Rechtsschutzversicherung im Vergleich:
Arbeitnehmer haben auch Rechte, das wird oft vergessen. Aus diesem Grund ist der Gang zum
Arbeitsgericht heute keine Ausnahme mehr. Für den Arbeitgeber ist es kein
Problem, er lässt es auf den Gang durch die Gerichte ankommen, da er fast immer über eine
Rechtsschutzversicherung für Selbstständige oder Gewerbetreibende verfügt.
Für den Arbeitnehmer ist es schon schwieriger zu seinem Recht zu kommen, denn die Mehrzahl
verfügt nicht über einen Rechtsschutz, der den Gang vor das Arbeitsgericht absichert.
Rechtsschutzversicherung steht nicht an der ersten Stelle
Der private Rechtsschutz steht bei Dringlichkeit nicht an der ersten Stelle der Versicherungen, dass wird bei einem
Vergleich mit anderen Versicherungsarten deutlich. Zuerst kommt natürlich Haftpflicht, Berufsunfähigkeit
und Altersvorsorge, weshalb der privat organisierte Rechtschutz oft nachrangiges Gewicht hat. Wer aber im Vorfeld schon weiß,
dass er sich rechtlich auf schwieriges Gebiet begibt, zum Beispiel als Immobilienbesitzer eines Mietshauses
oder beim beruflichen Einstieg in ein Unternehmen mit schwieriger Personalpolitik, der sollte
abwägen, ob die Rechtsschutzversicherung nicht wichtig sein kann.
Anbieter zur Rechtsschutzversicherung:
Die Rechtschutzversicherung gibt es fast immer im Paket, d. h. es gibt nicht nur die Versicherung
für einen Rechtsstreit im Mietrecht, sondern auch gleichzeitig für andere wichtige Bereiche, wie Verkehrsrecht
bei Autounfall oder Arbeitsrecht bei Kündigung.
Hier kann der Versicherte aus dem Vollen schöpfen, aber das ist oft gar nicht so sinnvoll. Eine Konzentration auf
einen bestimmten Bereich kann reichen. Das muss der Versicherte selbst entscheiden. Wer nicht zur Miete wohnt,
der braucht auch keine Versicherung bei Mietrechtsfällen.
Aber der Versicherer zahlt nicht immer, es gilt hier auf die vereinbarten Vertragsbedingungen zu achten.
Die Rechtsschutz-Police deckt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Aufwendungen für Sachverständige
und Zeugen, aber natürlich auch gegnerische Kosten, wenn der Fall nicht gewonnen wird.
Prinzipiell gilt aber auch, dass nur gezahlt wird, wenn eine Aussicht auf Erfolg besteht.
Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung
Versicherungen zum Rechtschutz gibt in den unterschiedlichsten Ausführungen, entweder mit einer Selbstbeteiligung im
Versicherungsfall oder ohne Selbstbeteiligung, was auch höhere monatliche Kosten zur Folge hat. Selbst bei der höhe
der Selbstbeteiligung kann es in der Rechtsschutzversicherung einige Unterschiede geben, in der Regel werden aber
Versicherungen mit einer Beteiligung von 150 bis 300 Euro im Versicherungsfall angeboten.
Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist in der Regel sinnvoll, da hierdurch natürlich
auch die Beiträge zum Rechtschutz niedriger ausfallen. Bei Versicherten, die nicht gerade regelmäßig vor
das Gericht ziehen, ist die Selbstbeteiligung daher günstiger.
Wer eher zur streitlustigeren Spezies gehört ist ohne Selbstbeteiligung besser bedient.