Studienkredit: KfW-Kredit, Bildungskredit & Rückzahlung im Vergleich

Ein Studium in Deutschland ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden – von Semesterbeiträgen über Lebenshaltungskosten bis hin zu Lernmitteln summieren sich die monatlichen Ausgaben schnell auf über 1.000 Euro. Wer keinen Anspruch auf BAföG hat und nicht auf die finanzielle Unterstützung der Eltern zählen kann, steht häufig vor der Frage, wie sich das Studium dennoch sichern lässt.

Ein Studienkredit kann hier eine sinnvolle Ergänzung zur Finanzierung darstellen – insbesondere der bekannte KfW-Studienkredit, der unabhängig von Einkommen und Vermögen vergeben wird. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Konditionen aktuell gelten, worin sich Studienkredit und Bildungskredit unterscheiden und welche Alternativen Sie vorab prüfen sollten.

Was kostet ein Studium in Deutschland?

Ein Studium an einer deutschen Hochschule ist trotz des grundsätzlich abgeschafften Studiengebührenmodells (mit Ausnahme von Baden-Württemberg für Nicht-EU-Studierende sowie für Zweitstudiengänge) keineswegs kostenlos. Pro Semester fallen Semesterbeiträge zwischen 150 und 400 Euro an, die unter anderem das Semesterticket, den Beitrag zum Studierendenwerk und die Verfasste Studierendenschaft (z. B. AStA) abdecken.

Hinzu kommen die monatlichen Lebenshaltungskosten, die je nach Hochschulstandort stark variieren. Laut der 22. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks belaufen sich diese im Durchschnitt auf über 1.000 Euro pro Monat – in Großstädten wie München, Hamburg oder Frankfurt deutlich mehr.

Kostenposition Durchschnittlicher Betrag (monatlich)
Miete inkl. Nebenkosten ca. 410 €
Lebensmittel ca. 200 €
Kleidung ca. 50 €
Lernmittel ca. 35 €
Mobilität ca. 100 €
Krankenversicherung ca. 120 €
Freizeit & Sonstiges ca. 100 €
Gesamt ca. 1.015 €

Quelle: Deutsches Studierendenwerk – 22. Sozialerhebung (2024)

Wer kein BAföG erhält und nicht von den Eltern finanziell unterstützt werden kann, ist auf eine eigene Finanzierung angewiesen. Neben Studentenjobs und Stipendien stellt der Studienkredit dabei eine wichtige Säule der Studienfinanzierung dar.

Studienkredit von der KfW

Seit dem 01.04.2006 können Studierende einen Studienkredit bei der staatlichen KfW-Förderbank (Programm 174) beantragen. Die KfW gehört zu den bekanntesten Anbietern in Deutschland und vergibt den Kredit unabhängig vom Einkommen oder Vermögen der Eltern. Sicherheiten oder Bürgschaften müssen nicht gestellt werden – ein klarer Vorteil gegenüber klassischen Bankkrediten.

Die wichtigsten Konditionen im Überblick:

  • Monatliche Auszahlung: zwischen 100 € und 650 € (frei wählbar)
  • Maximale Förderdauer: in der Regel 14 Semester (abhängig vom Alter bei Studienbeginn)
  • Altersgrenze bei Studienbeginn: bis zu 44 Jahre
  • Aktueller Effektivzinssatz: 6,53 % p. a. (Stand: 01.04.2026, halbjährliche Anpassung)
  • Antragstellung ausschließlich online über KfW-Vertriebspartner
  • Optional: Wechsel auf Festzins zu Beginn der Rückzahlungsphase möglich

Gefördert werden grundständige Studiengänge, Master-, Aufbau-, Ergänzungs- und Zweitstudiengänge sowie postgraduale und Promotionsstudien. Auch Teilzeitstudiengänge sind seit 2013 förderfähig. Nicht gefördert werden hingegen rein berufsbegleitende Studiengänge, die kein Vollzeitstudium ermöglichen.

Quelle: KfW – KfW-Studienkredit (174), Stand April 2026

Studienkredit nicht verwechseln mit Bildungskredit

In der Öffentlichkeit werden Studienkredit und Bildungskredit häufig synonym verwendet – tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei völlig unterschiedliche Förderinstrumente. Der Bildungskredit richtet sich ausschließlich an Studierende in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase sowie an Schüler ab dem vorletzten Schuljahr einer berufsqualifizierenden Ausbildung.

Wer beispielsweise BAföG bezieht und die Förderungshöchstdauer überschritten hat, verliert seinen Anspruch. Damit das Studium dennoch erfolgreich abgeschlossen werden kann, wurde im Jahr 2001 der Bildungskredit ins Leben gerufen, der nahtlos an das BAföG anknüpfen soll. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich angepasst; zuständig ist auch hier die KfW – allerdings im Auftrag des Bundesverwaltungsamtes (BVA).

Merkmal KfW-Studienkredit Bildungskredit
Zielgruppe Studierende über das gesamte Studium Studierende in fortgeschrittener Studienphase / Schüler
Monatliche Auszahlung 100 – 650 € 100, 200 oder 300 €
Maximale Gesamtsumme bis 54.600 € bis 7.200 € (24 Monate × 300 €)
Effektivzinssatz (04/2026) ca. 6,53 % p. a. ca. 3,53 % p. a.
Einkommensprüfung Nein Nein
Rückzahlungsbeginn 6 – 23 Monate nach letzter Auszahlung 4 Jahre nach erster Auszahlung

Quelle: KfW & Bundesverwaltungsamt (BVA), Stand 2026

Details zum Bildungskredit finden Sie auf unserer Übersichtsseite zum Bildungskredit.

Die Rückzahlung

Geschenkt bekommt man in Deutschland keine Studienfinanzierung – weder BAföG, noch Bildungskredit oder Studienkredit müssen ohne Gegenleistung verbleiben. Wer in Deutschland studieren möchte und nicht auf vermögende Eltern zurückgreifen kann, muss früher oder später zurückzahlen.

BAföG: Zurückgezahlt werden muss in der Regel maximal die Hälfte des erhaltenen Betrages, gedeckelt auf 10.010 Euro. Ein großer Vorteil: Es fallen keine Zinsen an. Eine vollständig zuschussbasierte Förderung ohne Rückzahlung gibt es nur für Schüler-BAföG sowie für das „Aufstiegs-BAföG“ (ehemals Meister-BAföG) im Bereich der beruflichen Weiterbildung.

Bildungskredit: Die Rückzahlung beginnt automatisch vier Jahre nach der ersten Auszahlung. Zurückzuzahlen ist der ausgezahlte Kreditbetrag inklusive Zinsen. Die monatliche Mindestrate beträgt 120 Euro. Sondertilgungen sind jederzeit kostenfrei möglich – die KfW legt hier keine zusätzlichen Hürden in den Weg.

KfW-Studienkredit: Auch hier ist die Rückzahlung sehr flexibel gestaltet. Etwa sechs Wochen vor Beginn der Tilgungsphase erhalten Kreditnehmer einen individuellen Tilgungsplan, der angepasst werden kann. Eine Karenzphase (keine Auszahlungen mehr, aber noch keine Tilgung) von bis zu 23 Monaten nach Studienabschluss ist möglich. Die maximale Rückzahlungsdauer beträgt 25 Jahre, längstens jedoch bis zum 67. Geburtstag. Sondertilgungen sind kostenfrei.

Wichtig: In der Rückzahlungsphase haben Kreditnehmer beim KfW-Studienkredit die Möglichkeit, vom variablen Zinssatz auf einen Festzins zu wechseln – sinnvoll, wenn ein weiterer Zinsanstieg erwartet wird.

Quelle: KfW Bankengruppe, Stand April 2026

Häufige Fehler bei der Aufnahme eines Studienkredits

Wer einen Studienkredit aufnimmt, sollte typische Stolperfallen kennen. Folgende Fehler sollten unbedingt vermieden werden:

  • Den maximalen Auszahlungsbetrag (650 €) ohne tatsächlichen Bedarf ausschöpfen – das erhöht die Schuldenlast erheblich.
  • BAföG-Anspruch nicht vorher prüfen lassen – BAföG ist nahezu immer die günstigere Option.
  • Variable Zinsen unterschätzen – ein Anstieg um wenige Prozentpunkte kann tausende Euro Mehrkosten bedeuten.
  • Keine Karenzphase einplanen – der Berufseinstieg kann sich verzögern, eine fehlende Pufferzeit führt zu finanziellem Stress.
  • Mehrere Kredite gleichzeitig aufnehmen, ohne Gesamtbelastung zu berechnen.
  • Den Tilgungsplan unkritisch übernehmen, statt ihn an die eigenen finanziellen Möglichkeiten anzupassen.

Alternativen zum Studienkredit

Bevor ein Studienkredit aufgenommen wird, sollten alle Alternativen geprüft werden. Die KfW selbst empfiehlt, den Studienkredit ausschließlich als ergänzenden Baustein der Studienfinanzierung zu nutzen.

  • BAföG: Zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Darlehen, gedeckelt auf 10.010 Euro Rückzahlung.
  • Stipendien: Über 2.000 Stiftungen vergeben in Deutschland Stipendien – auch an Bewerber mit durchschnittlichen Noten.
  • Deutschlandstipendium: Einkommensunabhängige Förderung von 300 Euro monatlich.
  • Werkstudententätigkeit: Bis zu 20 Stunden pro Woche, sozialversicherungsfrei und steuerlich begünstigt.
  • Bildungsfonds: Einkommensabhängige Rückzahlung (umgekehrter Generationenvertrag).
  • Stipendien für Auslandsaufenthalte: z. B. DAAD, Erasmus+ oder PROMOS.

Weitere Informationen zur Studienfinanzierung finden Sie auf unserer Seite zum Studium.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wer kann einen KfW-Studienkredit beantragen?
Den KfW-Studienkredit können alle Studierenden an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule beantragen, die bei Studienbeginn nicht älter als 44 Jahre sind. EU-Staatsangehörige sind ohne weitere Voraussetzungen antragsberechtigt; Nicht-EU-Bürger benötigen einen Wohnsitz in Deutschland sowie bestimmte familiäre Bezüge. Sicherheiten oder ein Einkommensnachweis der Eltern sind nicht erforderlich.

2. Wie hoch sind die Zinsen beim KfW-Studienkredit aktuell?
Der Effektivzinssatz liegt zum 01.04.2026 bei 6,53 % p. a. (Sollzins 6,34 %). Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich – jeweils zum 1. April und 1. Oktober – auf Basis des Sechs-Monats-Euribor angepasst. Mit Beginn der Rückzahlungsphase kann optional ein Festzins gewählt werden.

3. Was passiert, wenn ich den Studienkredit nicht zurückzahlen kann?
Bei finanziellen Schwierigkeiten sollten Kreditnehmer frühzeitig Kontakt zur KfW aufnehmen. Möglich sind eine Stundung (gegen Offenlegung von Einkommen und Vermögen, mit Stundungszinsen) oder eine Reduzierung der monatlichen Rate auf den Mindestbetrag. Die gesamte Rückzahlung darf 25 Jahre nicht überschreiten und muss spätestens mit dem 67. Geburtstag abgeschlossen sein. Eltern oder andere Personen haften nicht mit – der Kreditnehmer haftet allein.

Weiterführende Informationen

Wir wünschen viel Erfolg beim Studium!

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