Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) an einer Hochschule sind spezialisierte Angestellte, die in Deutschland an Hochschulen tätig sind und eine Vielzahl von unterstützenden Aufgaben übernehmen. Diese Position ist oft an Fachbereiche oder Institute innerhalb der Hochschulen gebunden. Die genaue Rolle und die Verantwortlichkeiten können je nach Hochschule und Fachbereich variieren, umfassen im Allgemeinen jedoch Lehre, Forschungsunterstützung, Beratung und Verwaltungsaufgaben.
Aufgaben als Lehrkraft für besondere Aufgaben an der Hochschule
Lehre und Betreuung
LfbA bieten Lehrveranstaltungen in ihrem Fachgebiet an – sowohl in Form von Vorlesungen als auch von Seminaren oder Übungen. Darüber hinaus betreuen sie Studierende in ihrer akademischen Entwicklung, fachlich wie persönlich. Diese Betreuungsaufgabe ist ein zentraler und zeitintensiver Teil des Berufsalltags, der die enge Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Mitarbeitern und Professorinnen und Professoren erfordert.
Forschungsunterstützung
LfbA können in Forschungsprojekten mitwirken, sei es als Projektmitarbeiter oder durch die Betreuung von Studierenden bei ihren Abschlussarbeiten. Die Grenze zur Tätigkeit eines wissenschaftlichen Mitarbeiters ist dabei fließend.
Beratung und Unterstützung
LfbA stehen Studierenden als Ansprechpartner zur Verfügung, insbesondere bei Fragen zur Studienorganisation, zum Studienverlauf oder bei persönlichen Problemen. Diese Beratungsfunktion ähnelt in Teilen der Arbeit eines Pädagogen.
Verwaltungstätigkeiten
Neben pädagogischen Aufgaben können LfbA auch administrative Tätigkeiten übernehmen, beispielsweise die Organisation von Prüfungen oder die Mitarbeit in Gremien ihres Fachbereichs.
Gehalt als Lehrkraft für besondere Aufgaben
Das Gehalt einer Lehrkraft für besondere Aufgaben richtet sich in Deutschland nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung hängt vom Hochschulabschluss, der Hochschulart (Universität oder Fachhochschule) und der konkreten Lehrtätigkeit ab.
Typische Eingruppierungen und Bruttogehälter 2025 (TV-L, gültig ab 1. Februar 2025):
- Entgeltgruppe 11 TV-L (z. B. FH-Abschluss / Bachelor): Einstieg ab 4.064 € brutto/Monat (Stufe 1) bis rund 5.886 € brutto/Monat (Stufe 6).
- Entgeltgruppe 13 TV-L (wissenschaftlicher Hochschulabschluss, Master/Uni-Diplom): Einstieg ab 4.629 € (Stufe 1) bis rund 6.580 € brutto/Monat (Stufe 6). Dies ist die Eckeingruppierung für LfbA mit einem wissenschaftlichen Abschluss an Universitäten.
- Entgeltgruppe 14 TV-L (bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung der Lehrtätigkeit, z. B. mit Promotion oder Leitungsverantwortung): 5.003 € (Stufe 1) bis rund 6.998 € brutto/Monat (Stufe 6).
LfbA an Fachhochschulen werden nach bisheriger TdL-Richtlinie mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss oft nur in EG 11 eingruppiert – obwohl sie die gleiche Arbeit leisten wie Kolleginnen und Kollegen an Universitäten, die EG 13 erhalten. Gewerkschaften wie die GEW fordern eine Angleichung auf EG 13 als Eckeingruppierung für alle LfbA, unabhängig von der Hochschulart.
Quellen: Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Anlage B zum TV-L, gültig ab 1. Februar 2025; GEW Thüringen zur Vergütung von LfbA; Bildungsportal NRW (TV EntgO-L); Niedersächsischer Erlass MWK vom 12.07.2024.
Mit steigender Berufserfahrung steigt das Gehalt automatisch durch den Stufenaufstieg (Stufe 1 bis 6). Zusätzlich besteht Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld), die für EG 11–13 rund 46–74 % eines Monatsgehalts beträgt (§ 20 TV-L, NRW-Tabelle 2024).
Ausbildung, Studium und Weiterbildung als Lehrkraft für besondere Aufgaben
Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) an Hochschulen sind akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die spezielle Aufgaben im Bereich Lehre, Forschung oder Verwaltung übernehmen und oft im Zusammenhang mit bestimmten Fachgebieten oder Projekten arbeiten. Um eine Position als LfbA an einer Hochschule zu erlangen, sind in der Regel folgende Schritte erforderlich:
Hochschulabschluss
In der Regel wird ein Hochschulabschluss auf Master-Niveau oder höher in einem relevanten Fachbereich benötigt – etwa Pädagogik, Sonderpädagogik, Sprachwissenschaften, Informatik oder ein anderes Fach. Als akademische Mitarbeitende sind LfbA keinem bestimmten Bereich fest zugeordnet. Eine Promotion ist nicht zwingend erforderlich, erhöht jedoch die Chancen auf eine höhere Eingruppierung und bessere Karriereperspektiven. Interessierte können sich auch über das Berufsfeld Hochschullehrer informieren, da die Übergänge fließend sind.
Praktische Erfahrung
Erfahrungen in der Lehre, in der pädagogischen Arbeit oder in der Forschung sind von Vorteil. Diese lassen sich durch Tätigkeiten als wissenschaftliche Hilfskraft, durch Praktika oder durch andere relevante Berufserfahrungen sammeln. Auch eine Tätigkeit als Nachhilfelehrer oder Fachlehrer kann erste Unterrichtspraxis vermitteln.
Weiterbildung und Qualifikation
Hochschuldidaktische Weiterbildungen, Zertifikatsprogramme oder Zusatzqualifikationen in der inklusiven Bildung verbessern die Bewerbungschancen. Viele Hochschulen bieten interne Weiterbildungsprogramme für ihr Lehrpersonal an.
Voraussetzungen als Lehrkraft für besondere Aufgaben
Die Voraussetzungen für eine Tätigkeit als LfbA an einer Hochschule können je nach Bundesland und Einrichtung variieren. Im Allgemeinen sind folgende Qualifikationen und Erfahrungen gefordert:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium: In der Regel wird ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in einem pädagogischen oder fachbezogenen Bereich, vorausgesetzt. Ein Masterabschluss oder eine Promotion kann von Vorteil sein, ist aber nicht immer zwingend erforderlich.
- Pädagogische Erfahrung: Erfahrungen in Lehre und pädagogischer Arbeit sind oft erforderlich. Dies kann Unterrichtserfahrung an Schulen, aber auch Erfahrungen in der Erwachsenenbildung oder anderen Bildungseinrichtungen umfassen. Ähnliche Berufserfahrungen bringen auch Gymnasiallehrer oder Berufsschullehrer mit.
- Fachliche Expertise: Je nach Fachbereich der Hochschule ist eine entsprechende fachliche Expertise erforderlich. Fundierte Kenntnisse und Kompetenzen im spezifischen Fachbereich sind unerlässlich.
- Spezifische Weiterbildungen: Zusätzliche Qualifikationen in der Sonderpädagogik oder inklusiven Bildung können von Vorteil sein und die Chancen auf eine Anstellung erhöhen.
- Soziale und kommunikative Kompetenzen: Da LfbA eng mit Studierenden sowie mit anderen Fachkräften und Institutionen zusammenarbeiten, sind ausgeprägte soziale und kommunikative Fähigkeiten von großer Bedeutung.
Wichtig: Viele LfbA-Stellen werden nur befristet ausgeschrieben, häufig für ein bis drei Jahre. Eine unbefristete Festanstellung ist selten und bleibt in der Praxis oft Professorinnen und Professoren vorbehalten.
Bewerbung auf Stellenangebote als Lehrkraft für besondere Aufgaben
Die meisten Positionen als LfbA an Hochschulen werden öffentlich ausgeschrieben, beispielsweise über das jeweilige Hochschulportal, den Hochschulkompass oder Stellenbörsen des öffentlichen Dienstes. Es ist wichtig, sich auf entsprechende Stellenanzeigen zu bewerben und die erforderlichen Unterlagen einzureichen: Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über Lehr- und Berufserfahrung sowie ein Motivationsschreiben.
Nach Eingang der Bewerbungen werden Bewerbungsgespräche und Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei werden fachliche Qualifikation, pädagogische Ansätze und persönliche Motivation evaluiert. Bei Erfolg wird ein Arbeitsvertrag angeboten, der die genauen Konditionen regelt – inklusive Eingruppierung nach TV-L, Befristungsdauer und Aufgabenprofil.
Trends und Zukunft für Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Die Debatte um die Arbeitsbedingungen von LfbA an deutschen Hochschulen hat in den vergangenen Jahren an Fahrt gewonnen. Gewerkschaften wie die GEW kritisieren seit Langem, dass LfbA häufig als kostengünstige, befristete Arbeitskräfte eingesetzt werden, ohne realistische Perspektive auf eine dauerhafte Anstellung oder eine akademische Karriere in Form einer Promotion.
Für viele bleibt die Promotion der nächste logische Schritt – doch dieser bleibt aufgrund der hohen Lehr- und Verwaltungslast sowie fehlender institutioneller Unterstützung oft verwehrt. Die Arbeitsdichte ist hoch: Viele LfbA übernehmen faktisch Aufgaben, die eigentlich Hochschullehrern oder Professoren vorbehalten sein sollten. Die Grenze zwischen LfbA und wissenschaftlichem Mitarbeiter ist daher oft fließend.
Gleichzeitig steigt mit wachsenden Studierendenzahlen und dem Ausbau von Hochschulkapazitäten der Bedarf an Lehrpersonal. Dies führt dazu, dass LfbA-Stellen häufiger ausgeschrieben werden. Tarifliche Verbesserungen – insbesondere eine einheitliche Eingruppierung in EG 13 unabhängig von der Hochschulart – werden von der GEW aktiv gefordert und könnten die Attraktivität des Berufsbilds mittelfristig verbessern.
Beschäftigung von Lehrkräften für besondere Aufgaben an deutschen Hochschulen (2010–2025)
Anzahl der LfbA bundesweit (Vollzeit und Teilzeit, gerundete Werte). Quellen: Statistisches Bundesamt, Statistik des Hochschulpersonals (Destatis, Fachserie 11 Reihe 4.4 sowie Statistische Berichte 2022–2024); eigene Schätzung für 2025 auf Basis der Hochschulpersonalentwicklung.
| Jahr | LfbA gesamt (ca.) | davon weiblich (ca.) | Tendenz |
|---|---|---|---|
| 2010 | 6.200 | k. A. | – |
| 2012 | 6.400 | k. A. | ▲ leicht steigend |
| 2014 | 6.600 | k. A. | ▲ leicht steigend |
| 2016 | 6.900 | k. A. | ▲ leicht steigend |
| 2018 | 7.000 | ca. 3.400 | ▲ leicht steigend |
| 2020 | 7.100 | ca. 3.500 | ▶ stagnierend |
| 2022 | 7.000 | ca. 3.450 | ▼ leicht rückläufig |
| 2023 | 6.950 | ca. 3.400 | ▼ leicht rückläufig |
| 2024 | 6.900 | ca. 3.380 | ▶ stagnierend |
| 2025 (Schätzung) | ca. 7.000 | ca. 3.420 | ▲ leicht steigend |
k. A. = keine detaillierten Angaben nach Geschlecht für diesen Zeitraum verfügbar. Werte sind auf 50 gerundet. Quellen: Statistisches Bundesamt, Destatis – Hochschulpersonalstatistik (Fachserie 11 Reihe 4.4, Berichtsjahre 2010–2021; Statistische Berichte Hochschulpersonal 2022–2024).
Häufige Fragen zur Lehrkraft für besondere Aufgaben
Was ist der Unterschied zwischen einer Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) und einem wissenschaftlichen Mitarbeiter?
LfbA und wissenschaftliche Mitarbeiter sind beide akademische Angestellte an Hochschulen und fallen unter den TV-L, unterscheiden sich aber in Schwerpunkt und Karriereperspektive. Wissenschaftliche Mitarbeiter sind primär forschungsorientiert und haben in der Regel die Möglichkeit zur Promotion oder Habilitation. LfbA hingegen übernehmen schwerpunktmäßig Lehraufgaben und administrative Tätigkeiten, ohne dass eine eigene Forschungsqualifikation im Vordergrund steht. In der Praxis verschwimmen die Grenzen jedoch häufig, da LfbA oft auch Forschungsaufgaben übernehmen, die eigentlich Wissenschaftlichen Mitarbeitern vorbehalten wären – bei in der Regel niedrigerer Eingruppierung und schlechteren Karriereaussichten.
Wie ist das Gehalt einer Lehrkraft für besondere Aufgaben im Jahr 2025?
Das Gehalt einer LfbA richtet sich nach dem TV-L und der Entgeltgruppe. Mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Master oder Uni-Diplom) ist die Eckeingruppierung EG 13 TV-L, was ab Februar 2025 einem Bruttogehalt von 4.629 € (Stufe 1) bis 6.580 € (Stufe 6) pro Monat entspricht. Mit FH-Abschluss erfolgt die Eingruppierung oft in EG 11 (4.064 € bis 5.886 € brutto/Monat). Besonders qualifizierte LfbA – etwa mit Promotion oder besonderen Leitungsaufgaben – können in EG 14 eingruppiert werden (5.003 € bis 6.998 € brutto/Monat). Quelle: TdL-Entgelttabelle TV-L, gültig ab 1. Februar 2025.
Sind LfbA-Stellen an Hochschulen dauerhaft oder befristet?
LfbA-Stellen sind in der Praxis überwiegend befristet. Die meisten Verträge laufen ein bis drei Jahre und werden nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) befristet. Unbefristete LfbA-Stellen sind die Ausnahme und finden sich eher an Fachhochschulen oder in dauerhaft eingerichteten Sprachlehr- und Schreibzentren. Die Befristungspraxis ist ein zentraler Kritikpunkt von Gewerkschaften wie der GEW, da sie keine langfristige Karriereplanung erlaubt und viele qualifizierte Lehrkräfte nach mehreren Befristungsperioden den Hochschulbereich verlassen müssen.


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