Weiterbildung und Fernstudium – der Schlüssel zur erfolgreichen Karriere

Bildung ist der Schlüssel zur Karrieretür – ob im Fernstudium, im berufsbegleitenden Lehrgang oder im Coaching an einer privaten Akademie.

Wer heute nicht über solide Kenntnisse in Englisch, IT und digitalen Anwendungen verfügt, hat gegenüber Kolleginnen und Kollegen häufig das Nachsehen – sei es bei einer Beförderung, einer internen Versetzung oder beim drohenden Stellenabbau. Eine fundierte und möglichst berufsbegleitende Weiterbildung ist heute nicht nur im Gesundheitswesen, in der IT, im Tourismus oder im Sprachenbereich gefragt, sondern in nahezu allen Branchen und Hierarchieebenen.

Laut dem Adult Education Survey (AES) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beteiligen sich in Deutschland mittlerweile mehr als 60 % der Erwerbstätigen aktiv an Weiterbildungsmaßnahmen – Tendenz steigend. Lebenslanges Lernen ist damit längst keine Floskel mehr, sondern fester Bestandteil einer erfolgreichen Berufslaufbahn.

Fortbildung – privat oder beruflich?

Grundsätzlich lässt sich Weiterbildung in zwei Hauptformen unterscheiden:

1. Berufliche Fortbildung (arbeitgeberfinanziert): Diese Form der Weiterbildung wird vom Arbeitgeber initiiert oder genehmigt und ist unmittelbar erforderlich, um die Aufgaben am Arbeitsplatz zu bewältigen. Sie erfolgt meist in Form von Seminaren, Inhouse-Schulungen, Coachings oder Zertifikatslehrgängen. Die Kosten sowie häufig auch die Freistellung von der Arbeit übernimmt der Arbeitgeber. Auch Beschäftigte können solche Maßnahmen aktiv vorschlagen – ein konkreter Nutzen für das Unternehmen sollte dabei klar erkennbar sein.

2. Private Weiterbildung (eigenfinanziert): Hierbei trägt die Lernende oder der Lernende die Kosten selbst und investiert auch die eigene Freizeit. Klassische Beispiele sind das berufsbegleitende Fernstudium, VHS-Kurse, Online-Kurse großer Bildungsplattformen sowie Lehrgänge an privaten Akademien. Je spezialisierter das Wissen, desto höher fallen in der Regel die Gebühren aus.

  • Vorteil der beruflichen Fortbildung: kein finanzielles Risiko, direkter Praxisbezug, oftmals während der Arbeitszeit.
  • Vorteil der privaten Weiterbildung: freie Themenwahl, höhere Unabhängigkeit, Mitnahme von Qualifikationen bei einem Arbeitgeberwechsel.
  • Tipp: Wer eine private Weiterbildung plant, sollte vorab das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen – häufig ist eine Kostenbeteiligung oder ein Bildungsurlaub möglich.

Distance Learning – Fernunterricht und Fernstudium

Der Begriff eLearning ist beinahe so alt wie das Internet selbst und gehörte zu dessen ursprünglichen Entwicklungszielen: Wissen möglichst vielen Menschen ortsunabhängig zugänglich zu machen. Das Fernstudium – online oder im klassischen Fernunterricht – ist eine besonders flexible Form der Weiterbildung, die weitgehend autonom abläuft.

Wichtig: Alle Angebote im Bereich Fernunterricht müssen in Deutschland staatlich zugelassen sein. Diese Pflicht regelt das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG). Die Zulassung erfolgt durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln. Anbieter ohne ZFU-Zulassung sind nicht rechtskonform – Verträge mit solchen Anbietern können nichtig sein.

Fernstudien werden besonders gerne berufsbegleitend gewählt und gewinnen stetig an Beliebtheit – egal ob als Techniker, Ingenieurin, Pädagoge oder Kauffrau. Die Notwendigkeit zur beruflichen Qualifizierung steigt durch wachsende fachliche und digitale Anforderungen branchenunabhängig in ganz Deutschland – von Hamburg bis München.

Eine besondere Rolle spielt die Weiterbildung für arbeitssuchende Menschen, die vom Arbeitsmarkt vorübergehend ausgeschlossen wurden. Engpassberufe wie Ingenieur, Lehrkraft oder Fachkraft im IT-Bereich bieten aktuell sehr gute Chancen – zahlreiche Wissensdurstige stürzen sich daher auf entsprechende Angebote. Diese zyklische Weiterbildung ist jedoch nicht zwangsläufig der Königsweg: Der heutige Fachkräftemangel entstand auch deshalb, weil dieselben Berufsgruppen vor 10–15 Jahren wenig attraktiv erschienen und kaum nachgefragt wurden.

Der Maßstab für die eigene Weiterbildung sollte daher langfristig und nicht zyklisch angelegt sein. Im Prinzip ist aber jede aufbauende Qualifizierungsmaßnahme ein Schritt in die richtige Richtung.

Weiterbildungsform Dauer (typisch) Kosten (Richtwert) Abschluss
VHS-Kurs 1 – 12 Wochen 50 – 500 € Teilnahmebescheinigung
Fernlehrgang (privat) 6 – 24 Monate 1.500 – 5.000 € Zertifikat
Fernstudium (Bachelor) 6 – 8 Semester 10.000 – 15.000 € Bachelor (akkreditiert)
Fernstudium (Master) 4 – 6 Semester 8.000 – 14.000 € Master (akkreditiert)
IHK-Aufstiegsfortbildung 12 – 24 Monate 3.000 – 8.000 € IHK-Abschluss (z. B. Fachwirt)

Kosten und Förderung der Weiterbildung

Eine berufliche Weiterbildung muss nicht zwangsläufig aus der eigenen Tasche bezahlt werden. In Deutschland existieren zahlreiche staatliche Fördermöglichkeiten, die häufig kombinierbar sind:

  • Aufstiegs-BAföG (AFBG): Förderung für Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt oder Techniker – unabhängig vom Alter, mit Zuschuss- und Darlehensanteil.
  • Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit: Für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte; übernimmt Lehrgangs-, Prüfungs- und teilweise Fahrtkosten.
  • Qualifizierungschancengesetz (QCG): Förderung beruflicher Weiterbildung für Beschäftigte – auch ohne drohende Arbeitslosigkeit.
  • Bildungsprämie und Weiterbildungsstipendien: Zuschüsse für individuelle berufliche Qualifizierung, z. B. über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Weiterbildungskosten lassen sich häufig als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
  • Bildungskredit: Zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildung.

Anbieter erkennen – Qualität prüfen

Der Weiterbildungsmarkt ist groß und unübersichtlich. Bevor man sich für einen Anbieter entscheidet, sollten einige Qualitätskriterien geprüft werden, um spätere Enttäuschungen zu vermeiden.

  • ZFU-Zulassung (für Fernlehrgänge zwingend erforderlich)
  • Akkreditierung des Studiengangs (bei Fernstudien durch eine anerkannte Akkreditierungsagentur)
  • AZAV-Zertifizierung, wenn der Bildungsgutschein eingesetzt werden soll
  • Transparente Vertragsbedingungen: Probemonat, Kündigungsfristen, Gesamtkosten
  • Reale Erfahrungsberichte und Erfolgsquoten ehemaliger Teilnehmender
  • Persönliche Betreuung durch Tutorinnen, Tutoren oder Mentoren

Häufige Fehler bei der Weiterbildung

Wer eine Weiterbildung beginnt, investiert Zeit, Geld und Energie. Umso wichtiger ist es, typische Fallstricke zu vermeiden:

  • Auswahl eines Lehrgangs ohne staatliche Zulassung (ZFU)
  • Anmeldung ohne klares Karriereziel – nur, weil ein Thema gerade „im Trend“ ist
  • Unterschätzung des Zeitaufwands bei berufsbegleitenden Angeboten
  • Verzicht auf das Gespräch mit dem Arbeitgeber über Kostenbeteiligung oder Freistellung
  • Keine Prüfung möglicher staatlicher Förderungen vor Vertragsabschluss
  • Wahl eines Anbieters allein nach Preis, nicht nach Qualität und Inhalten
  • Abbruch der Weiterbildung wegen fehlender Lernroutine und mangelnder Selbstdisziplin

ulmato.de wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer beruflichen Fortbildung!

Häufige Fragen (FAQ) zur Weiterbildung

1. Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung?
Im engeren Sinne bezeichnet „Fortbildung“ laut Berufsbildungsgesetz (§ 1 Abs. 4 BBiG) eine Qualifizierung, die auf einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung aufbaut – etwa zum Meister oder Fachwirt. „Weiterbildung“ ist hingegen der übergeordnete Sammelbegriff und umfasst auch Umschulungen, Sprachkurse oder private Lehrgänge. Im Alltag werden beide Begriffe häufig synonym verwendet.

2. Lohnt sich ein Fernstudium gegenüber einem Präsenzstudium?
Ein Fernstudium lohnt sich vor allem dann, wenn man berufsbegleitend lernen, Familie und Studium vereinbaren oder unabhängig vom Wohnort studieren möchte. Es erfordert allerdings ein hohes Maß an Eigenmotivation und Selbstorganisation. Inhaltlich und vom Abschluss her sind akkreditierte Fernstudiengänge einem Präsenzstudium gleichwertig.

3. Muss der Arbeitgeber eine Weiterbildung bezahlen oder freistellen?
Eine generelle Pflicht zur Kostenübernahme besteht nicht. In vielen Bundesländern haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch Anspruch auf Bildungsurlaub – in der Regel fünf Tage pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen. Zudem regeln häufig Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder der individuelle Arbeitsvertrag die Beteiligung des Arbeitgebers an Weiterbildungskosten.

Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) – Adult Education Survey (AES); Statistisches Bundesamt – Erwachsenenbildung; Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) – Datenreport zur beruflichen Bildung; Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU); Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (FernUSG); Berufsbildungsgesetz (BBiG); Bundesagentur für Arbeit – Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung.

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