Fahrlehrer/in – Ausbildung, Berufsbild, Gehalt und Voraussetzungen

Du bist gerne mit dem Auto unterwegs, besitzt pädagogisches Geschick und suchst nach einer neuen beruflichen Herausforderung? Vielleicht ist dann eine Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in genau das Richtige für dich.

Als Fahrlehrer/in vermittelst du in der Fahrschule theoretische und praktische Kenntnisse, die Fahrschülerinnen und Fahrschüler für das Bestehen der Führerscheinprüfung benötigen. Wer einen Führerschein erwerben möchte, ist gesetzlich verpflichtet, eine Fahrschule zu besuchen.

Im Theorieunterricht bringst du den Lernenden wichtige Grundlagen bei, die zum Führen eines Kraftfahrzeuges unerlässlich sind – etwa die Regeln zum Verhalten im Straßenverkehr, die Bedeutung von Verkehrszeichen, Vorfahrtsregelungen, Geschwindigkeitsvorgaben, rechtliche Rahmenbedingungen sowie technische Voraussetzungen wie Betriebs- und Verkehrssicherheit.

In den Fahrstunden werden diese theoretischen Kenntnisse praktisch angewendet. Du begleitest die Fahrschülerinnen und Fahrschüler, unterstützt sie bei Bedarf und korrigierst mögliches Fehlverhalten. Als Fahrlehrer/in hast du die Wahl: Du kannst in einem Anstellungsverhältnis arbeiten oder eine eigene Fahrschule gründen.

Weitere Einsatzgebiete sind die Tätigkeit als Seminarleiter/in – etwa für auffällig gewordene Verkehrsteilnehmende – oder als Ausbildungsfahrlehrer/in, wofür eine zusätzliche Qualifikation erforderlich ist.

Gehalt als Fahrlehrer/in

Während der Ausbildung wird in der Regel kein Ausbildungsgehalt gezahlt. Lediglich für die Zeit des Lehrpraktikums erhältst du üblicherweise eine angemessene Vergütung.

Als Berufsanfänger/in liegt das Einstiegsgehalt bei etwa 1.800 bis 2.200 Euro brutto pro Monat. Mit zunehmender Berufserfahrung steigt die Vergütung – weitere Faktoren wie das Bundesland und die Anzahl der Fahrerlaubnisklassen, für die du ausbilden darfst, beeinflussen das Einkommen zusätzlich.

Wer mehrere Führerscheinklassen unterrichten kann, ist für Arbeitgeber deutlich attraktiver und kann meist ein höheres Gehalt von etwa 2.500 bis 3.200 Euro brutto monatlich erzielen. Als selbstständige/r Fahrlehrer/in sind Einnahmen von rund 4.000 Euro brutto oder mehr möglich – je nach Größe und Auslastung der Fahrschule.

Ausbildung als Fahrlehrer/in

Die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in findet in anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätten sowie in Ausbildungsfahrschulen statt. Sie erfolgt in Vollzeit und dauert insgesamt mindestens 12 Monate, kann je nach angestrebter Fahrerlaubnisklasse aber auch länger andauern. Insgesamt sind mindestens 1.000 Unterrichtsstunden vorgeschrieben.

Die Ausbildung gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Einführungsphase: Dauer = 4 Wochen (2 Wochen in der Ausbildungsfahrschule / 2 Wochen in der Fahrlehrerausbildungsstätte)
  • Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte: Dauer = 8 Monate (nach gesetzlich vorgeschriebenem Ausbildungsplan)
  • Lehrpraktikum: Dauer = 4 Monate
  • Prüfungen: fahrpraktische und theoretische Lehrproben

Die Ausbildungsinhalte umfassen unter anderem Verkehrsverhalten (Fahrtüchtigkeit, Fahrverhalten, Gefahrenvermeidung), rechtliche Vorschriften sowie Fahrzeugtechnik (Grundlagen, Fahrphysik, Umweltaspekte). Ein weiterer wichtiger Bereich sind Pädagogik und Psychologie: Du lernst, wie du Theorieeinheiten ansprechend gestaltest und Fahranfänger individuell und einfühlsam begleitest.

Da sich Lernbedingungen je nach kulturellen, familiären und sozialen Faktoren stark unterscheiden können, wird auch die interkulturelle Kompetenz als Teil der Ausbildung gezielt gefördert.

Willst du Fahrschullehrer werden, solltest du die langfristige Perspektive in diesem Beruf im Blick behalten. Technischer Fortschritt im Bereich Autonomes Fahren wird aktuell massiv gefördert und unterstützt.

Voraussetzungen und Eigenschaften für Fahrschullehrer/innen

Die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in ist gesetzlich geregelt. Nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG, zuletzt novelliert 2021) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • geistige und körperliche Eignung
  • fachliche und pädagogische Eignung
  • keine Hinweise auf fehlende Berufseignung
  • Fahrerlaubnis für die zu unterrichtende Klasse
  • Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens drei Jahren
  • bei Fahrlehrerlaubnis für Klasse A, CE und/oder DE: entsprechende Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren
  • Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in innerhalb der letzten 3 Jahre (gemäß § 7 FahrlG)
  • bestandene Prüfung gemäß § 8 FahrlG
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Neben den gesetzlichen Vorgaben sind auch persönliche Eigenschaften entscheidend: Da langes Sitzen im Fahrzeug zum Berufsalltag gehört, ist eine gute körperliche Konstitution wichtig. Im Umgang mit Fahrschülerinnen und Fahrschülern sind außerdem Geduld, Verantwortungsbewusstsein, psychische Belastbarkeit, Kontaktbereitschaft und ein freundliches Auftreten unverzichtbar.

Bewerbung als Fahrschullehrer/in

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung steht nur noch eine überzeugende Bewerbung zwischen dir und deinem Traumjob. Im Anschreiben schilderst du deine Kenntnisse und Fähigkeiten, legst deine Beweggründe für die Berufswahl dar und präsentierst dich von deiner besten Seite. Achte unbedingt auf eine fehlerfreie Rechtschreibung und einen professionellen Ausdruck.

Der tabellarische Lebenslauf zeigt deinen beruflichen Werdegang übersichtlich auf. Relevante Nebentätigkeiten, Hobbys und insbesondere Fremdsprachenkenntnisse können hier positiv auffallen. Lege deiner Bewerbung außerdem folgende Unterlagen bei: Kopien von Arbeitszeugnissen, Fahrlehrererlaubnis, Führungszeugnis und Führerschein.

Weitere Bewerbungstipps und Hilfestellungen!

Zukunft und Trends für das Berufsbild Fahrlehrer/in

In der Fahrschulbranche besteht derzeit ein deutlicher Fachkräftemangel, sodass die Berufsaussichten für angehende Fahrlehrer/innen sehr gut sind. Die steigende Nachfrage nach Führerscheinen – insbesondere für E-Scooter, Motorräder und Nutzfahrzeuge – sorgt zusätzlich für Beschäftigungssicherheit.

Neue Technologien eröffnen zudem zusätzliche Aufgabenfelder: Fahrassistenzsysteme, Elektromobilität und digitale Lernplattformen verändern die Fahrlehrerausbildung und erfordern regelmäßige Weiterbildung. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungslehrgängen sind folgende Zusatzqualifikationen möglich: Verkehrssicherheitstrainer/in, Seminarleiter/in, Dozent/in für Berufskraftfahrer/innen oder MPU-Berater/in.

Viele Fahrlehrer/innen wagen den Schritt in die Selbstständigkeit. Neben dem Fahrlehrerschein und Berufspraxis sind dafür eine Weiterbildung in Fahrschulbetriebswirtschaft, ein ausreichendes Budget sowie eine Fahrschulerlaubnis der zuständigen Landesbehörde erforderlich.

Die langfristige Perspektive des Berufsbilds ist eng mit der Entwicklung des autonomen Fahrens verknüpft. Sollte sich das vollautonome Fahrzeug langfristig durchsetzen, könnten sich die Anforderungen an die Fahrlehrerausbildung grundlegend wandeln – neue Spezialisierungen und Beratungsaufgaben würden dann an Bedeutung gewinnen.

Häufige Fragen zur Ausbildung als Fahrlehrer/in

Was verdient man als Fahrlehrer/in in Deutschland?

Als angestellte/r Fahrlehrer/in verdienst du je nach Bundesland, Berufserfahrung und Anzahl der Fahrerlaubnisklassen zwischen 1.800 und 3.200 Euro brutto pro Monat. Berufseinsteiger/innen starten in der Regel bei 1.800 bis 2.200 Euro. Selbstständige Fahrschulinhaber/innen können bei guter Auslastung deutlich mehr verdienen – oft 4.000 Euro brutto oder mehr monatlich.

Wie lange dauert die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in?

Die Ausbildung dauert in Vollzeit mindestens 12 Monate und umfasst mindestens 1.000 Unterrichtsstunden. Sie gliedert sich in eine Einführungsphase (4 Wochen), die Hauptausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte (8 Monate) sowie ein Lehrpraktikum (4 Monate), das mit fahrpraktischen und theoretischen Lehrproben abgeschlossen wird. Je nach angestrebter Fahrerlaubnisklasse kann die Ausbildung länger dauern.

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Fahrlehrerausbildung?

Für die Ausbildung zum/zur Fahrlehrer/in musst du mindestens 21 Jahre alt sein und eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen. Außerdem benötigst du eine Fahrerlaubnis der Klasse B, die seit mindestens drei Jahren besteht, sowie den Nachweis geistiger, körperlicher, fachlicher und pädagogischer Eignung. Ausreichende Deutschkenntnisse und ein einwandfreies Führungszeugnis sind ebenfalls Pflicht.

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