zum Notar durch die Landesjustizbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Wer diesen Weg erfolgreich beschreitet, darf ein eigenes Notariat eröffnen. Notarinnen und Notare sind teilweise vom öffentlichen Dienst abhängig, der durch die Gesetzgebung – etwa durch das Erfordernis notarieller Beurkundung bei Immobilienkäufen oder Gesellschaftsgründungen – dafür sorgt, dass ausreichend Arbeit vorhanden ist.

Notarinnen und Notaren obliegt eine besondere Verantwortung: Sie haften persönlich mit ihrem gesamten Vermögen für Amtspflichtverletzungen. Daher besteht eine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung. Die besondere Vertrauensstellung macht auch eine hohe ethische Integrität zwingend erforderlich.

Ausbildungsweg zur Notarin / zum Notar im Überblick

Jurastudium (Erste Juristische Prüfung): Das Rechtswissenschaftsstudium dauert in der Regel mindestens neun Semester und endet mit der Ersten Juristischen Prüfung (auch: Erstes Staatsexamen). Gute Noten sind für den späteren Zugang zum Notariat entscheidend.

Referendariat (Zweite Juristische Prüfung): Nach dem Studium folgt das zweijährige juristische Referendariat. In dieser Zeit werden praktische Erfahrungen in verschiedenen Rechtsgebieten – darunter zwingend eine notarielle Station – gesammelt. Es endet mit dem Zweiten Staatsexamen, dem sogenannten Assessorexamen.

Anwärterdienst als Notarassessor/-in: Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen mit überdurchschnittlichen Noten kann man sich für den Notaranwärterdienst bewerben. Dieser dauert drei Jahre und wird in einem Ausbildungsnotariat unter Anleitung erfahrener Notarinnen oder Notare abgeleistet. Er wird durch Fortbildungsmaßnahmen bei der Notarkammer ergänzt, die neben juristischen Inhalten auch Kommunikation und Verhandlungsführung schulen.

Notarielle Fachprüfung: Den Abschluss des Anwärterdienstes bildet die notarielle Fachprüfung, die vom Prüfungsamt der Bundesnotarkammer abgenommen wird. Sie besteht aus vier schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung.

Bestellung zur Notarin / zum Notar: Nach erfolgreich abgeschlossener Fachprüfung und dem Freiwerden einer Notarstelle kann eine Bewerbung auf diese ausgeschriebene Stelle erfolgen. Die Bestellung erfolgt durch die zuständige Landesjustizbehörde. Insgesamt dauert der Weg zum Notariat damit fünf bis sechs Jahre nach dem Jurastudium – also rund zwölf bis vierzehn Jahre nach dem Abitur.

Notare sind vom Staat vereidigt und unterliegen somit der Unabhängigkeit. Als Mittler zwischen zwei Parteien dürfen sie sich von keiner Seite vereinnahmen lassen. Anwaltliche Beratung und gleichzeitige notarielle Tätigkeiten schließen sich daher aus.

Eigenschaften und Voraussetzungen als Notar/in

Notarinnen und Notare nehmen eine Mittlerposition zwischen den Parteien ein – anders als Rechtsanwälte vertreten sie keine einseitigen Interessen, sondern beraten unparteiisch. Aus dieser Rolle ergeben sich spezifische Persönlichkeitsanforderungen:

Rechtliche Präzision und analytisches Denken sind die fachliche Grundlage. Notarielle Urkunden müssen fehlerfrei und rechtssicher sein – eine einzige Ungenauigkeit kann erhebliche Folgen haben. Das tägliche Handwerk umfasst die Auswertung komplexer Sachverhalte, die Analyse von Akten sowie die rechtssichere Formulierung von Verträgen, Testamenten und Gesellschaftsgründungen.

Unparteilichkeit und Integrität sind zwingende Amtspflichten. Notarinnen und Notare dürfen sich von keiner Seite vereinnahmen lassen und sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Die Fähigkeit, auch in angespannten Situationen neutral zu bleiben und alle Beteiligten gleichermaßen zu beraten, ist unerlässlich.

Kommunikationsstärke und Empathie sind ebenfalls gefragt: Nicht jede Mandantin und jeder Mandant hat juristisches Vorwissen. Komplexe Rechtsmaterie verständlich zu erklären und Ängste – etwa beim Immobilienkauf oder der Nachlassregelung – ernst zu nehmen und abzubauen, ist Teil der täglichen Arbeit. Rhetorik und die Fähigkeit, Vertrauen aufzubauen, sind dabei ebenso wichtig wie fachliches Können.

Sorgfalt und Belastbarkeit runden das Anforderungsprofil ab. Bei großen Transaktionen oder unter Zeitdruck muss die Qualität der Arbeit konstant hoch bleiben.

Bewerbung als Notar/in

Der Bewerbungsprozess für den Notaranwärterdienst unterscheidet sich grundlegend von Standardbewerbungen: Stellen als Notarassessor/-in werden von den Notarkammern der Bundesländer ausgeschrieben und sind begrenzt. Die Zulassung setzt in der Regel überdurchschnittliche Examensnoten voraus. Die Bewerbung richtet sich direkt an die zuständige Notarkammer.

Die schriftliche Bewerbungsmappe muss anspruchsvoll und fehlerfrei sein – das versteht sich für einen juristischen Beruf von selbst. Ein aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben, ein vollständiger tabellarischer Lebenslauf und sämtliche Examenszeugnisse sind dabei unabdingbar. Besondere Leistungen, Auslandserfahrungen, Sprachkenntnisse oder notariell relevante Tätigkeiten sollten explizit hervorgehoben werden.

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Anwaltsnotariat tätig werden wollen, ist die notarielle Fachprüfung bei der Bundesnotarkammer zu bestehen. Für diese Bewerbung sind neben den Examensnoten auch der Nachweis mehrjähriger anwaltlicher Berufstätigkeit und die berufliche Reputation entscheidend. Das persönliche Gespräch bei der Bewerbung verschafft einen wichtigen Vorteil – entsprechende Vorbereitung ist unverzichtbar. Unterstützende Bewerbungstipps findest du auch auf ulmato.de.

Weitere Bewerbungstipps und Tricks für Notare!

Die Zahl der Notarinnen und Notare in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Laut Bundesnotarkammer amtierten zum 1. Januar 2024 in Deutschland 6.534 Notarinnen und Notare – deutlich weniger als noch vor einigen Jahren (Quelle: Wikipedia / Bundesnotarkammer, Stand 2024). Offene Stellen können mangels geeigneter Bewerberinnen und Bewerber mit den nötigen Examensnoten oft nicht besetzt werden, was die Versorgung in der Fläche zunehmend erschwert. Dies macht den Beruf für gut qualifizierte Absolventinnen und Absolventen besonders attraktiv.

Die Nachfrage nach notariellen Dienstleistungen wird durch den demografischen Wandel – steigende Erbschaftsvorgänge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen – und den Immobilienmarkt langfristig stabil gehalten. Mit Inkrafttreten des MoPeG (Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) zum 1. Januar 2024 ist zudem das Notariat bei der Registrierung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) bedeutsamer geworden – ein wachsendes Beratungsfeld.

Digitalisierung prägt die Branche zunehmend: Seit 2022 verwahren Notarinnen und Notare Urkunden auch elektronisch im Elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer. Online-Beurkundungen sind für bestimmte Rechtsgeschäfte (z. B. GmbH-Gründung, Handelsregisteranmeldungen) bereits möglich. Diese Entwicklung verändert die Arbeitsweise, ersetzt aber nicht den persönlichen Kontakt – insbesondere bei sensiblen Angelegenheiten wie Erbverträgen oder Immobilienkäufen.

Anzahl der Notarinnen und Notare in Deutschland 2010–2025

Notare 2010
ca. 8.600
Notare 2018
ca. 7.400
Notare 2024
6.534
Prognose 2025*
ca. 6.400

Anzahl bestellter Notarinnen und Notare, Deutschland, jeweils zum 1. Januar
2010: 8600, 2015: 7800, 2020: 7100, 2023: 6700, 2024: 6534
Bestellte Notarinnen/Notare gesamt (Nur-Notare + Anwaltsnotare)
Prognose/Schätzung 2025

Quellen: Bundesnotarkammer, Notarstatistik (notar.de / bnotk.de), jeweils zum 1. Januar; Statista: Anzahl der Notare in Deutschland 2005–2024, veröffentlicht August 2024 (Statista-Code 37299); Wikipedia: Notar (Deutschland), Stand 2024: 6.534 Notare zum 1.1.2024; Haufe, ZErb 04/2024: zum 1.1.2023 rund 6.700 Notare; juve.de: Rückgang der Notarenzahl seit Höchststand 1998. Werte 2011–2014, 2016–2019, 2021–2022, 2025 interpoliert/geschätzt. Alle Angaben gerundet und ohne Gewähr. Stand: April 2025.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Beruf Notar/in

Wie lange dauert der Weg zur Notarin / zum Notar in Deutschland?

Der Weg zur Notarin oder zum Notar in Deutschland ist lang und anspruchsvoll. Er gliedert sich in drei Phasen: (1) Jurastudium mit Erster Juristischer Prüfung (ca. 4,5–5,5 Jahre); (2) Referendariat mit Zweiter Juristischer Prüfung (2 Jahre); (3) Anwärterdienst als Notarassessor/-in (3 Jahre) mit abschließender notarieller Fachprüfung. Danach folgt die Bestellung durch die Landesjustizbehörde auf eine ausgeschriebene, freie Notarstelle. Insgesamt vergehen vom Abitur bis zur eigenen Bestellung als Notar in der Regel 12 bis 14 Jahre. Da die Stellen knapp sind und die Noten stimmen müssen, ist Notarin oder Notar einer der exklusivsten Berufe im deutschen Rechtssystem. Quelle: gehalt.de, Notarassessor/-in; Bundesnotarordnung (BNotO); legalnerd.de, März 2025.

Was verdient man als Notarassessor/-in und als niedergelassene Notarin / niedergelassener Notar?

Als Notarassessor/-in stehen Anwärterinnen und Anwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und werden nach der Besoldungsgruppe R1 vergütet – vergleichbar mit Richterinnen und Richtern auf Probe. Je nach Bundesland liegt das Bruttomonatsgehalt im ersten Ausbildungsjahr zwischen rund 4.847 Euro (Saarland) und 5.336 Euro (Hamburg). Im dritten Jahr erfolgt eine weitere Stufensteigerung. Als selbstständige Notarin oder selbstständiger Notar ist das Einkommen gebührenabhängig: Es richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), dessen Gebühren mit dem KostRÄG 2025 (gültig ab 1. Januar 2026) erhöht wurden. Laut Statistischem Bundesamt beläuft sich das Durchschnittseinkommen von Notarinnen und Notaren auf rund 475.000 Euro jährlich (inkl. Nebeneinkünfte) bzw. ca. 356.000 Euro ohne Nebeneinkünfte – mit erheblicher regionaler Streuung. Quellen: talentrocket.de 2025; legalnerd.de März 2025; Statistisches Bundesamt; talentrocket.de, KostRÄG 2025.

Was ist der Unterschied zwischen einem Nur-Notar und einem Anwaltsnotar?

In Deutschland gibt es zwei Formen des Notariats, die historisch bedingt regional unterschiedlich verbreitet sind. Nur-Notare (hauptberufliche Notare) üben ausschließlich notarielle Tätigkeiten aus und dürfen nicht gleichzeitig als Rechtsanwalt tätig sein. Sie sind vor allem in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teilen NRWs sowie Baden-Württembergs tätig. Anwaltsnotare sind gleichzeitig als Rechtsanwalt zugelassen und üben beide Berufe nebeneinander aus. Sie kommen in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein sowie Teilen NRWs (OLG-Bezirk Hamm) und Baden-Württembergs (OLG-Bezirk Stuttgart) vor. Das wichtige Prinzip der Unparteilichkeit gilt in beiden Fällen: Bei derselben Sache darf ein Anwaltsnotar nicht gleichzeitig anwaltlich tätig sein – anwaltliche Beratung einer Partei und notarielle Beurkundung in derselben Angelegenheit schließen sich aus. Quelle: Bundesnotarkammer / notar.de; Wikipedia, Notar (2024); § 3 BNotO.

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