Bildungsurlaub – Alles zu gesetzlichem Anspruch, Gehaltszahlung und Angeboten

Fast jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Anspruch auf einen bezahlten Bildungsurlaub, außer in Bayern und Sachsen. Jedes Bundesland muss hier eine eigene Regelung umsetzen, da die Bildungshoheit bei den Ländern liegt und nicht beim Bund.

In NRW gibt es den Bildungsurlaubsanspruch bereits seit 1985, nur die wenigsten Arbeitnehmer wissen überhaupt davon.

Was genau ist Bildungsurlaub eigentlich?

Es gibt verschieden Urlaubsformen, vom Jahresurlaub über den Sonderurlaub bis hin zum Erziehungsurlaub. Der Bildungsurlaub ist dabei weitgehend unbekannt. Jeder Arbeitnehmer in den 14 Bundesländern, außer Bayern und Sachsen, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Dieser ist absolut unabhängig von anderen Urlaubsansprüchen.

Bildungsurlaub ist vom Arbeitgeber bezahlter Urlaub, mit dem Ziel der Weiterbildung des Arbeitnehmers, er darf keinesfalls vom Jahresurlaub abgezogen werden.

Wer hat Anspruch und wie lange kann ich Bildungsurlaub nehmen?

Das hängt von dem Bundesland ab, in welchem du wohnst. In der Regel ist der Anspruch 5 oder 10 Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren. Es gibt Bundesländer, die bieten die Möglichkeit 5 Tage pro Jahr zunehmen oder 10 Tage für 2 Jahre, so dass man quasi 2 Wochen am Stück den Bildungsurlaub wahrnehmen kann und damit seinen Anspruch für 2 Jahre eingelöst hat, falls das gebuchte Seminar über 2 Wochen geht.

Es gibt aber auch abweichende Regelungen, so sind es im Saarland z. B. 12 Arbeitstage aber nur die Hälfte wird bezahlt. Genauso kann sich der Anspruch durch Teilzeit oder Betriebszugehörigkeit ändern. Hat der Betrieb weniger als 10 Beschäftigte kann der Anspruch ebenfalls entfallen. Eine aktuelle und genaue Übersicht findet sich bei Wikipedia.

Wofür darf ich Bildungsurlaub nehmen?

Der Bildungsurlaub darf nur für Seminare gewählt werden, die eine entsprechende offizielle Anerkennung vorweisen können. Das Seminar muss nichts mit deiner aktuellen Tätigkeit oder deinem Beruf zu tun haben, beispielsweise können es Sprachkurse sein, politische Seminare oder andere Angebote. Natürlich können ebenso fachliche Fortbildungen für deinen Beruf oder deine Tätigkeit ausgewählt werden.

Oftmals werden Seminare auch in anderen Ländern angeboten, beispielsweise in Urlaubsländern, um das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden. Die Bundesländer handhaben das jedoch unterschiedlich, z. B. darf in NRW kurioser Weise die Veranstaltung maximal 500 km von der Landesgrenze von NRW stattfinden. Bildungsurlaub ist jedoch kein Erholungsurlaub, der Träger der Bildungsveranstaltung hat das entsprechend nachzuweisen und eine Bescheinigung nach erfolgter Teilnahme auszustellen! Die Teilnahme an dem Seminar ist verpflichtend.

Wer bezahlt den Bildungsurlaub?

Den Bildungsurlaub musst natürlich du selbst bezahlen, aber es gibt die Möglichkeit in deiner Steuererklärung die Weiterbildung entsprechend abzusetzen. Absetzungsfähig sind Kosten für Unterkunft, Gebühren für Kurse oder Fahrtkosten. Verpflegungskosten können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nur verpflichtet dich für den Zeitraum zu beurlauben und das Gehalt weiterzuzahlen. Wenn du mit deinem Arbeitgeber, beispielsweise im Rahmen von Gehaltsverhandlungen, eine Kostenübernahme der Seminarkosten vereinbart hast ist das natürlich freiwillig möglich.

Kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnen?

Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie beim Erholungsurlaub. Der Arbeitgeber kann natürlich den Antrag ablehnen, wenn gewichtige betriebliche Gründe dagegensprechen, beispielsweise eine temporäre fehlende Vertretung oder eine hohe Anzahl erkrankter Kollegen.

Der Arbeitgeber muss den Antrag spätestens 3 Wochen nach schriftlicher Einreichung ablehnen, ansonsten gilt er automatisch als genehmigt.

Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?

Bei der Beantragung sollte eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden, da Fristen beachtet werden müssen. Aber natürlich steht es jedem frei schon frühzeitig zuerst mit dem Betriebsrat oder Arbeitgeber das Gespräch zu suchen und ihn über einen möglichen Bildungsurlaub zu informieren.

  1. Zuerst sollten Bildungsinteressierte erst einmal genau prüfen, welche Regelungen in dem Bundesland des Wohnsitzes gelten bzw. ob ein Anspruch möglich ist.
  2. Liegt ein Anspruch vor, kann ein beliebiger anerkannter Veranstalter kontaktiert und ein Seminar ausgewählt werden. Der Veranstalter schickt dann Material zur Info und zur Beantragung beim Arbeitgeber.
  3. Stelle bei deinem Arbeitgeber schriftlich den Antrag, je nach Bundesland betragen hier die Fristen 4 bis 8 Wochen vor Seminarbeginn.
  4. Nun liegt es beim Arbeitgeber. Spricht etwas gegen den Bildungsurlaub, wie beispielsweise ein hoher Krankenstand der Kollegen, kann er den Antrag ablehnen. Dann einfach den Zeitraum für ein anderes Seminar wählen und den Vorgang wiederholen.

Wir wünschen dir eine lehrreiche Zeit und viel Spaß in deinem Bildungsurlaub.

Weiterführende Informationen zum Arbeitsrecht:

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