Der Betriebsrat – Mitbestimmung, Rechte und Pflichten im Unternehmen

Der Betriebsrat vertritt die Interessen des Arbeitnehmers im Betrieb. Er ist das Organ der demokratischen Mitbestimmung im Unternehmen. Ein Unternehmen, egal ob Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt einen hierarchischen Mikrokosmos dar, indem es kaum demokratische Elemente gibt. Der Betriebsrat ist gesetzlich gefordertes Organ, um Demokratie im Unternehmen zu gewährleisten.

Viele Unternehmen umgehen jedoch diese demokratischen Instanzen und versuchen ein totalitäres System aufrecht zu erhalten, weil sie wirtschaftliche Interessen gefährdet sehen. Viele mittelständische Unternehmer die mitbekommen, dass ein Betriebsrat gegründet werden soll, antworten indirekt mit Kündigung.

Die Unternehmer fürchten die Mitbestimmung im Unternehmen, als Ende vom Anfang des Unternehmens. Was die meisten dabei nicht sehen, ist die gesellschaftliche Funktion des Unternehmens aus Sicht der sozialen Verantwortung.

Einige Unternehmer haben noch immer mittelalterliche Vorstellungen von der Unternehmensführung und sehen nicht, dass Sie Ihren Mitarbeitern auch Anreize bieten müssen. Ein Arbeitsplatz ist für fast alle Arbeitnehmer so etwas wie ein zweites Zuhause, mit dem der Arbeitnehmer sich identifizieren kann.

Viele Unternehmer sehen ihr Personal im wahrsten Sinne des Wortes als „Human Kapital“ und führen ihr Unternehmen wie ein Despot seine Sklaven. Hier fehlt jedoch die Weitsicht im Sinne eines Schumpeterschen Unternehmers, weshalb diese Unternehmer eine sehr geringe Halbwertzeit aufweisen. Auch hier kann der Betriebsrat dem Unternehmen eher nutzen als schaden.

Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten des Rates sind sehr weitreichend und beziehen sich auf die Bereiche, Beraten und Informieren der Arbeitnehmer, Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Mehrarbeit, Vergütung usw., aber auch Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen und Umgruppierungen der Arbeitnehmer.

Die Instanz, die hier bei Streitigkeiten zwischen Rat und Arbeitgeber entscheidet ist das Arbeitsgericht. Dessen Entscheidung ist Folge zu leisten, jedoch kann der Arbeitgeber in bestimmten Situationen bis zu einer Urteilsfindung eine Übergangslösung veranlassen.

Betriebsrat und Stellenausschreibungen

Der Betriebsrat ist aber auch in seiner Funktion bei der Einstellung neuer Arbeitnehmer zu betrachten, denn er muss immer über neue Stellenausschreibungen und die Bewerber informiert werden.
Er hat sogar das Recht sich gegen die Einstellung eines Bewerbers zu stellen. Dies kann beispielsweise zutreffen, wenn durch die neue Einstellung ein anderer Mitarbeiter gehen muss, oder auch nur die Befürchtung besteht, dass andere Arbeitsplätze wegfallen.

Die Kompetenzen des Betriebsrates sind also sehr tiefgreifend, sie in kompletten Umfang auszuführen wäre hier zu weit gegriffen. Wir empfehlen Ihnen daher die Lektüre des angegebenen Buches.

Wahlen und Zusammensetzung der Arbeitnehmervertretung

Der Betriebsrat wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt und kann bereits ab einer Betriebsgröße von 5 Angestellten eingerichtet werden. Die Wahlen finden bundesweit einheitlich in einer bestimmten Zeitspanne statt, die in der Regel drei Monate beträgt. In dieser Zeit kann in den Betrieben der neue Rat gewählt werden. Bei Betrieben die noch keinen Rat besitzen, kann zu jeder Zeit außerhalb der drei Monate ein solcher bestimmt werden.

Wahlberechtigt sind alle volljährigen Angestellten, auch Leiharbeiter, wenn diese bereits länger als drei Monate im Betrieb gearbeitet haben. Leitende Angestellte sind ausgenommen.

Weiterführende Informationen:

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