| Ausbildung und Beruf als Einzelhandelskaufmann/Einzelhandelskauffrau: | ||
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Berufsbild Einzelhandelskaufmann/Einzelhandelskauffrau:
Kaufleute im Einzelhandel beraten Kunden und verkaufen unterschiedlichste Konsumgüter.
Das Haupttätigkeitsgebiet liegt in Modehäusern, Kaufhäusern oder im
Supermarkt. Auch die kleinen Geschäfte bieten dem Einzelhandelskaufmann bzw.
der Einzelhandelskauffrau eine Beschäftigungsmöglichkeit.
Das Tätigkeitsgebiet für den Kaufmann bzw. die Kauffrau im Einzelhandel schließt
auch werbe- und verkaufsfördernde Aufgaben mit ein, die zum Beispiel im Bereich
des Marketing angesiedelt sind. Einzelhandelskaufleute
beobachten den Markt und haben auch ein Auge auf die direkte Konkurrenz.
Um in diesem Beruf erfolgreich zu sein ist ein umfassendes Wissen über das jeweilige
Produkt sehr wichtig. Wer das Produkt nicht kennt, kann auch nicht den Kunden beraten oder
erfolgreich verkaufen. Aber auch bei Reklamationen oder Beantstandungen sind
die Verkäufer im Einzelhandel die erste Kontaktadresse.
Der professionelle Umgang mit dem Kunden steht daher jederzeit im Vordergrund der
beruflichen Aufgabe, die jedoch noch viel weiter gefasst ist. Auch in der Abwicklung
und Verwaltung liegt ein großes Tätigkeitsgebiet für die Einzelhandelskaufleute.
Betriebswirtschaftliche Aufgaben, wie die Kontrolle von Zahlungen, die Kalkulation von
Preisen, die Belegprüfung oder die Bilanzerstellung sind ebenfalls Bestandteil des
Berufbildes.
Gehalt/Verdienst als Einzelhandelskaufmann/Einzelhandelskauffrau
Der Verdienst für Kaufleute im Einzelhandel kann sehr unterschiedlich sein.
Wenn der Verdienst tariflich geregelt ist kann ein Gehalt von 1700 bis 2300 Euro brutto
im Monat ausgezahlt werden.
Wie bei anderen Berufen auch erfolgt eine Vergütung nach unterschiedlichen
Kriterien, wie zum Beispiel das Lebensalter, die Berufserfahrung oder die Qualifikation.
Ein Einzelhandelskaufmann oder eine Einzelhandelskauffrau kann aber auch ein Grundgehalt
beziehen, welches sich dann auf Provisionsbasis nach der Verkaufsleistung orientiert.
Ausbildung als Einzelhandelskaufmann/Einzelhandelskauffrau
Die Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel ist eine duale Ausbildung,
die allerdings auch schulisch sein kann. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz
bekommt, hat die Option zur schulischen Ausbildung an einer Berufsfachschule.
Der Beruf ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und hat eine
Ausbildungsdauer von 3 Jahren. Die Lehre wird sowohl in Industrie, als auch in Handel und
Handwerk angeboten.
Es erfolgt eine Ausbildungsvergütung die meistens tariflich geregelt ist:
1. Ausbildungsjahr: 591 Euro (Neue Bundesländer: 530 Euro)
2. Ausbildungsjahr: 661 Euro (Neue Bundesländer: 594 Euro)
3. Ausbildungsjahr: 759 Euro (Neue Bundesländer: 683 Euro)
In der schulischen Ausbildung erfolgt keine Vergütung.
Für diesen Beruf gibt es keine geregelte Zugangsvoraussetzung in der dualen
Ausbildung. Die meisten angehenden Lehrlinge haben den mittleren Bildungsabschluss. Die
Berufsfachschulen legen ihre Aufnahmekriterien selbst fest, in der Regel wird hier
ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt.
Zu Beginn des 2. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.
Die erfolgreiche Teilnahme ist unter anderem die Voraussetzung zur Zulassung
zur Abschlussprüfung im 3. Ausbildungsjahr.
Eigenschaften und Voraussetzungen von Einzelhandelskaufleuten
In diesem Beruf steht der Kontakt mit Kunden im Vordergrund. Die Kommunikationsfähigkeit,
soziale Kompetenzen und ein Beratungs- und Verkaufstalent gehören zu den wichtigsten
Eigenschaften.
Eine weitere Voraussetzung für den erfolgreichen Kontakt von Einzelhandelskaufmann bzw.
Einzelhandelskauffrau mit dem Kunden ist das Auftreten und das gepflegte Äußere.
Der erste Eindruck des Kunden kann darüber entscheiden, ob dieser den Kaufmann oder
die Kauffrau für kompetent hält.
Für die anfallenden betriebswirtschaftlichen Tätigkeiten sind Eigenschaften, wie
Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit und Organisationstalent erforderlich, denn die Termine
müssen eingehalten und Zahlungen ordentlich verbucht werden.
Bewerbung auf Stellenangebote als Einzelhandelskaufmann/-frau
Die Bewerbung als Einzelhandelskaufmann/Einzelhandelskauffrau kann klassisch mit einer
schriftlichen Bewerbungsmappe mit Bewerbungsschreiben und Lebenslauf erfolgen, oder
auch als Online-Bewerbung.
Sie sollten das Anschreiben und den Lebenslauf sehr überzeugend verfassen, verkaufen Sie sich
selbst als die beste Besetzung für das Stellenangebot. Im Prinzip ist die Bewerbung
schon die erste Arbeitsprobe, mit der Sie nicht den Kunden, sondern Ihren zukünftigen
Arbeitgeber überzeugen wollen.
Falls möglich, sollten Sie auch versuchen den persönlichen Kontakt zu suchen,
sei es durch telefonische Rückfragen, oder aber die persönliche Abgabe der
Bewerbungsunterlagen. So können Sie einen positiven ersten Eindruck vermitteln, der
entscheidend sein kann.
Trends und zukünftige Entwicklungen für Einzelhandelskaufleute
Der Einzelhandel ist sehr stark an die nationale Konjunktur gebunden. Geht es dieser gut,
geht es auch dem Einzelhandel gut - so die bisherige Meinung. Allerdings hat der letzte
Aufschwung in 2007 gezeigt, dass diese Formel nicht ganz zutrifft.
Kaufleute gab es schon immer, jedoch war der Spezialisierungsgrad noch nie so hoch.
Einzelhandelskaufleute müssen heute über ein umfangreiches Wissen verfügen,
welches auch umfangreiche betriebswirtschaftliche und psychologische Aspekte umfasst.
Die Branche und das Geschäft ändern sich laufend. Der größte Wandel entstand durch
Warenhandel im Internet und hält noch immer an. E-Commerce bedeutet nicht zwangsläufig
Jobabbau, sondern eine Umstellung des Verkaufssystems.
Eine gut ausgebildete Einzelhandelsfachkraft hat gute Aussichten auf einen Job.

Quelle: Beschäftigungs- und Arbeitslosenstatistik der BA