| Informationen zum Arbeitsrecht: Der Betriebsrat | ||
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Der Betriebsrat:
Der Betriebsrat vertritt die Interessen des Arbeitnehmers im Betrieb. Er ist das Organ der
demokratischen Mitbestimmung im Unternehmen. Ein Unternehmen, egal ob Personen- oder Kapitalgesellschaft,
stellt einen hierarchischen Mikrokosmos dar, indem es kaum demokratische Elemente gibt. Der Betriebrat
ist gesetzlich gefordertes Organ, um Demokratie im Unternehmen zu gewährleisten.
Viele Unternehmen umgehen jedoch diese demokratischen Instanzen und versuchen ein totalitäres
System aufrecht zu erhalten, weil sie wirtschaftliche Interessen gefährdet sehen. Viele
mittelständische Unternehmer die mitbekommen, dass ein Betriebsrat gegründet werden soll,
antworten indirekt mit Kuendigung.
Die Unternehmer fürchten die Mitbestimmung im Unternehmen, als Ende vom Anfang
des Unternehmens. Was die meisten dabei nicht sehen, ist die gesellschaftliche Funktion
des Unternehmens aus Sicht der sozialen Verantwortung.
Einige Unternehmer haben noch immer mittelalterliche Vorstellungen von der Unternehmensführung
und sehen nicht, dass Sie Ihren Mitarbeitern auch Anreize bieten müssen. Ein Arbeitsplatz ist
für fast alle Arbeitnehmer so etwas wie ein zweites Zuhause, mit dem der Arbeitnehmer sich
identifizieren kann.
Viele Unternehmer sehen ihr Personal im wahrsten Sinne des Wortes als "Human Kapital" und
führen ihr Unternehmen wie ein Despot seine Sklaven. Hier fehlt jedoch die Weitsicht im
Sinne eines schumpeterschen Unternehmers, weshalb diese Unternehmer eine sehr geringe Halbwertzeit
aufweisen. Auch hier kann der Betriebsrat dem Unternehmen eher nutzen als schaden.
Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten des Rates sind sehr weitführend und beziehen sich auf die Bereiche,
Beraten und Informieren der Arbeitnehmer, Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Mehrarbeit, Vergütung usw.,
aber auch Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen und Umgruppierungen der Arbeitnehmer.
Die Instanz, die hier bei Streitigkeiten zwischen Rat und Arbeitgeber entscheidet ist das Arbeitsgericht.
Dessen Entscheidung ist folge zu leisten, jedoch kann der Arbeitgeber in bestimmten Situationen bis zu
einer Urteilsfindung eine Übergangslösung veranlassen.
Betriebsrat und Stellenangebote
Der Betriebsrat ist aber auch in seiner Funktion bei der Einstellung neuer Arbeitnehmer
zu betrachten, denn er muss immer über neue Stellenausschreibungen und die Bewerber
informiert werden.
Er hat sogar das Recht sich gegen die Einstellung eines Bewerbers zu stellen. Dies
kann beispielsweise zutreffen, wenn durch die neue Einstellung ein anderer Mitarbeiter gehen muss, oder
auch nur die Befürchtung besteht, dass andere Arbeitsplätze wegfallen.
Die Kompetenzen des Betriebsrates sind also sehr weitgreifend, sie in kompletten Umfang
auszuführen wäre hier zu weit gegriffen. Wir empfehlen Ihnen daher die Lektüre
des angegebenen Buches.
Zusammensetzung der Arbeitnehmervertretung
Der Betriebsrat wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt und kann bereits ab einer
Betriebsgröße von 5 Angestellten eingerichtet werden. Die Wahlen finden bundesweit
einheitlich in einer bestimmten Zeitspanne statt, die in der Regel drei Monate beträgt. In dieser
Zeit kann in den Betrieben der neue Rat gewählt werden. Bei Betrieben die noch keinen
Rat besitzen, kann zu jeder Zeit außerhalb der drei Monate ein solcher bestimmt werden.
Wahlberechtigt sind alle volljährigen Angestellten, auch Leiharbeiter, wenn diese bereits länger
als drei Monate im Betrieb gearbeitet haben. Leitende Angestellte sind ausgenommen.
