Du arbeitest in der Gastronomie, hast ein Faible für Cocktails und interessierst dich für den Beruf des Barkeepers bzw. der Barkeeperin? Wir stellen dir diesen kreativen und faszinierenden Beruf vor und geben dir Einblicke in Ausbildung, Verdienst und Arbeitsalltag.
Barkeeper/innen mixen Cocktails, Longdrinks und andere Mixgetränke und sind wandelnde Rezeptenzyklopädien mit kreativem Talent. Sie wenden verschiedene Mischtechniken an und servieren den Gästen die gewünschten Getränke.
Neben Kenntnissen zu den richtigen Mischungsverhältnissen verfügen Barkeeper/innen über ausgeprägte Kreativität für optisch ansprechende Dekorationen. Auch künstlerische Showeffekte wie die Jonglage mit Flaschen gehören zum Repertoire vieler Barkeeper/innen.
Neben Bars, Restaurants und Hotelbars sind Kreuzfahrtschiffe, Event-Locations oder die gehobene Gastronomie typische Einsatzbereiche. Als Barkeeper/in stellst du häufig auch Mixgetränke nach eigenen Rezepten her. Die Zubereitung unterschiedlicher Getränkevarianten und die zuvorkommende Betreuung der Gäste sind jedoch nicht die einzigen Aufgaben: Als Barkeeper/in bist du auch für die Überwachung der Lagerbestände, die Bestellung von Waren sowie die tägliche Kassenabrechnung zuständig.
Gehalt als Barkeeper/in
Das monatliche Einkommen als Barkeeper/in hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. In erster Linie ist entscheidend, ob du in einem kleinen Barbetrieb oder in der gehobenen Gastronomie beschäftigt bist. Auch deine Berufserfahrung, der Standort des Betriebes sowie deine zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten spielen eine wichtige Rolle.
Als Barkeeper/in kannst du je nach Bundesland mit einem Einstiegsgehalt von etwa 1.800 bis 2.200 Euro brutto pro Monat rechnen (Stand 2024, nach Anhebung des Mindestlohns und tariflicher Anpassungen im Gastgewerbe). Mit steigender Berufserfahrung sind in vielen Betrieben monatliche Bruttogehälter von 2.300 bis 2.800 Euro möglich. Zudem sind in diesem Berufsfeld Trinkgelder üblich, die das Nettoeinkommen spürbar erhöhen können.
Ausbildung als Barkeeper/in – Barmixer/in – Bartender/in
Bei diesem Beruf handelt es sich nicht um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, und die Berufsbezeichnung Barkeeper/in ist nicht geschützt. Die Qualifikation erfolgt in der Regel über eine Weiterbildung, deren Dauer je nach Anbieter variiert. Nach einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Hotelfachmann/-frau oder dem Berufsbild Restaurantfachmann/-frau nehmen viele Beschäftigte zusätzlich eine Weiterbildung zum/zur Barkeeper/in wahr.
In der Fachtheorie lernst du wichtige Fachbegriffe und erfährst, welche unterschiedlichen Bartypen es gibt. Zentrale Themen sind die Waren- und Getränkekunde sowie die Abläufe wie Warenannahme, Lagerführung und Gästebestellungen. Besonders wichtig sind auch die Grundregeln zu Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen sowie zum Jugend-, Gesundheits- und Umweltschutz.
Der praktische Teil der Weiterbildung umfasst vor allem die Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes, Verkauf und Gästeberatung sowie das Kennenlernen unterschiedlicher Rezepturen. Du lernst, welche Garnitur für welchen Drink geeignet ist und wie du verschiedene Mixtechniken anwendest. Darüber hinaus kannst du zusätzliche Qualifikationen erwerben, etwa die Zertifikate Flairbartending und HACCP (Hygieneunterweisung).
Voraussetzungen und Eigenschaften als Barkeeper/in
In der Regel wird für den Zugang zu einer einschlägigen Weiterbildungsmaßnahme eine abgeschlossene Ausbildung in einem gastronomischen oder verwandten Beruf erwartet. Ohne abgeschlossene Ausbildung ist bei manchen Anbietern eine Zulassung möglich, wenn du mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen kannst.
So benötigst du beispielsweise für den Zugang zum Lehrgang „Geprüfter Barmixer IHK“ mindestens drei bis vier Jahre Berufserfahrung. Für den Lehrgang zum „Geprüften Barmeister IHK“ sind sogar vier bis fünf Jahre Berufspraxis erforderlich.
Für eine Tätigkeit als Barkeeper/in ist ein formaler Weiterbildungsnachweis nicht zwingend vorgeschrieben. Wer jedoch in der gehobenen Gastronomie oder Hotellerie arbeiten möchte, sollte neben einer fundierten Ausbildung auch Berufserfahrung mitbringen. Für den Umgang mit Lebensmitteln sind zudem eine Belehrung sowie eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich.
Bewerbung als Barkeeper/in
Für eine erfolgreiche Bewerbung ist eine gute Vorbereitung unerlässlich. In diesem Berufsfeld spielt der persönliche Kontakt eine große Rolle: Du kannst telefonisch oder persönlich Kontakt aufnehmen und bei einem Besuch der Bar das Arbeitsumfeld kennenlernen.
Durch die persönliche Kontaktaufnahme sicherst du dir möglicherweise einen Vorteil gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern. Vielleicht kannst du sogar einen Praktikumsplatz erhalten und mit deinem Einsatz überzeugen.
In den meisten Fällen ist auch bei persönlichem Kontakt anschließend eine schriftliche Bewerbung erforderlich. Du solltest im Bewerbungsanschreiben deine Kenntnisse und Fähigkeiten schildern und mit deiner Motivation für diesen Beruf überzeugen.
Im Lebenslauf führst du in tabellarischer Form deinen bisherigen Werdegang auf und nennst zusätzlich vorhandene Fremdsprachenkenntnisse, absolvierte Praktika und Lehrgänge, relevante Nebenjobs und interessante Hobbys.
Zukunft und Trends für das Berufsbild Barkeeper/in
Nach der erfolgreich absolvierten Weiterbildung kannst du in der Freizeitwirtschaft sowie in unterschiedlichen Hotels und Gastronomiebetrieben tätig werden. Um deine Fachkenntnisse aktuell zu halten, empfehlen sich regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, die deine Karrierechancen zusätzlich verbessern.
Ein wachsender Trend ist die Spezialisierung auf bestimmte Bereiche wie alkoholfreie Cocktails (Mocktails), nachhaltiges Bartending mit regionalen Zutaten oder die Craft-Spirits-Bewegung. Barkeeper/innen, die diese Entwicklungen aufgreifen, heben sich im Wettbewerb deutlich ab.
Wenn du geprüfte Fremdsprachenkenntnisse nachweisen kannst, steht dir sogar eine internationale Karriere offen. Mit entsprechender Weiterbildung und langjähriger Berufspraxis kannst du Führungsverantwortung übernehmen und zur Barleitung aufsteigen.
Wenn du schon immer dein/e eigene/r Chef/in sein wolltest, kannst du als ausgebildete/r Barkeeper/in natürlich auch eine eigene Bar eröffnen. Denkbar ist außerdem die Übernahme eines bestehenden Betriebs oder die Tätigkeit als selbstständige/r Franchisenehmer/in. Neben der fachlichen Ausbildung sind dafür Organisationstalent, kaufmännische Kenntnisse und das erforderliche Startkapital entscheidend.
Häufige Fragen zum Beruf Barkeeper/in
Braucht man eine Ausbildung, um Barkeeper/in zu werden?
Barkeeper/in ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, daher gibt es keine klassische duale Ausbildung. Der Einstieg erfolgt meist über eine Weiterbildung bei einem privaten Anbieter oder über die IHK, zum Beispiel als „Geprüfter Barmixer IHK“. Viele Barkeeper/innen haben zuvor eine Ausbildung im Gastgewerbe absolviert, etwa als Hotelfachmann/-frau oder Restaurantfachmann/-frau. Quereinsteiger/innen mit ausreichend Berufserfahrung können ebenfalls Zugang zu entsprechenden Lehrgängen erhalten.
Wie viel verdient ein/e Barkeeper/in in Deutschland?
Das Gehalt als Barkeeper/in variiert je nach Betrieb, Region und Erfahrung. Berufseinsteiger/innen können mit einem Bruttogehalt von ca. 1.800 bis 2.200 Euro pro Monat rechnen. Mit zunehmender Berufserfahrung sind Gehälter von 2.300 bis 2.800 Euro brutto monatlich möglich. Hinzu kommen in der Regel Trinkgelder, die das tatsächliche Einkommen deutlich erhöhen können. In der gehobenen Gastronomie oder auf Kreuzfahrtschiffen sind auch höhere Vergütungen erreichbar.
Was ist der Unterschied zwischen Barkeeper, Barmixer und Bartender?
Die Begriffe Barkeeper, Barmixer und Bartender werden im Alltag oft synonym verwendet und beschreiben im Wesentlichen denselben Beruf. Im deutschen Qualifikationssystem ist der „Geprüfte Barmixer IHK“ ein anerkannter Weiterbildungsabschluss, während „Bartender“ eher international gebräuchlich ist. „Barkeeper“ ist die allgemeine Berufsbezeichnung im deutschsprachigen Raum. Für Führungspositionen gibt es außerdem den Abschluss „Geprüfter Barmeister IHK“.
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