Berufsschullehrer/in werden – Ausbildung, Studium, Gehalt, Voraussetzungen und Quereinstieg

Einmal Schule, immer Schule? Schon während der Schulzeit hast du festgestellt, dass du gerne in die Schule gehst? Hast du vielleicht schon damals anderen Schülern Nachhilfe gegeben? Oder war die Schule eigentlich nie ein Ort, der dich angezogen hat, jetzt stellst du aber fest, dass du gut erklären kannst und es dir Spaß macht, anderen Menschen etwas beizubringen? Möglicherweise hast du auch bereits studiert, aber nicht auf Lehramt, und suchst jetzt eine neue Herausforderung?

Alle genannten Punkte könnten genau dich dafür qualifizieren, Berufsschullehrer zu werden. Sollte dein Interesse geweckt sein und möchtest du mehr über den Beruf des Berufsschullehrers erfahren, findest du nachfolgend alle wesentlichen Fakten zu Gehalt, Ausbildung, Voraussetzungen und Perspektiven.

Gehalt als Berufsschullehrer/in

Was verdient ein Berufsschullehrer? Die meisten Berufsschullehrer in Deutschland sind Beamte auf Landes- oder Bundesebene. Das bedeutet, dass sie besondere Rechte und Pflichten haben, einschließlich einer besonderen Altersversorgung. Beamte erhalten in der Regel einen festen Verdienst, der sich nach Besoldungsgruppe und Dienstalter richtet.

Einstiegsgehalt

Das Einstiegsgehalt für einen Berufsschullehrer in Deutschland liegt in der Regel zwischen 3.800 und 4.800 Euro brutto im Monat, je nach Bundesland und Besoldungsgruppe (typischerweise A12 oder A13).

Gehalt mit Berufserfahrung

Mit zunehmender Berufserfahrung und Beförderung steigt das Gehalt spürbar. Ein erfahrener Berufsschullehrer kann ein Bruttogehalt von 5.500 Euro und mehr im Monat erreichen. Wer eine Funktionsstelle (z. B. Abteilungsleitung oder Schulleitung) übernimmt, kann noch deutlich höhere Bezüge erzielen.

Ausbildung und Studium als Berufsschullehrer/in

Um das Lehramt an berufsbildenden Schulen ausüben zu können, ist ein abgeschlossenes Studium Pflicht. Der klassische Weg ist ein Lehramtsstudium, das mit der Bezeichnung „Handelspädagogik“ bzw. „Berufspädagogik“ abschließt. Neben der Pädagogik ist es möglich, sich für folgende Fachbereiche zu entscheiden, die später die Grundlage für die zu unterrichtenden Fächer bilden:

  • Chemie, Biologie oder Physik
  • Elektro- oder Metalltechnik
  • Wirtschaft und Verwaltung
  • Gesundheit oder Körperpflege
  • Raumgestaltung
  • Agrartechnik
  • Gestaltungstechnik
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Pflege und Sozialpädagogik

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums muss der angehende Berufsschullehrer in der Regel das Referendariat durchlaufen, das als Vorbereitungszeit auf das spätere Berufsleben dient und je nach Bundesland zwischen 18 und 24 Monaten dauert. Der zweite Weg, um als Berufsschullehrer tätig werden zu können, ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, z. B. im Ingenieurwesen, der Mathematik, der Informatik oder der Wirtschaftswissenschaften.

Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels sind Quereinsteiger ausdrücklich willkommen – insbesondere dann, wenn sie bereits umfangreiche Praxiserfahrung in ihrem Berufsfeld gesammelt haben.

Wie wird man Berufsschullehrer? Wer in Industrie oder Handwerk bereits viel Erfahrung sammeln konnte, ist als Berufsschullehrer gern gesehen. Der Quereinstieg ins Lehramt bietet je nach Bundesland sogar die Möglichkeit auf einen Beamtenstatus.

Da ein Berufsschullehrer fachspezifische Kenntnisse vermittelt, ist ein starker Praxisbezug ein klarer Vorteil. Für Quereinsteiger reicht es jedoch nicht aus, ein Studium abgeschlossen zu haben. In der Regel wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt, das mit dem angestrebten Berufsfeld in Verbindung steht – ein Masterabschluss ist dabei oft von Vorteil. Wer nicht den klassischen Bildungsweg beschritten hat, kommt über eine Umschulung oder Weiterbildung in den Beruf. Diese vermittelt unter anderem Kenntnisse in Pädagogik, Didaktik, Methodik, Schulorganisation und Schulrecht.

Voraussetzungen und Eigenschaften für Berufsschullehrer/innen

Der Beruf des Berufsschullehrers ist anspruchsvoll und durch engen Kontakt zu Menschen geprägt. Der Berufsschullehrer nimmt – auch wenn die Schülerinnen und Schüler bereits junge Erwachsene sind – eine Vorbildfunktion ein und prägt diese in gewisser Weise. Ein gutes Kommunikationsvermögen und Feingefühl sind ebenso wichtig wie Durchsetzungsvermögen und persönliches Engagement. Eine Affinität zu lebenslangem Lernen wird vorausgesetzt, ebenso wie die Fähigkeit, Inhalte klar zu erklären und zu präsentieren. Die zu unterrichtenden Fächer sollten souverän beherrscht werden. Um an öffentlichen Schulen unterrichten zu dürfen, ist eine staatliche Anerkennung bzw. Unterrichtsbefähigung notwendig, die in der Regel durch das zuständige Kultusministerium vergeben wird. Darüber hinaus ist ein echtes Interesse an der Bildung und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler entscheidend für langfristigen Erfolg in diesem Beruf.

Bewerbung als Berufsschullehrer/in

Die Bewerbung als Berufsschullehrer erfolgt grundsätzlich wie die Bewerbung auf andere Stellen. Zum einen kann die Bewerbung initiativ erfolgen, also ohne Kenntnis einer ausgeschriebenen Stelle, zum anderen kann man sich auf eine bereits inserierte Stelle bewerben – beim Bund, beim Land oder an privaten Schulen. Hin und wieder ergeben sich auch Perspektiven bereits während des Referendariats; eine Empfehlung aus dieser Zeit kann die Einstellungschancen spürbar verbessern. Die Bewerbungsunterlagen folgen dem üblichen Standard: ein aussagekräftiges Anschreiben, ein vollständiger Lebenslauf sowie alle relevanten Abschlüsse – und falls vorhanden – das Zeugnis des Referendariats. Quereinsteiger sollten alle erworbenen Zusatzqualifikationen benennen und durch Zertifikate oder Zeugnisse belegen.

Trends und Perspektiven für das Berufsschullehramt

Lernen ist ein stetiger Prozess und unverzichtbar für die Weiterentwicklung von Menschen und Wirtschaft. Ausbildende Betriebe sind auf die Unterstützung von Berufsschulen und deren Lehrkräften angewiesen, um ihre Auszubildenden optimal zu qualifizieren. Gleichzeitig herrscht bundesweit nach wie vor ein erheblicher Mangel an geeigneten Lehrkräften für berufliche Schulen. Der demografische Wandel und die bevorstehende Pensionierungswelle der nächsten Jahre werden diesen Bedarf weiter verstärken – auch an Berufsschulen. Die beruflichen Perspektiven für Berufsschullehrer sind daher ausgezeichnet, was ausdrücklich auch für Quereinsteiger gilt. Die Digitalisierung hält zunehmend Einzug in den Unterricht und verändert auch die beruflichen Schulen grundlegend. Der kompetente Umgang mit digitalen Lernmitteln, Lernmanagementsystemen und KI-gestützten Tools wird für Lehrkräfte künftig immer wichtiger.

Häufige Fragen zum Beruf Berufsschullehrer/in

Kann ich ohne Lehramtsstudium Berufsschullehrer werden?

Ja, der Quereinstieg ist in vielen Bundesländern möglich. Wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium – idealerweise mit Masterabschluss – in einem relevanten Fachgebiet vorweisen kann und über einschlägige Berufspraxis verfügt, kann über eine pädagogische Weiterbildung oder ein Seiteneinstiegsprogramm in den Schuldienst eintreten. Die genauen Voraussetzungen variieren je nach Bundesland. Aufgrund des Lehrermangels sind Quereinsteiger derzeit besonders gefragt.

Welche Fächer kann man als Berufsschullehrer unterrichten?

Berufsschullehrer unterrichten fachtheoretische und fachpraktische Inhalte in beruflichen Fachrichtungen wie Wirtschaft und Verwaltung, Elektro- oder Metalltechnik, Gesundheit und Pflege, Informatik, Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialpädagogik, Agrartechnik oder Gestaltungstechnik. Hinzu kommen allgemeinbildende Fächer wie Deutsch, Politik und Sport, die ebenfalls an Berufsschulen gelehrt werden.

Werden Berufsschullehrer verbeamtet?

In den meisten deutschen Bundesländern werden Berufsschullehrer an öffentlichen Schulen in der Regel verbeamtet, sofern sie die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen (u. a. Altersgrenze, Gesundheitsprüfung, abgeschlossenes Referendariat). Verbeamtete Lehrkräfte profitieren von Unkündbarkeit, Beihilfe zur Krankenversicherung und einer gesicherten Altersversorgung. Auch Quereinsteiger können je nach Bundesland in ein Beamtenverhältnis übernommen werden.

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