Verantwortlich hierfür waren die Entwicklungen im Gesundheitswesen und wachsende Anforderungen an das Pflegepersonal. Seit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) im Jahr 2020 lautet die offizielle Berufsbezeichnung für neue Ausbildungsabschlüsse Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Die frühere Bezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in darf von Personen, die ihre Ausbildung nach dem alten Krankenpflegegesetz abgeschlossen haben, weiterhin geführt werden. Umgangssprachlich ist dieser Beruf als Krankenschwester bekannt, was vermutlich dadurch bedingt ist, dass nach wie vor mehrheitlich Frauen in diesem Beruf arbeiten.
In diesem Beruf stehen die eigenverantwortliche Betreuung, Pflege und Versorgung von Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt. Nach den Anweisungen der Ärztinnen und Ärzte führen Pflegefachkräfte definierte Maßnahmen durch, dokumentieren den Krankheitsverlauf und unterstützen bei konkreten Behandlungsmaßnahmen.
Überall dort, wo Krankenpflege stattfindet, sind Jobs und Stellenangebote als Gesundheits- und Krankenpfleger/in bzw. Pflegefachkraft zu finden. Dazu gehören Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Gesundheitszentren und Pflegeheime. Auch in ambulanten Pflegediensten und mobilen Pflegeservices bietet sich ein vielseitiges Tätigkeitsfeld.
Gehalt als Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Wie in vielen Berufen im Gesundheitsbereich ist auch in der Krankenpflege die Vergütung stark davon abhängig, ob eine tarifliche Bindung besteht. In Einrichtungen ohne Tarifvertrag liegt das Gehalt häufig unter dem tariflichen Niveau. Tarifgebundene Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zahlen nach dem TVöD-P (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Bereich Pflege), was für transparente und planbare Gehaltsstrukturen sorgt.
Insgesamt richtet sich der Verdienst in der Krankenpflege nach den bekannten persönlichen Faktoren wie Berufserfahrung, Qualifikation und Verantwortungsbereich. Daneben spielt auch die Region eine Rolle, weshalb ein Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland nach wie vor besteht.
Erfolgt die Bezahlung nach dem TVöD-P, werden Pflegefachkräfte in der Regel in die Entgeltgruppe P 7 oder P 8 eingestuft. In der Entgeltgruppe P 7 liegt das monatliche Bruttogehalt je nach Erfahrungsstufe zwischen rund 3.510 und 4.305 Euro. In der Entgeltgruppe P 8, die für Fachkrankenpfleger und spezialisierte Fachkräfte gilt, sind zwischen rund 3.700 und 4.490 Euro brutto im Monat möglich. Hinzu kommen eine monatliche Pflegezulage von 141,82 Euro sowie Zuschläge für Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienste. Zum 1. Mai 2026 steigen die Gehälter im TVöD-P um weitere 2,8 Prozent.
Kirchliche Einrichtungen, etwa der Caritas oder Diakonie, orientieren sich mit ihren Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) in der Regel am TVöD-Niveau. In privaten Einrichtungen ohne Tarifbindung kann das Gehalt dagegen deutlich geringer ausfallen, wobei der gesetzliche Pflegemindestlohn eine Untergrenze bildet.
Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Seit 2020 werden die ehemals getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege durch das Pflegeberufegesetz zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Der Abschluss lautet nun Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Im dritten Ausbildungsjahr besteht optional die Möglichkeit einer Spezialisierung in der Altenpflege oder der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Eine Teilzeitausbildung ist möglich und kann bis zu fünf Jahre dauern. Die Ausbildung umfasst mindestens 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie mindestens 2.500 Stunden praktische Ausbildung.
Ausbildungsinhalte
Theoretischer Unterricht
Der theoretische Unterricht findet an Pflegeschulen oder Berufsfachschulen statt. Vermittelt werden die Grundlagen der Pflege, darunter Anatomie, Krankheitslehre, Pflegekonzepte, Pharmakologie, Pflegerecht, Hygiene und pflegewissenschaftliche Methoden.
Praktische Ausbildung
Ein wesentlicher Teil der Ausbildung besteht aus praktischen Einsätzen in verschiedenen Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Hier setzen die Auszubildenden das Gelernte in die Praxis um und lernen die direkte Betreuung von Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen.
Pflegetechniken und -maßnahmen
Dazu gehören unter anderem Körperpflege, Mobilisation, Ernährung, Verabreichung von Medikamenten, Wundversorgung und Vitalzeichenkontrolle.
Kommunikation und Dokumentation
Die Auszubildenden lernen, professionell mit Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen zu kommunizieren und Pflegehandlungen systematisch zu dokumentieren.
Ethik und Recht
Hierzu gehören Themen wie Patientenrechte, Berufsrecht, ethische Grundsätze in der Pflege und die rechtlichen Rahmenbedingungen pflegerischen Handelns.
Prüfung und Abschluss
Am Ende der Ausbildung legen die angehenden Pflegefachkräfte eine staatliche Abschlussprüfung ab. Diese besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil. Nach bestandener Prüfung erhalten sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung haben Pflegefachkräfte vielfältige Möglichkeiten zur Weiterbildung, etwa durch Fachweiterbildungen in Spezialbereichen oder ein Studium im Gesundheitswesen.
Weiterbildung durch ein Pflegestudium
Vielen Pflegefachkräften bietet ein Pflegestudium eine attraktive Weiterbildungsmöglichkeit. Seit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz erhalten Studierende in Pflegestudiengängen eine Ausbildungsvergütung. Zudem werden ausländische Abschlüsse von Pflege-Fachkräften einfacher in Deutschland anerkannt. Das Pflegestudium wird als duales Studium mit einem umfangreichen praktischen Teil angeboten und schließt mit einem Bachelorabschluss ab.
Ausbildungsvergütung nach TVöD Pflege (Stand 2026):
Im Gegensatz zur Krankenpflegehelfer-Ausbildung ist die Pflegefachkraft-Ausbildung bundesweit einheitlich durch das Pflegeberufegesetz geregelt.
Eigenschaften und Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, um als Pflegefachkraft tätig zu werden, sind im Pflegeberufegesetz geregelt und gelten bundesweit einheitlich. Im Folgenden sind die wichtigsten Zugangsvoraussetzungen und persönlichen Eigenschaften aufgeführt.
Voraussetzungen
Schulische Bildung
Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss. Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegehelfer/in nachweisen.
Gesundheitliche Eignung
Pflegefachkräfte müssen körperlich und geistig in der Lage sein, die Aufgaben im Gesundheits- und Pflegebereich auszuführen. Ein ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung kann erforderlich sein.
Polizeiliches Führungszeugnis
In der Regel wird ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis verlangt, um sicherzustellen, dass keine relevanten Vorstrafen vorliegen.
Eigenschaften
Als Pflegefachkraft sind bestimmte persönliche Eigenschaften von entscheidender Bedeutung, um den vielfältigen Anforderungen des Berufs gerecht zu werden.
Empathie und Einfühlungsvermögen
Eine ausgeprägte Empathie ermöglicht es, sich in die Situation der Patientinnen und Patienten hineinzuversetzen und mit Verständnis auf ihre Bedürfnisse einzugehen.
Kommunikationsfähigkeit
Klare und respektvolle Kommunikation ist essenziell, um effektiv mit Patientinnen und Patienten, Angehörigen und dem gesamten medizinischen Team zusammenzuarbeiten.
Belastbarkeit und Stressresistenz
Der Pflegeberuf ist sowohl körperlich als auch emotional anspruchsvoll. Es ist wichtig, auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren und professionell zu handeln.
Organisationstalent
Effizientes Planen und Priorisieren von Aufgaben ist entscheidend, um die Pflege optimal zu gestalten und die Bedürfnisse aller Patientinnen und Patienten zu erfüllen.
Teamfähigkeit
Pflegefachkräfte arbeiten eng mit anderen Pflegekräften, Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten zusammen. Eine gute Teamarbeit ist daher unerlässlich.
Hygienebewusstsein
Ein ausgeprägtes Bewusstsein für Hygiene und die konsequente Einhaltung von Hygienestandards sind notwendig, um Infektionen zu vermeiden und die Gesundheit der Patientinnen und Patienten zu schützen.
Geduld und Ruhe
In der Pflege können Situationen auftreten, die viel Geduld erfordern – besonders bei der Betreuung von Menschen mit speziellen Bedürfnissen oder in belastenden Situationen.
Selbstreflexion und Weiterbildungsbereitschaft
Die Bereitschaft zur persönlichen Weiterentwicklung und zur regelmäßigen Weiterbildung ist wichtig, um den sich ständig ändernden Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht zu werden.
Ethik und Integrität
Ein hohes Maß an ethischer Integrität und Professionalität ist unerlässlich, um die Privatsphäre und Würde der betreuten Personen jederzeit zu wahren.
Flexibilität
Der Pflegeberuf bringt häufig unvorhersehbare Situationen mit sich. Flexibilität in der Arbeitsweise und im Denken ist wichtig, um sich schnell an neue Gegebenheiten anzupassen. Schichtdienst, Wochenend- und Feiertagsarbeit gehören zum Berufsalltag.
Bewerbung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Viele Kliniken und Pflegeeinrichtungen bieten inzwischen die Möglichkeit einer Online-Bewerbung an. Auf den Karriereseiten der Arbeitgeber finden sich häufig digitale Bewerbungsformulare oder die Möglichkeit, Unterlagen per E-Mail einzureichen.
Die klassische schriftliche Bewerbung beinhaltet ein Bewerbungsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und Zeugniskopien.
Weil die soziale Kompetenz in diesem Beruf besonders wichtig ist, kann es von Vorteil sein, die Bewerbung persönlich vor Ort zu überreichen – sofern der Weg zum potenziellen Arbeitgeber nicht zu weit ist. So haben Bewerberinnen und Bewerber die Chance, einen positiven ersten Eindruck zu hinterlassen, der im weiteren Bewerbungsprozess sehr hilfreich sein kann.
Trends und berufliche Zukunft in der Krankenpflege
Die Pflegebranche befindet sich im Wandel. Trends und Beschäftigungszahlen für Pflegefachkräfte unterliegen verschiedenen Einflussfaktoren, die sich kontinuierlich verändern.
Trends
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Die verstärkte Nutzung digitaler Technologien wie elektronische Patientenakten, Pflegemanagementsoftware und telemedizinische Anwendungen verändert die Arbeitsweise von Pflegefachkräften grundlegend. Digitale Kompetenzen werden im Berufsalltag zunehmend wichtiger.
Ambulante Pflege und häusliche Betreuung
Aufgrund des Wunsches vieler Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung betreut zu werden, gewinnt die ambulante Pflege weiter an Bedeutung. Pflegefachkräfte mit Erfahrung in der häuslichen Pflege werden verstärkt gesucht.
Spezialisierung und erweiterte Aufgabenbereiche
Mit der zunehmenden Komplexität der Gesundheitsversorgung können sich Pflegefachkräfte in Bereichen wie Intensivpflege, Geriatrie, Palliativpflege oder psychiatrischer Pflege spezialisieren. Durch das BEEP-Gesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) erhalten qualifizierte Pflegefachpersonen seit 2026 schrittweise erweiterte heilkundliche Befugnisse.
Präventive Gesundheitsmaßnahmen
Ein zunehmendes Augenmerk liegt auf präventiven Gesundheitsmaßnahmen, um Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern. Pflegefachkräfte spielen hierbei eine wichtige Rolle.
Interkulturelle Kompetenz
Mit einer immer vielfältigeren Bevölkerung ist die Fähigkeit, auf die kulturellen Bedürfnisse und Hintergründe der betreuten Personen einzugehen, von großer Bedeutung.
Berufliche Zukunft
Die berufliche Zukunft für Pflegefachkräfte ist vielversprechend. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der zunehmenden Pflegebedürftigkeit in der Bevölkerung bleibt die Nachfrage nach qualifizierten Pflegekräften dauerhaft hoch. Im Jahr 2025 wurden laut Statistischem Bundesamt rund 64.300 neue Ausbildungsverträge zur Pflegefachkraft abgeschlossen – ein Plus von 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Es gibt vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten, die es Pflegefachkräften ermöglichen, sich in speziellen Fachbereichen zu qualifizieren oder in leitenden Positionen tätig zu werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Fachweiterbildungen
Hierbei handelt es sich um vertiefende Qualifikationen in spezifischen Pflegebereichen wie Intensivpflege, Anästhesiepflege, OP-Pflege, Onkologiepflege, Kinderkrankenpflege oder Psychiatrie.
Studium im Gesundheitswesen
Pflegefachkräfte können ein Studium im Bereich Gesundheits- und Pflegewissenschaften aufnehmen. Dies ermöglicht den Zugang zu höheren Positionen im Pflegemanagement, in der Pflegeforschung oder in der Lehre.
Pflegepädagogik
Mit einer Weiterbildung in Pflegepädagogik können Pflegefachkräfte in der Ausbildung und Schulung von angehenden Pflegekräften tätig werden.
Pflegemanagement und -organisation
Weiterbildungen im Bereich Pflegemanagement befähigen dazu, Leitungs- und Führungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen zu übernehmen.
Case Management und Pflegeberatung
Diese Weiterbildungen befassen sich mit der Koordination und Organisation von Pflegeleistungen sowie der Beratung von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen.
Außerklinische Intensivpflege und Heimbeatmung
Diese Weiterbildung qualifiziert Pflegefachkräfte für die Betreuung von Patientinnen und Patienten mit komplexen medizinischen Bedürfnissen außerhalb von Krankenhäusern.
Praxisanleitung für Gesundheitsberufe
Diese Weiterbildung bereitet Pflegefachkräfte darauf vor, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten anzuleiten und zu betreuen.
Palliativpflege
Eine Weiterbildung in Palliativpflege befähigt dazu, schwer kranke und sterbende Menschen sowie ihre Familien in der letzten Lebensphase einfühlsam zu begleiten und zu unterstützen.
Fort- und Weiterbildungen zu spezifischen Therapieformen
Je nach Interesse und Bedarf können Fort- und Weiterbildungen zu bestimmten Therapieformen wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie in Erwägung gezogen werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel verdient man als Gesundheits- und Krankenpfleger/in?
Nach dem TVöD-P (Stand 2026) verdienen Pflegefachkräfte in der Entgeltgruppe P 7 zwischen rund 3.510 und 4.305 Euro brutto im Monat, abhängig von der Erfahrungsstufe. In der Entgeltgruppe P 8 sind bis zu 4.490 Euro brutto möglich. Hinzu kommen Zulagen für Schichtdienste und eine monatliche Pflegezulage. In privaten Einrichtungen ohne Tarifbindung kann das Gehalt niedriger ausfallen.
Welche Voraussetzungen braucht man für die Pflegeausbildung?
Für die generalistische Pflegeausbildung wird in der Regel ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss) benötigt. Mit einem Hauptschulabschluss ist der Zugang möglich, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine abgeschlossene Pflegehelfer-Ausbildung vorliegt. Außerdem werden ein ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung und ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenschwester und Pflegefachfrau?
Seit 2020 gibt es durch das Pflegeberufegesetz die generalistische Pflegeausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Diese ersetzt die früheren getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege. Wer seine Ausbildung nach dem alten Krankenpflegegesetz abgeschlossen hat, darf die bisherige Berufsbezeichnung weiterhin führen. Inhaltlich qualifiziert die neue Ausbildung für die Pflege von Menschen aller Altersgruppen und ist EU-weit anerkannt.
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