Baugeräteführer/in – Ausbildung, Berufsbild, Gehalt und Bewerbung

Du möchtest deinen Kindheitstraum verwirklichen und Baumaschinen steuern? Du bist fasziniert von Baugeräten und könntest ihnen stundenlang zuschauen? Dann ist dieses Berufsbild vielleicht genau richtig für dich.

Baugeräteführerinnen und Baugeräteführer sind in erster Linie in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Straßenbau und Spezialtiefbau tätig. Auch der Verleih von Baumaschinen oder der Steinbruchbetrieb bieten weitere Beschäftigungsfelder.

Das Kernaufgabengebiet ist die Bedienung und das Führen von Baumaschinen – etwa Kräne, Bagger, Bohr- oder Planierraupen. Die Handhabung dieser großen, schweren Maschinen erfordert umfassende Fachkenntnisse und ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Dazu gehört auch der Transport der Geräte sowie deren Sicherung am Arbeitsplatz während und nach dem Einsatz.

Baugeräteführerinnen und Baugeräteführer werden umgangssprachlich auch als Baumaschinenfahrer bezeichnet. Seit 1977 existiert zudem die Fortbildung zum/zur Baumaschinenführer/in, die eine Spezialisierung für Baugeräte in den Bereichen Hochbau, Straßenbau sowie Erd- und Tiefbau umfasst und gleichwertig mit der Ausbildung als Baugeräteführer/in ausgeübt werden kann.

Gehalt als Baugeräteführer/in

Das Gehalt als Baugeräteführer/in hängt von Berufserfahrung, Spezialisierung, Qualifikation, Region und Unternehmensgröße ab. Die Vergütung richtet sich in tarifgebundenen Betrieben nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV-Bau) sowie dem jeweils gültigen Bautarifvertrag.

Der Stundenlohn liegt in der Regel zwischen 18 und 24 Euro brutto, je nach Bundesland, Spezialisierung und Berufserfahrung. Bei Vollzeit entspricht das einem monatlichen Bruttogehalt von ca. 3.100 bis 4.200 Euro. Neben der Grundvergütung können Schichtzulagen, Auslösungen für Montagetätigkeiten und Sonderzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt das Gesamteinkommen deutlich erhöhen. Die Spezialisierung auf bestimmte Baugeräte – etwa Großkräne oder Tunnelbohrmaschinen – wirkt sich spürbar positiv auf das Gehalt aus.

Ausbildung als Baugeräteführer/in

Die Ausbildung zur Baugeräteführerin bzw. zum Baugeräteführer ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und dauert drei Jahre. Sie erfolgt dual – in einem Ausbildungsbetrieb und an der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe sind vor allem Unternehmen im Hoch- und Tiefbau sowie im Straßenbau.

Im Betrieb werden die Auszubildenden von erfahrenen Fachkräften angeleitet und schon nach kurzen Einarbeitungsphasen in die Maschinenführung eingewiesen. Der Umgang mit Baugeräten erfordert umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen – von der Absicherung des Arbeitsbereichs bis hin zum Tragen persönlicher Schutzausrüstung.

Der theoretische Unterricht findet im Blockunterricht an länderübergreifend zuständigen Berufsschulen statt. Die Inhalte reichen vom Einrichten einer Baustelle über Wartung und Instandhaltung von Baumaschinen bis hin zur Theorie des Maschinenführens und rechtlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit.

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Lehrjahr, dem Bundesland und der Tarifbindung des Betriebs:

1. Ausbildungsjahr: ca. 1.074 bis 1.076 €
2. Ausbildungsjahr: ca. 1.193 bis 1.285 €
3. Ausbildungsjahr: ca. 1.433 bis 1.511 €

Für diese Ausbildung gibt es keine gesetzliche Zulassungsbeschränkung – die Auswahlkriterien legt das jeweilige Unternehmen selbst fest. Der Anteil der Auszubildenden mit Hauptschulabschluss ist in etwa gleich hoch wie der Anteil mit mittlerem Bildungsabschluss. Die Abschlussprüfung erfolgt vor der zuständigen IHK und besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Eigenschaften und Voraussetzungen als Baugeräteführer/in

Für die Tätigkeit als Baugeräteführer/in sind handwerkliches Geschick und technisches Verständnis unverzichtbar. Du solltest zupacken können und in der Lage sein, kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten an Baugeräten selbst durchzuführen. Ein ausgeprägtes Interesse an Bautätigkeiten und der Umgang mit technischen Geräten sind Grundvoraussetzungen.

Da Baumaschinen sehr schwer und leistungsstark sind, trägt ihr Einsatz eine erhebliche Verantwortung. Arbeitssicherheit muss jederzeit gewährleistet sein – nicht nur zum Eigenschutz, sondern auch für die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen sowie aller weiteren Personen auf der Baustelle. Konzentrationsfähigkeit, Umsicht und Belastbarkeit sind daher ebenso wichtige Eigenschaften wie körperliche Fitness für das Arbeiten im Freien unter wechselnden Witterungsbedingungen.

Für bestimmte Baugeräte – etwa Kräne ab einer bestimmten Tragfähigkeit – ist ein zusätzlicher Befähigungsnachweis oder Kranführerschein erforderlich.

Bewerbung als Baugeräteführer/in

Bewerbungen auf Stellen als Baugeräteführer/in erfolgen heute überwiegend als Online-Bewerbung. Welche Form gewünscht ist, lässt sich der Stellenanzeige entnehmen.

Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus einem Bewerbungsanschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf sowie Kopien von Schul- und Arbeitszeugnissen. Das Anschreiben entscheidet in vielen Fällen darüber, ob du in die engere Auswahl kommst – formuliere es sorgfältig, gehe auf die Anforderungen in der Stellenanzeige ein und zeige deine Motivation und Qualifikation klar auf.

Der Lebenslauf wird tabellarisch verfasst und enthält die wichtigsten Stationen des schulischen und beruflichen Werdegangs. Zeugniskopien müssen heute in der Regel nicht mehr beglaubigt sein – die Vorlage der Originale bei der Einstellung ist eine gängige Alternative.

Bei kleinen Bauunternehmen lohnt es sich, die Bewerbungsunterlagen persönlich vorbeizubringen. Ein souveränes erstes Auftreten kann gegenüber Mitbewerberinnen und Mitbewerbern ein entscheidender Vorteil sein.

Weitere Bewerbungstipps und Tricks!

Trends und Perspektiven in der Baubranche

Bis 1994 war der Beruf Baugeräteführerin gesetzlich nur Männern vorbehalten. Erst die Erfahrungen aus den neuen Bundesländern, wo Frauen den Beruf schon lange ausübten, brachten die Beschränkung auch in Westdeutschland zu Fall. Der Frauenanteil in diesem Beruf ist nach wie vor sehr gering – hier besteht noch erhebliches Potenzial.

Die Baubranche steht aktuell vor einem Strukturwandel: Nach den Boom-Jahren der 2010er Jahre und dem Ende der Niedrigzinsphase hat der Wohnungsbau spürbar an Dynamik verloren. Im Bereich Infrastruktur, Sanierung und öffentlicher Tiefbau – etwa beim Aus- und Neubau von Straßen, Brücken und Schienennetzen – bleibt der Bedarf an qualifizierten Baugeräteführerinnen und Baugeräteführern jedoch langfristig hoch. Milliardenschwere Investitionsprogramme von Bund und Ländern in die Infrastruktur sichern den Fachkräftebedarf in diesem Bereich auf Jahre.

Technologisch verändert sich das Berufsbild ebenfalls: Digitale Assistenzsysteme, GPS-gesteuerte Maschinenführung, teilautomatisierte Bagger und der Einsatz von Drohnen zur Baustellenüberwachung halten zunehmend Einzug. Baugeräteführerinnen und Baugeräteführer, die sich in diesen Bereichen weiterbilden, sind auf dem Arbeitsmarkt besonders gefragt.

Häufige Fragen zum Beruf Baugeräteführer/in

Wie lange dauert die Ausbildung zur Baugeräteführerin bzw. zum Baugeräteführer?

Die duale Ausbildung zur Baugeräteführerin bzw. zum Baugeräteführer dauert drei Jahre. Sie findet abwechselnd im Ausbildungsbetrieb und an einer länderübergreifend zuständigen Berufsschule im Blockunterricht statt. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil und wird vor der zuständigen IHK abgelegt. Ein bestimmter Schulabschluss ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Was verdient ein/e Baugeräteführer/in in Deutschland?

Der Stundenlohn als Baugeräteführer/in liegt in der Regel zwischen 18 und 24 Euro brutto, was bei Vollzeit einem monatlichen Bruttogehalt von ca. 3.100 bis 4.200 Euro entspricht. Die genaue Höhe hängt von Bundesland, Spezialisierung, Berufserfahrung und Tarifbindung ab. Schichtzulagen, Auslösungen und Sonderzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt können das Gesamteinkommen deutlich erhöhen.

Braucht man als Baugeräteführer/in einen besonderen Führerschein?

Für die Bedienung bestimmter Baumaschinen sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Für Kräne ab einer bestimmten Tragfähigkeit ist ein Kranführerschein oder ein gesonderter Befähigungsnachweis Pflicht. Für das Führen von Baumaschinen auf öffentlichen Straßen ist in der Regel ein entsprechender Führerschein der Klasse B oder CE erforderlich. Diese Qualifikationen können teils im Rahmen der Ausbildung oder durch Weiterbildungen erworben werden.

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