Flugbegleiter/Flugbegleiterin – Ausbildung, Gehalt und Voraussetzungen

Ein Beruf, viele Bezeichnungen! Offiziell lautet die Berufsbezeichnung Flugbegleiter/in, daneben haben sich jedoch weitere Bezeichnungen etabliert, was teilweise zu Verwirrungen führt. Gängige Alternativen sind Steward/Stewardess, Flugsteward/Flugstewardess oder Kabinenbesatzungsmitglied. Der Frauenanteil in diesem Beruf liegt bei rund 70 %.

Heute Rom, morgen New York! Kaum ein anderer Beruf – außer vielleicht Pilot/Pilotin – verspricht so viel Reisetätigkeit wie der Job als Flugbegleiter/Flugbegleiterin. Das Berufsbild ist romantisch aufgeladen und fest mit dem Freiheitsgedanken verbunden. Wer jedoch ausschließlich aus diesem Motiv einsteigt, wird schnell auf dem Boden der Tatsachen landen: Die Abbruchquote unter Auszubildenden ist vergleichsweise hoch.

Aber was macht den Beruf eigentlich aus? Flugbegleiter/innen sind für Unternehmen im Bereich des Personenflugverkehrs tätig. Ihre zentrale Aufgabe ist die Sicherheit und das Wohlergehen der Passagiere während des gesamten Fluges.

Das Aufgabengebiet beginnt am Flughafen mit dem Boarding: Die Flugbegleitung prüft Flugtickets, begrüßt Passagiere und übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Verantwortung für die Fluggäste. Vor dem Start werden die Passagiere über Sicherheitsvorkehrungen, Notausgänge und das Verhalten in Notsituationen informiert. Dazu gehört auch die Überprüfung von Anschnallgurten und der ordnungsgemäßen Verstauung des Handgepäcks.

Nach dem Start beginnt der Servicebereich: Versorgung der Passagiere mit Speisen und Getränken, der Verkauf von Duty-Free-Artikeln sowie weiteren Produkten der Fluggesellschaft. Je nach Flugdauer wird die Kabinenbesatzung nach der Landung ausgewechselt oder fliegt weiter zurück. Die abgelöste Besatzung übernachtet in der Regel in einem Hotel vor Ort und tritt am folgenden Tag den nächsten Flug an.

Gehalt und Ausbildungsvergütung als Flugbegleiter/Flugbegleiterin

Die Ausbildung zum Flugbegleiter kann je nach Fluggesellschaft intern oder über externe Schulen und Institute erfolgen. Während der Ausbildung wird in der Regel keine reguläre Ausbildungsvergütung gezahlt, da sie als Teil des Einstellungsprozesses gilt.

Stattdessen übernehmen viele Fluggesellschaften Kosten wie Schulungsgebühren, Unterkunft und Verpflegung oder gewähren Vergünstigungen wie kostenfreie Flugtickets und andere Zusatzleistungen.

Das Gehalt eines Flugbegleiters variiert je nach Fluggesellschaft, Erfahrung, Standort und weiteren Faktoren. Das Einstiegsgehalt liegt in Deutschland überwiegend zwischen 2.000 und 3.500 Euro brutto pro Monat – Tendenz mit wachsender Berufserfahrung steigend.

Zusätzlich bieten viele Fluggesellschaften attraktive Benefits: kostenlose oder stark vergünstigte Flüge für Mitarbeiter/innen und deren Angehörige sowie Zulagen für Überstunden, Nachtarbeit und internationale Strecken. Diese Extras können das Gesamtpaket deutlich attraktiver machen.

Ausbildung als Flugbegleiter/in

Der Beruf des Flugbegleiters ist kein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung liegt vollständig in der Hand der jeweiligen Fluggesellschaft, die eigene interne Lehrgänge anbietet und deren Inhalte selbst festlegt.

Ausbildungsdauer

Eine einheitliche Regelung zur Ausbildungsdauer gibt es nicht. Je nach Fluggesellschaft dauert die Ausbildung zur Flugbegleitung zwischen 6 Wochen und 4 Monaten. Auch die Inhalte variieren erheblich: Einige Anbieter setzen auf praktische Trainingsflüge, andere verzichten gänzlich darauf.

Während der Ausbildungszeit wird keine Vergütung gezahlt; teilweise fallen sogar Kosten für Lehrmittel oder Lehrgangsgebühren an. Für die Zulassung gibt es keine vorgeschriebene Schulbildung – die Kriterien legt der jeweilige Anbieter selbst fest.

Typische Voraussetzungen für die Ausbildung: Mindestalter 18 Jahre, fließende Deutsch- und Englischkenntnisse sowie eine gültige Arbeitserlaubnis. Manche Anbieter stellen auch Anforderungen an Körpergröße oder -gewicht, was jedoch mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Konflikt geraten kann.

Der Abschluss der Ausbildung erfolgt durch eine interne Prüfung der Fluggesellschaft oder des Lehrgangsveranstalters.

Dieser Beruf ist nichts für Personen mit Flugangst. Die eigene Flugtauglichkeit ist Voraussetzung und sollte daher vorher intensiv getestet werden.

Eigenschaften und Voraussetzungen als Steward/Stewardess

Wer noch nie in einem Flugzeug gesessen hat, sollte unbedingt vorab die eigene Flugtauglichkeit testen – zum Beispiel mit einem Urlaubsflug. Mit akuter Flugangst ist eine Bewerbung als Flugbegleiter/in nicht erfolgversprechend.

Kommunikationsstärke und soziale Kompetenz stehen im Mittelpunkt des Berufs. Flugbegleiter/innen sollten offen, serviceorientiert und in der Lage sein, auch in stressigen oder kritischen Situationen souverän aufzutreten – etwa wenn Passagiere unter Angst oder Panik leiden.

Der Beruf bringt einen unregelmäßigen Lebensstil mit sich: Schichtarbeit, häufige Abwesenheit von zu Hause und immer kürzer werdende Aufenthaltszeiten an den Zielorten gehören zum Alltag. Wer Wert auf geregelte Freizeit und ein stabiles Sozialleben legt, sollte dies bei der Berufswahl ernsthaft abwägen.

Weitere wichtige Eigenschaften sind:

  • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Gepflegtes Äußeres und professionelles Auftreten
  • Interkulturelle Kompetenz und Sprachkenntnisse (Englisch Pflicht, weitere Sprachen von Vorteil)
  • Erste-Hilfe-Kenntnisse und Bereitschaft zu regelmäßigen Sicherheitsschulungen

Bewerbung als Flugbegleiter/in

Eine Bewerbung als Flugbegleiter/Flugbegleiterin kann klassisch per Bewerbungsmappe oder über eine Online-Bewerbung erfolgen. In kaum einem anderen Beruf wird das äußere Erscheinungsbild so stark gewichtet wie bei Stewards und Stewardessen.

Beim Bewerbungsfoto sollte daher auf ein professionelles, gepflegtes Auftreten geachtet werden – ein unprofessionelles Foto mindert die Erfolgschancen erheblich.

Das Anschreiben sollte klar und überzeugend Motivation und Qualifikation kommunizieren. Der Lebenslauf wird tabellarisch und in umgekehrt chronologischer Reihenfolge erstellt und spiegelt den bisherigen Werdegang vollständig wider.

Weitere Bewerbungstipps und Tricks!

Berufliche Zukunft und Trends für Flugbegleiter

Die Jobaussichten für Flugbegleiter/innen sind derzeit überwiegend positiv: Seit dem Ende der COVID-19-Pandemie steigen die globalen Fluggastzahlen kontinuierlich und haben in vielen Regionen wieder das Vorkrisenniveau erreicht oder übertroffen.

Die Pandemie hat jedoch deutliche Spuren hinterlassen: Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle an Bord haben dauerhaft an Bedeutung gewonnen. Flugbegleiter/innen werden künftig verstärkt in entsprechende Schulungen eingebunden.

Zudem steht die Luftfahrtbranche unter wachsendem Nachhaltigkeitsdruck: Maßnahmen zur Reduzierung von CO₂-Emissionen, Abfallvermeidung und energiesparendem Betrieb an Bord werden zunehmend Teil der Aufgaben von Kabinenbesatzungen. Wer sich in diesem Bereich weiterbildet, verbessert seine Karrierechancen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Beruf Flugbegleiter/in

Welche Voraussetzungen brauche ich für die Ausbildung zum Flugbegleiter/zur Flugbegleiterin?

Für die Ausbildung zum Flugbegleiter gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Schulbildung. In der Regel sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Mindestalter 18 Jahre, fließende Deutsch- und Englischkenntnisse, Flugtauglichkeit sowie ein gepflegtes Erscheinungsbild. Weitere Kriterien legt jede Fluggesellschaft selbst fest. Zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse und Erste-Hilfe-Erfahrung sind von Vorteil.

Wie viel verdient ein Flugbegleiter/eine Flugbegleiterin?

Das Einstiegsgehalt als Flugbegleiter/in liegt in Deutschland in der Regel zwischen 2.000 und 3.500 Euro brutto pro Monat. Mit zunehmender Berufserfahrung und Dienstalter kann das Gehalt deutlich steigen. Hinzu kommen häufig Zulagen für Nachtarbeit, Überstunden und internationale Strecken sowie Benefits wie vergünstigte oder kostenfreie Flüge für Mitarbeiter und deren Angehörige.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Flugbegleiter/zur Flugbegleiterin?

Die Ausbildungsdauer ist nicht einheitlich geregelt und variiert je nach Fluggesellschaft zwischen 6 Wochen und 4 Monaten. Da der Beruf kein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz ist, legt jede Fluggesellschaft ihre Ausbildungsinhalte und -dauer eigenständig fest. Während der Ausbildung wird in der Regel keine Vergütung gezahlt.

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