Mit Hunden Drogen suchen, versteckte Schlangen sicherstellen, Schwarzarbeit aufdecken – klingt das für dich spannend? So sieht ein Teil des Jobs im Zolldienst aus. Doch es gibt auch Routinearbeit am Computer. Beim Zoll herrscht ein breites Aufgabenspektrum – und du kannst mit dieser Ausbildung dabei sein!
Als Beamtin bzw. Beamter im mittleren Zolldienst winkt ein sicherer Job mit Verbeamtung auf Lebenszeit. Wer das Auswahlverfahren und die Ausbildung erfolgreich besteht, bekommt mit großer Wahrscheinlichkeit eine Stelle.
Weil der Zoll sehr viele Aufgabengebiete hat, gibt es Wunschlisten. Nach Abschluss der Ausbildung bemüht sich der Arbeitgeber darum, dass alle möglichst ihren Interessen folgen und in die Wunschabteilung kommen. Oft wird der Erstwunsch erfüllt – außer im Hundedienst: Hundeführerin bzw. Hundeführer kann man nur über den mittleren Dienst werden, und die Stellen sind begrenzt. Aber auch die Arbeit am Flughafen, an Grenzübergängen oder auf einem Zollschiff ist äußerst abwechslungsreich.
Gehalt als Beamter/Beamtin im mittleren Zolldienst
Bereits ab dem ersten Tag der Ausbildung erhalten angehende Zollbeamtinnen und Zollbeamte eine Vergütung – die sogenannten Anwärterbezüge. Diese liegen aktuell bei ca. 1.400 Euro brutto pro Monat (Stand 2024/2025). Je nach Familienstand kann dieser Grundbetrag durch einen Familienzuschlag angehoben werden.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird nicht mehr von Anwärterbezügen, sondern von Besoldung gesprochen. Die Besoldung ist bundeseinheitlich nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt – Verhandlungen sind nicht möglich. Im mittleren Zolldienst kommen die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 zur Anwendung.
Das Einstiegsgehalt in Besoldungsgruppe A 6, erste Erfahrungsstufe, liegt aktuell bei ca. 2.600 Euro brutto monatlich. Mit zunehmender Dienstzeit und beim Aufstieg in höhere Besoldungsgruppen sind bis zu ca. 4.000 Euro brutto monatlich (A 9, höchste Erfahrungsstufe) erreichbar. Die jeweils gültige Besoldungstabelle ist auf der offiziellen Website des Zolls abrufbar.
Ausbildung als Beamter/Beamtin im mittleren Zolldienst
Die Ausbildung im mittleren Zolldienst dauert zwei Jahre und besteht aus theoretischen und praktischen Abschnitten. Sie findet an den Bildungs- und Wissenschaftszentren der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in Plessow, Rostock oder Sigmaringen sowie an einem Ausbildungshauptzollamt statt. Auszubildende beim Zoll werden als Anwärterinnen und Anwärter bezeichnet.
In den ersten sechs Monaten steht die Theorie im Vordergrund: Vermittelt werden die rechtlichen Grundlagen des Zolldienstes. Eine Zwischenprüfung aus vier Klausuren überprüft den Lernstand. Anschließend folgt eine rund zwölfmonatige Praxisphase, in der verschiedene Dienststellen beim Ausbildungshauptzollamt kennengelernt werden. Dabei werden typische Aufgaben des Zolldienstes bearbeitet und praxisbezogene Lehrveranstaltungen absolviert, die Praxis und Theorie miteinander verknüpfen. Auch diese Phase schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Den Abschluss der Zollausbildung bildet ein sechsmonatiger Abschlusslehrgang sowie ein Sporttest. Die Laufbahnprüfung setzt sich aus vier schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung zusammen. Wer die Prüfung besteht, wird zunächst auf Probe verbeamtet – nach erfolgreicher Probezeit folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Eigenschaften und Voraussetzungen für die Zollausbildung im mittleren Dienst
Für eine Laufbahn als Beamtin bzw. Beamter im mittleren Zolldienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung, ein qualifizierter Hauptschulabschluss oder ein mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder EU-Bürgerschaft (Island, Liechtenstein und Norwegen sind ebenfalls anerkannt)
- Körperliche Fitness und Nachweis des Deutschen Sportabzeichens (mindestens in Bronze)
- Bereitschaft, Uniform und Dienstwaffe zu tragen
- Bereitschaft zur Arbeit im Schichtdienst
- Einwandfreies Führungszeugnis (keine Vorstrafen)
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
Nicht relevant sind Brillenträger/in, Alter oder Körpergröße. Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen sind beim Zoll ausdrücklich willkommen.
Bewerbung für die Zollausbildung im mittleren Dienst
Die Bewerbung für die Zollausbildung im mittleren Dienst kann per Post oder per E-Mail eingereicht werden. Sie muss folgende Unterlagen enthalten: ein Bewerbungsanschreiben, den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Bewerberbogen (Formular 5330), einen tabellarischen Lebenslauf, den beglaubigten Nachweis des Deutschen Sportabzeichens sowie sämtliche Schulabgangs- und Prüfungszeugnisse als beglaubigte Kopien.
Die Bewerbungsfrist endet in der Regel zum 30. September eines Jahres; die Ausbildung beginnt zum 1. August des Folgejahres. Bei der Sichtung der Unterlagen achten die Personalverantwortlichen besonders auf die Noten in Mathematik und Deutsch.
Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen Teil (Dauer: 3,5 Stunden) mit Prüfung von Sprach- und Zahlenverständnis, Allgemeinwissen und Arbeitsweise sowie einem anschließenden mündlichen Teil mit Gruppenübungen (Diskussion, Rollenspiel, Kurzvortrag) und einem Einzelgespräch. Die Personalverantwortlichen suchen Menschen, die sportlich, selbstbewusst, freundlich, teamfähig, engagiert, leistungsbereit und verantwortungsbewusst sind.
Nach dem Auswahlverfahren gibt es zeitnah eine Zu- oder Absage. Es ist außerdem möglich, sich gleichzeitig für den mittleren und den gehobenen Zolldienst zu bewerben – wer beim gehobenen Dienst nicht ausgewählt wird, kann sich ggf. für den mittleren Dienst qualifizieren.
Trends und Perspektiven im mittleren Zolldienst
Die Perspektiven nach der Zollausbildung sind vielfältig: vom klassischen Bürojob bis zur Verbrecherjagd. Der Zoll kontrolliert den Personen- und Warenverkehr an Grenzen und Flughäfen, deckt Schwarzarbeit auf, überwacht die Einhaltung des Mindestlohns und erhebt Energie-, Kraftfahrzeug- und Tabaksteuer. Je nach Abteilung ist man ständig im Außendienst oder arbeitet im Büro.
Der Job beim Zoll gilt als krisensicher. Der Bedarf an Nachwuchskräften ist in den letzten Jahren gestiegen – einerseits durch die Erweiterung des Aufgabengebiets, andererseits durch eine ausgeprägte Pensionierungswelle. Aktuell sind beim Zoll rund 43.000 Beschäftigte tätig, ein großer Teil davon im mittleren Dienst. Der Frauenanteil steigt kontinuierlich.
Zukunftsthemen wie die Digitalisierung des Warenverkehrs, der wachsende E-Commerce und die EU-Zollreform 2028 schaffen zusätzlichen Bedarf an qualifiziertem Personal. Wer im mittleren Dienst einsteigt, hat zudem die Möglichkeit, sich durch Weiterbildung in den gehobenen Dienst aufzusteigen. Der Einstieg über den mittleren Dienst ist also nicht nur eine sichere Wahl – er ist auch ein möglicher Sprungbrett für weitere Karriereschritte beim Zoll.
Häufige Fragen zur Zollausbildung im mittleren Dienst
Wie lange dauert die Ausbildung im mittleren Zolldienst?
Die Ausbildung im mittleren Zolldienst dauert zwei Jahre. Sie besteht aus einem sechsmonatigen Theorieabschnitt an einem Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ), einer rund zwölfmonatigen Praxisphase an einem Ausbildungshauptzollamt sowie einem abschließenden sechsmonatigen Abschlusslehrgang mit Sporttest. Den Abschluss bildet die Laufbahnprüfung aus vier schriftlichen Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
Wie hoch ist die Besoldung im mittleren Zolldienst?
Im mittleren Zolldienst gelten die Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Das Einstiegsgehalt in A 6, erste Erfahrungsstufe, liegt aktuell (Stand 2024/2025) bei ca. 2.600 Euro brutto monatlich. In der höchsten Erfahrungsstufe von A 9 sind ca. 4.000 Euro brutto erreichbar. Während der Ausbildung erhalten Anwärterinnen und Anwärter Anwärterbezüge von ca. 1.400 Euro brutto monatlich, zuzüglich möglicher Familienzuschläge.
Kann man vom mittleren in den gehobenen Zolldienst wechseln?
Ja. Wer im mittleren Zolldienst beginnt, hat die Möglichkeit, sich durch interne Weiterbildung und Aufstiegsprüfungen für den gehobenen Dienst zu qualifizieren. Der Aufstieg setzt in der Regel eine bestimmte Mindestdienstzeit und das Bestehen eines Auswahlverfahrens voraus. Der Einstieg über den mittleren Dienst ist daher auch ein möglicher Weg zum gehobenen Dienst – insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber, die beim direkten Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst (noch) nicht erfolgreich waren.
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