Die Arbeitszeit – Infos zu Schichtarbeit, Nachtarbeit und Sonderformen

Seit 2003 verzeichnen wir in Deutschland wieder eine längere Arbeitszeit. Vor allem Überstunden und die Arbeit in Nebentätigkeiten an Werktagen und Feiertagen sind hier verantwortlich, aber auch der radikale Wegfall von Krankmeldungen in den Betrieben.

Das Arbeitszeitgesetz regelt den Arbeitszeitschutz für alle volljährigen Arbeitnehmer in Bezug auf maximale Arbeitszeiten, Ruhepausen, Nachtarbeit sowie die Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit. Für Minderjährige greift das Jugendschutzgesetz. Das Gesetz regelt aber nicht den Umfang des Arbeitsentgeltes für die jeweiligen Zeiten.

Höchstarbeitszeitdauer an einem Arbeitstag

Prinzipiell gilt für jeden Arbeitnehmer maximal der 8-Stunden-Tag, dieser Sachverhalt ist den meisten Menschen nicht bewusst. Das Gesetz bietet aber die Option zu Überstunden und Mehrarbeit, denn die Veranschlagung kann auf 6 Monate ausgelegt werden. Das bedeutet, die Arbeitnehmer können problemlos 10 Stunden am Tag arbeiten, wenn im Durchschnitt über 6 Monate die Arbeitszeit von 8 Stunden eingehalten wird. Wie hoch die Bezahlung bzw. der Überstundenzuschlag ausfällt, ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb hier vertragliche Aspekte greifen.

Sonderformen: Was zählt zu den Arbeitszeiten?

Es gibt hier Sonderformen, wobei unterschieden wird in Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Die Arbeitsbereitschaft ist die Zeit, die der Arbeitnehmer an einem Ort verbringen muss der sich im Betrieb befindet. Auch wenn für den Arbeitnehmer nichts zu tun ist, so muss er doch allzeit sofort bereit sein bestimmte Tätigkeiten auszuführen.

Beim Bereitschaftsdienst muss sich der Arbeitnehmer nicht permanent in wacher Achtsamkeit befinden und kann sich in Abstimmung mit dem Arbeitgeber auch außerhalb des Betriebes aushalten. Auf Abruf muss aber kurzfristig die Arbeitstätigkeit aufgenommen werden können.

Bei einer Rufbereitschaft ist es dem Arbeitnehmer möglich den Ort seines Aufenthalts frei zu bestimmen. Die Rufbereitschaft zählt indes nicht zur Arbeitszeit. Die muss aber in angemessener Zeit auf Abruf aufgenommen werden können.

Ebenso zählt die Dauer der Fahrt zum Arbeitsplatz nicht zu den Arbeitszeiten, genauso wie Pausen und das Umkleiden.

Vergütung von Mehrarbeit und Überstunden

Der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunde besteht im Prinzip nur in der Definition. Mehrarbeit bezeichnet die zusätzlichen Arbeitsstunden an Werktagen, die über die Regel hinausgehen, sich aber im Rahmen des Ausgleichzeitraumes von 6 Monaten wieder ausgleichen.

Von einer Überstunde wird gesprochen, wenn die Zeit zusätzlich über die regelmäßige betriebsübliche Arbeitszeit hinausgeht. Wenn in einem Arbeitsvertrag keine Leistung von Überstunden vereinbart ist, so muss der Anordnung dazu auch nicht Folge geleistet werden.

Die Vergütung richtet sich nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Mindestens wird aber der reguläre Stundensatz zugrunde gelegt.

Der umgekehrte Fall zu Überstunden ist die Kurzarbeit. Sie wird veranlasst, wenn Mitarbeiter nicht ausreichend beschäftigt werden können. Die Einführung von Kurzarbeit bedarf ebenso einer rechtlichen Grundlage und muss daher vertraglich gerechtfertigt sein.

Nachtarbeit – Arbeiten wenn die Anderen schlafen

Die Nachtarbeit, auch Nachtschicht genannt, ist oft eine ungeliebte Tätigkeit, die keiner ausführen möchte. Aus diesem Grund sind die Zuschläge hier auch relativ hoch. Die Zeiten für diese Tätigkeiten sind klar mit 23-6 Uhr definiert, im Bäckerhandwerk zwischen 22-5 Uhr.

Nachtarbeit sollte möglichst vermieden werden, vor allem im 3-Schichtwechsel, da die Umstellung gravierende Folgen für den Biorhythmus des Körpers haben kann. Es gibt aber auch Arbeitnehmer, die viel lieber eine Nachtschicht belegen, nicht zuletzt wegen der Vergütung.

Natürlich gibt es auch gesellschaftliche Bereiche, vor allem im Polizeidiensten oder sozialen Diensten, die auf eine Arbeit in der Nachtschicht nicht verzichten können. Man stelle sich nur Mal vor die Gefängnisse wären nachts nicht bewacht.

Bei gesundheitlichen Problemen kann daher der Wechsel auf eine andere Schicht bzw. auf ein anderes Schichtsystem beantragt werden.

Weiterführende Informationen:

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