Ersthelfer/Ersthelferin im Betrieb – Ausbildung, Pflichten, Voraussetzungen und Vergütung

Du besitzt großes Einfühlungsvermögen, bist verantwortungsbewusst und „Erste Hilfe“ ist für dich eine Selbstverständlichkeit? Dann ist vielleicht eine Ausbildung zum Ersthelfer im Betrieb interessant. Als Ersthelfer leistest du Erste Hilfe und versorgst akut erkrankte oder verletzte Personen und führst gezielt entsprechende Maßnahmen durch, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Zur Gewährleistung einer optimal verlaufenden Ersthilfe bei Arbeitsunfällen ist der Einsatz von Ersthelfern im Betrieb genau geregelt (siehe DGUV Vorschrift 1). Wie viele Ersthelfer in einem Betrieb tätig sein müssen, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab. In § 26 der Vorschrift werden hierzu genaue Richtlinien genannt. Es zählen für die Feststellung jedoch nur die Mitarbeiter, die sich gleichzeitig auf dem Betriebsgelände, einer Baustelle oder in den Arbeitsräumen aufhalten.

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein betrieblicher Ersthelfer anwesend sein. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern sind entsprechend der Anzahl dieser Beschäftigten jeweils mindestens 5 Prozent erforderlich und bei anderen Betrieben müssen mindestens 10 Prozent der anwesenden Versicherten Ersthelfer im Betrieb sein.

Es handelt sich hier um keinen Beruf, sondern um eine Zusatzqualifikation für bereits angestellte Arbeitnehmer.

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Erste Hilfe - Stabile Seitenlage

Gehalt als Ersthelfer/in im Betrieb

Generelle Angaben zur Vergütung sind nicht möglich. Bei der Funktion als Ersthelfer im Betrieb handelt es sich um ein Aufgabengebiet, welches deine eigentliche Tätigkeit im Unternehmen lediglich ergänzt und nur im Ernstfall wirklich relevant ist.

In der Regel wird die Funktion als Ersthelfer im Betrieb nicht zusätzlich vergütet, da sie als Einsatzfeld im Rahmen deines normalen Tätigkeitsfeldes angesehen wird. Die Kosten für Ausbildung tragen die Berufsgenossenschaften und Unterbringungs- sowie Fahrtkosten werden durch den Arbeitgeber übernommen.

Da Ersthelfer im Betrieb in allen Branchen tätig sind, gibt es keine Angaben zum Verdienst. Auch wenn üblicherweise keine Zusatzvergütung gezahlt wird, kann es durchaus vorkommen, dass einzelne Betriebe das Engagement Ihrer Mitarbeiter/innen mit einer kleinen Zusatzzahlung vergüten oder auf andere Weise honorieren.

Ausbildung als Ersthelfer/in im Betrieb

Ersthelfer im Betrieb ist keine berufliche Tätigkeit, daher gibt es auch keinen Ausbildungsberuf. Die Kurse und Lehrgänge werden als Erste-Hilfe-Training mit einem Umfang von neun Unterrichtseinheiten vorgenommen. Für die Durchführung können unterschiedliche Stellen zuständig sein, zulässig sind jedoch nur Kurse von Anbietern, die von den zuständigen Berufsgenossenschaften für diese Ausbildung zertifiziert wurden.

In den einzelnen Unterrichtseinheiten erhältst wirst du mit unterschiedlichen Ausbildungsinhalten vertraut gemacht, die für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer unverzichtbar sind. Für die Lehrinhalte gibt es explizite Vorgaben, die gemeinschaftlich von den Berufsgenossenschaften und Rettungsorganisationen konzipiert wurden.

Du lernst am Anfang, wie du dich beim Auffinden einer erkrankten oder verletzten Person verhalten musst und welche Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Welche Angaben beim Absetzen des Notrufs unbedingt erforderlich sind und wie die Unfallstelle abgesichert wird, sind ebenfalls wichtig.

Da du in bestimmten Fällen als Retter in der Not auftreten musst, wird dir auch das richtige Verhalten zu Rettungsmaßnahmen aus akuter Gefahr beigebracht. Besonders wichtig sind fundierte Kenntnisse zu Erste-Hilfe-Maßnahmen, die du bei Verletzungen oder bei lebensbedrohlichen Erkrankungen durchführen musst.

Wenn du Ersthelfer bleiben möchtest, musst du spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung besuchen, die ebenfalls aus neun Unterrichtseinheiten besteht und deine Kenntnisse auffrischt.

Diese Tätigkeit ist eher als „Ehrenamt“ zu verstehen. Bei immer größerer Arbeitsverdichtung ist es für viele Mitarbeiter jedoch ein Problem, sich hierfür ebenfalls noch verantwortlich zu fühlen. Unternehmen sind jedoch verpflichtet betriebliche Ersthelfer zu benennen und bieten meistens finanzielle Anreize für potenzielle Kandidaten.

Voraussetzungen und Eigenschaften für Erste Hilfe im Betrieb

Du kannst nur dann als Ersthelfer im Betrieb tätig werden, wenn du die geforderte Ausbildung nach den Kriterien der Berufsgenossenschaften absolviert hast. Der Besuch dieses Erst-Lehrganges ist jedoch nicht erforderlich, wenn du einen sanitätsdienstlichen und/oder rettungs­dienstlichen Hintergrund nachweisen kannst.

Für diese Tätigkeit sind eine gute gesundheitliche Konstitution, Empathie, ein robustes Nervenkostüm und großes Verantwortungsbewusstsein unerlässlich. Auch in stressigen Situationen solltest du die Nerven nicht verlieren und versiert die notwendigen Handgriffe durchführen können.

Sorgfalt, Leistungs- und Einsatzbereitschaft, umsichtiges Verhalten, Lernbereitschaft und eine gute Kommunikationsfähigkeit sind ebenfalls relevant. Ein selbstsicheres und kompetentes Auftreten wirkt sich in Stresssituationen beruhigend auf die betroffenen Personen sowie die nahen Kollegen aus.

Bewerbung als Ersthelfer/in im Betrieb

Ein persönliches Gespräch mit deinem Arbeitgeber ist jedoch in jedem Fall empfehlenswert, da du hier deine Motivation genau erläutern kannst. Meist ist eine Bewerbung nicht notwendig, da in den meisten Unternehmen der Arbeitgeber selbst auf dich und andere Mitarbeiter zukommt.

In der Regel wissen die Unternehmer und Personalchefs genau, wem sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übertragen können. Es kann jedoch sein, dass die Stelle intern offiziell ausgeschrieben wird. Weitere Bewerbungsunterlagen werden dann jedoch nicht verlangt, denn als Mitarbeiter ist man ja bereits genau bekannt.

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Zukunft und Trends für betriebliche Erste Hilfe

Wer sich für diese Aufgabe in seinem Betrieb zur Verfügung stellt, hat meistens kaum finanzielle Vorteile. Doch jede Zusatzqualifikation ist natürlich ebenso ein Argument für die eigene Arbeitsplatzsicherung.

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben werden Ersthelfer im Betrieb in allen Branchen eingesetzt. Es handelt sich bei dieser Tätigkeit nicht um ein eigenes Berufsfeld, da die meisten Arbeitnehmer im Rahmen ihrer eigentlichen Tätigkeit als Ersthelfer im Betrieb fungieren. Wenn du in diesem Bereich beruflich tätig werden möchtest, kannst du eine Weiterbildung zum/zur Ausbilder/in im Bereich Erste Hilfe absolvieren.

Voraussetzung für den Zugang zu dieser Weiterbildungsmaßnahme sind ein Mindestalter von 18 Jahren, die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie eine Sanitätsausbildung. Der Zugang zu dieser Weiterbildung ist auch als Praxisleiter/in für Notfallsanitäter möglich. Nach der Ausbildung kannst du für Organisationen wie Malteser oder Rotes Kreuz oder in der Jugendhilfe tätig werden.

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