Der Dienstwagen - mehr als nur Prestige!
Der Dienstwagen wird umgangssprachlich auch als Firmenwagen bezeichnet und
ist Eigentum des Arbeitgebers oder eines Leasing- oder Bankinstituts.
Im Prinzip gibt es zwei unterschiedliche Arten von Dienstwagen. Zum einen die rein
dienstliche Nutzung des Fahrzeugs für Termine außerhalb des Unternehmens, zum anderen
die zusätzlich teilweise private Nutzung durch einen Arbeitnehmer.
Die reine dienstliche Nutzung von Firmenwagen ist eher selten und bezieht sich hauptsächlich auf
Nutzfahrzeuge wie Transporter oder Bullis, in der Regel
erfolgt auch eine private Nutzung des Fahrzeugs, wenn das Firmenfahrzeug
ausschließlich durch eine Person genutzt wird. Bei der rein dienstlichen Nutzung durch
verschiedene Mitarbeiter wird in der Regel ein Fahrtenbuch geführt.
Der Dienstwagen hat auch einen repräsentativen Aspekt, weshalb sich die
Position des Fahrers im Unternehmen oft auch in der Kategorie der Firmenwagen widerspiegelt.
Vorstände von Großunternehmen und eine Vielzahl von Beamten aus Bundes- und
Landesregierungen bekommen sogar einen Dienstwagen mit Chauffeur gestellt, ebenso
auch die Bürgermeister von großen Städten oder die Rektoren von
Universitäten.
Viele Unternehmen benutzen den Geschäftswagen aber auch um Mitarbeiter zu
motivieren. Nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen Unterhaltskosten für
Fahrzeuge, nehmen Mitarbeiter diese Privilegien als Gehaltsumwandlung gerne an.
Steuer auf den Firmenwagen - 1-%-Regelung
Die private Nutzung vom Dienstwagen ist in Deutschland einkommenssteuerpflichtig. Wenn
ein Firmenfahrzeug einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassen wird, so
zählt der Anteil der privaten Nutzung vom Geschäftsfahrzeug als geldwerter
Vorteil und unterliegt der Dienstwagenbesteuerung.
Für die Firmenwagenbesteuerung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten die
private Nutzung bei einem Dienstwagen zu ermitteln. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit
zum Zwecke der Einkommensbesteuerung zwischen zwei Arten der Berechnung zu wählen.
Es ist möglich die pauschale sogenannte 1-Prozent-Regelung zu wählen, wonach
für jeden Monat, zusätzlich zum Gehalt, der Neufahrzeug-Listenpreis vom Firmenfahrzeug
in Höhe von 1% als geldwerter Vorteil auf das Gehalt angerechnet wird.
Hierbei ist es egal, ob das Unternehmen den Firmenwagen wesentlich günstiger
eingekauft hat oder nicht, es zählt nur der reguläre Preis.
Angenommen, das Dienstfahrzeug kostet 33000 Euro laut Neupreis-Liste, so werden jeden Monat
330 Euro auf den Bruttoarbeitslohn zugerechnet. Vor einer Entscheidung sollten Sie unbedingt
einen Gehaltsrechner mit Ihren Daten füttern, damit die Gehaltsumwandlung als
geldwerter Vorteil deutlich wird und Sie erfahren, was Netto übrig bleibt.
Das Fahrtenbuch für Firmenwagen
Als zweite Option ist eine Dokumentation der Privatnutzung mittels Fahrtenbuch möglich.
Für Arbeitnehmer mit sehr geringer Nutzung von Firmenwagen kann diese Möglichkeit
günstiger sein als die Pauschalbesteuerung. Allerdings ist diese Methode auch wesentlich
aufwendiger, weil bei jeder Fahrt der Grund, Kilometerstand gesamt sowie vorher und nachher,
Reiseziel und Datum angegeben werden müssen.
Das Fahrtenbuch ist aber nicht nur für die Besteuerung der Firmenwagen ein wesentliches Instrument,
sondern auch für das Unternehmen oder den Fuhrparkleiter eine gute Dokumentation, um
die Kosten und die Verwendung der Firmenfahrzeuge zu verwalten und daraus beispielsweise
Optimierungen in einem Fuhrpark abzuleiten.
Um das Fahrtenbuch aber als Instrument zur Besteuerung von Dienstwagen zu nutzen, werden
gewisse Anforderungen, abgesehen von der inhaltlichen Dokumentation, an ein Fahrtenbuch gestellt.
so muss zum Beispiel gewährleistet werden, dass keine Manipulation in den Fahrtenbüchern
möglich ist. Es muss sich um ein festes Buch mit einer fortlaufenden Dokumentation handeln,
fehlende Seiten können zum Verlust des Steuervorteils führen.