Ersthelfer/Ersthelferin im Betrieb – Ausbildung, Pflichten, Voraussetzungen und Vergütung

Du besitzt großes Einfühlungsvermögen, bist verantwortungsbewusst und Erste Hilfe ist für dich eine Selbstverständlichkeit? Dann ist eine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer möglicherweise genau das Richtige für dich. Als Ersthelfer leistest du Erste Hilfe, versorgst akut erkrankte oder verletzte Personen und führst gezielte Maßnahmen durch, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Zur Gewährleistung einer optimal verlaufenden Ersten Hilfe bei Arbeitsunfällen ist der Einsatz von Ersthelfern im Betrieb gesetzlich genau geregelt (siehe DGUV Vorschrift 1). Wie viele Ersthelfer in einem Betrieb tätig sein müssen, hängt von der Anzahl der gleichzeitig anwesenden Mitarbeiter ab. Maßgeblich ist die Zahl der Versicherten, die sich gleichzeitig auf dem Betriebsgelände, einer Baustelle oder in den Arbeitsräumen aufhalten.

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein betrieblicher Ersthelfer anwesend sein. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mehr als 20 anwesenden Mitarbeitern sind mindestens 5 Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer erforderlich. In allen anderen Betrieben müssen mindestens 10 Prozent der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet sein.

Wichtig: Es handelt sich hierbei um keinen eigenständigen Beruf, sondern um eine Zusatzqualifikation für bereits angestellte Arbeitnehmer.

Gehalt als Ersthelfer/in im Betrieb

Generelle Angaben zur Vergütung sind nicht möglich, da es sich bei der Funktion als Ersthelfer im Betrieb um ein ergänzendes Aufgabengebiet handelt, das nur im Ernstfall aktiv wird.

In der Regel wird die Tätigkeit als Ersthelfer nicht zusätzlich vergütet, da sie als Teil des normalen Tätigkeitsfeldes gilt. Die Kosten für die Ausbildung tragen die Berufsgenossenschaften; Unterbringungs- sowie Fahrtkosten werden durch den Arbeitgeber übernommen.

Da betriebliche Ersthelfer in allen Branchen tätig sind, lassen sich keine branchenspezifischen Verdienstangaben machen. Es kann jedoch vorkommen, dass einzelne Betriebe das Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer kleinen Zusatzzahlung oder auf andere Weise honorieren.

Ausbildung als Ersthelfer/in im Betrieb

Betrieblicher Ersthelfer ist kein Ausbildungsberuf. Die Qualifizierung erfolgt im Rahmen eines Erste-Hilfe-Trainings mit einem Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Zulässig sind ausschließlich Kurse von Anbietern, die von den zuständigen Berufsgenossenschaften für diese Ausbildung zertifiziert wurden.

In den Unterrichtseinheiten wirst du mit allen wesentlichen Inhalten vertraut gemacht, die für den Einsatz als betrieblicher Ersthelfer unverzichtbar sind. Die Lehrinhalte wurden gemeinschaftlich von den Berufsgenossenschaften und Rettungsorganisationen konzipiert.

Du lernst, wie du dich beim Auffinden einer erkrankten oder verletzten Person verhalten musst und welche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Dazu gehören auch die korrekte Durchführung des Notrufs sowie die Absicherung der Unfallstelle. Da du in bestimmten Situationen als Ersthelfer in akuter Gefahr handeln musst, wird dir auch das richtige Verhalten bei Rettungsmaßnahmen vermittelt.

Besonders wichtig sind fundierte Kenntnisse zu Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen und lebensbedrohlichen Erkrankungen. Um als Ersthelfer aktiv zu bleiben, ist spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung mit ebenfalls neun Unterrichtseinheiten Pflicht.

Diese Tätigkeit ist eher als „Ehrenamt“ zu verstehen. Bei immer größerer Arbeitsverdichtung ist es für viele Mitarbeiter jedoch ein Problem, sich hierfür ebenfalls noch verantwortlich zu fühlen. Unternehmen sind jedoch verpflichtet, betriebliche Ersthelfer zu benennen, und bieten meistens finanzielle Anreize für potenzielle Kandidaten.

Voraussetzungen und Eigenschaften für Erste Hilfe im Betrieb

Als betrieblicher Ersthelfer tätig werden kannst du nur dann, wenn du die geforderte Ausbildung nach den Kriterien der Berufsgenossenschaften absolviert hast. Der Besuch des Erstlehrgangs entfällt, wenn du einen sanitätsdienstlichen oder rettungsdienstlichen Hintergrund nachweisen kannst.

Für diese Aufgabe sind vor allem folgende Eigenschaften wichtig: eine gute gesundheitliche Konstitution, Empathie, ein robustes Nervenkostüm und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Auch in stressigen Situationen musst du die notwendigen Handgriffe sicher und besonnen ausführen können.

Darüber hinaus sind Sorgfalt, Leistungsbereitschaft, umsichtiges Verhalten, Lernbereitschaft und gute Kommunikationsfähigkeit gefragt. Ein selbstsicheres und kompetentes Auftreten wirkt sich in Notfallsituationen beruhigend auf die betroffene Person und die anwesenden Kolleginnen und Kollegen aus.

Bewerbung als Ersthelfer/in im Betrieb

Eine formelle Bewerbung ist in den meisten Fällen nicht notwendig, da Arbeitgeber gezielt auf geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugehen. In der Regel wissen Unternehmer und Personalverantwortliche genau, wem sie diese verantwortungsvolle Aufgabe anvertrauen können.

Wird die Stelle intern ausgeschrieben, sind keine weiteren Bewerbungsunterlagen erforderlich, da man als Mitarbeiter bereits bekannt ist. Ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber ist dennoch empfehlenswert, um die eigene Motivation zu erläutern.

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Zukunft und Trends für betriebliche Erste Hilfe

Wer sich als betrieblicher Ersthelfer engagiert, profitiert zwar selten finanziell, stärkt damit aber die eigene Position im Unternehmen. Jede Zusatzqualifikation ist ein Argument für die eigene Arbeitsplatzsicherung und zeigt soziales Verantwortungsbewusstsein.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben werden Ersthelfer in allen Branchen benötigt. Wer in diesem Bereich beruflich tätig werden möchte, kann eine Weiterbildung zum/zur Ausbilder/in im Bereich Erste Hilfe absolvieren.

Voraussetzungen für diese Weiterbildung sind ein Mindestalter von 18 Jahren, die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sowie eine Sanitätsausbildung. Der Zugang ist auch über die Qualifikation als Praxisleiter/in für Notfallsanitäter möglich. Nach der Ausbildung kannst du für Organisationen wie Malteser oder Rotes Kreuz oder in der Jugendhilfe tätig werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange dauert die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer?

Die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer umfasst neun Unterrichtseinheiten und wird als Erste-Hilfe-Training durchgeführt. Der Kurs muss bei einem von der Berufsgenossenschaft zertifizierten Anbieter absolviert werden. Alle zwei Jahre ist zudem eine Fortbildung mit ebenfalls neun Unterrichtseinheiten vorgeschrieben, um die Qualifikation aufrechtzuerhalten.

Wer trägt die Kosten für die Ersthelfer-Ausbildung im Betrieb?

Die Kurskosten für die Ersthelfer-Ausbildung werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Der Arbeitgeber kommt für eventuelle Unterbringungs- und Fahrtkosten auf. Die Arbeitszeit, die für den Kurs aufgewendet wird, gilt als reguläre Arbeitszeit und wird entsprechend vergütet.

Wie viele Ersthelfer sind in einem Betrieb gesetzlich vorgeschrieben?

Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer ist in der DGUV Vorschrift 1, § 26 geregelt. Bei 2 bis 20 gleichzeitig anwesenden Versicherten genügt ein Ersthelfer. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit mehr als 20 Anwesenden sind mindestens 5 Prozent als Ersthelfer auszubilden. In allen anderen Betrieben gilt eine Mindestquote von 10 Prozent der anwesenden Versicherten.

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