Gesetzlicher Urlaubsanspruch – Was steht mir zu?

Wie ist eigentlich Urlaub definiert? Urlaub ist die bezahlte Freistellung von der beruflichen Tätigkeit, die zur beruflichen Erholung des Arbeitnehmers bestimmt ist. Aus diesem Grund wird der Anspruch auch als Erholungsurlaub bezeichnet.

Hier finden Sie Infos rund um die Berechnung des Urlaubsanspruchs, den Anspruch auf Sonderurlaub, Freistellung für die Kinderpflege oder den Anspruch auf Urlaubsgeld.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch – Erholungsurlaub

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf bezahlte Urlaubstage. Zu diesem Zweck gibt es im Arbeitsrecht eigens das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), welches den Anspruch des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindesturlaub regelt.

Die in Betrieben übliche Regelzeit für Urlaubstage liegt in Deutschland momentan zwischen 5-6 Wochen. Der gesetzliche Mindesturlaub für ein Jahr liegt aktuell bei 20 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche arbeitet, oder bei 24 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 6-Tage-Woche ausübt. Wer nur 4 Tage in der Arbeitswoche beruflich tätig ist, hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von nur 16 Tagen pro Jahr.

Hierüber hinaus kann im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag eine individuelle Anzahl von Urlaubstagen für den Urlaub des Jahres festgehalten werden. Gehen die im Arbeitsvertrag festgehalten Urlaubstage über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus, sind diese natürlich rechtlich bindend.

Der Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht aber erst nach einer Tätigkeitsdauer von 6 Monaten in dem Unternehmen. Was viele nicht wissen ist, dass hier das Kalenderjahr entscheidend ist. Beginnt das Arbeitsverhältnis im September eines Jahres, so kann die sechsmonatige Wartezeit nicht mehr erfüllt werden. In dieser Situation tritt der Paragraph 5 im Bundesurlaubsgesetz in Kraft, der eine Bezugsmöglichkeit von Teilurlaub vorsieht.

Kleinere Unternehmen kennen dieses Gesetz oftmals nicht und verweigern den Teilurlaub, weil sie sich auf die Grenze von 6 Monaten beziehen.

Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu?

Mindesturlaub bei 6 Tage Woche:
2 Wochen Betriebszugehörigkeit = 1 Urlaubstag
1 Monat Betriebszugehörigkeit = 2 Urlaubstage
1 Jahr Betriebszugehörigkeit = 24 Urlaubstage

Mindesturlaub bei 5 Tage Woche:
2 Wochen Betriebszugehörigkeit = 1 Urlaubstag
1 Monat Betriebszugehörigkeit = 2 Urlaubstage
1 Jahr Betriebszugehörigkeit = 20 Urlaubstage

Mindesturlaub bei 4 Tage Woche:
2 Wochen Betriebszugehörigkeit = kein Urlaubstag
1 Monat Betriebszugehörigkeit = 1 Urlaubstag
1 Jahr Betriebszugehörigkeit = 16 Urlaubstage

Hierbei ist zu berücksichtigen, sobald ein Mindesturlaub von einem halben Tag vorliegt, ist dieser auf einen ganzen Tag aufzurunden. Halbe Urlaubstage gibt es daher rechtlich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in der Berechnung nicht.

Von diesem Mindesturlaub muss der Arbeitgeber mindestens 2 Wochen am Stück gewähren. Für längere durchgehende Zeiträume besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Wie viele Urlaubstage hat ein Azubi?

Minderjährige Azubis stehen im Arbeitsrecht unter einem besonderen Schutz, für sie gilt das sogenannte Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses greift bis zur Volljährigkeit, ist der 18. Geburtstag gekommen ist das Bundesurlaubsgesetz anzuwenden. Allerdings ist hier der Stichtag der Berechnung immer das Kalenderjahr, also der 1. Januar!

Doch was bedeutet das für den gesetzlichen Mindesturlaub bei Jugendlichen in einem der anerkannten Ausbildungsberufe genau? So wird der Urlaubsanspruch berechnet:

Mindesturlaub bei 6 Tage Woche:
Unter 16 Jahren Urlaubsanspruch von 30 Werktagen.
Mit 16 Jahren Urlaubsanspruch von 27 Werktagen.
Mit 17 Jahren Urlaubsanspruch von 25 Werktagen.

Mindesturlaub bei 5 Tage Woche:
Unter 16 Jahren Urlaubsanspruch von 25 Werktagen.
Mit 16 Jahren Urlaubsanspruch von 23 Werktagen.
Mit 17 Jahren Urlaubsanspruch von 21 Werktagen.

Der Urlaub sollte allerdings während der Berufsschulferien genommen werden, ansonsten muss der Azubi während seines Urlaubs zur Berufsschule gehen. Die Urlaubstage beziehen sich nämlich nicht auf die Berufsschule.

Es lässt sich allerdings nicht immer vermeiden und so kann es schon mal vorkommen, dass Urlaubstage außerhalb der Ferien genommen werden, beispielsweise weil das Unternehmen längere Betriebsferien macht. Geht der Auszubildende dann in die Berufsschule, bekommt er für jeden Schultag einen zusätzlichen Urlaubstag.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Was passiert wenn ein Arbeitnehmer im Urlaub krank wird? Oder wenn er aufgrund seiner Erkrankung keinen Urlaub nehmen kann?

Wer kurzfristig in seinem Erholungsurlaub krank wird, kann sich die Urlaubstage wiederholen. Das ist gesetzlich so festgeschrieben, denn eine Erkrankung dient sicherlich nicht der Erholung. Diese Tage verfallen somit nicht, allerdings ist hierfür zwingend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Nur die dort dargestellten Krankheitstage werden bei der Berechnung gutgeschrieben.

Bei längeren Erkrankungen ist es möglich, dass die Urlaubstage über die gesetzliche Frist (31. März des nächsten Jahres) hinaus gültig bleiben und nicht verfallen. Hier gilt eine erweiterte Frist von 15 Monaten laut EuGH-Urteil von 2011.

Übrigens, sollte ein Arbeitnehmer sterben und noch bestehenden gesetzlichen Urlaubsanspruch haben, so verfällt dieser laut EuGH-Urteil nicht. Die Erben haben dann Anspruch auf Auszahlung der Urlaubstage. Weil der Tote einen Anspruch auf Bezahlung im Urlaub hatte, können ihm die bereits zustehende Urlaubstage nicht genommen werden und fließen somit in das Erbe ein.

Sonderurlaub bei Todesfall, Hochzeit oder Geburt

Der Sonderurlaub ist nicht im Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer geregelt, sondern im BGB (§ 616). Aufgrund einer bestimmten Situation kann es Arbeitnehmern nicht zumutbar sein, bei Abwägung beiderseitiger Interessen, die Arbeitsleistung zu erbringen. Bei diesem Sachverhalt spricht man von der unverschuldeten Arbeitsverhinderung.
Mögliche Umstände zur Freistellung können sein:

  • Eheschließung bzw. Heirat des Betreffenden
  • Geburt des eigenen Kindes
  • Tod, Sterbefall und schwere Erkrankung in der Familie
  • aber auch der Umzug bei Wohnungswechsel

Diese Freistellungen sind in der Regel bezahlt und im Arbeitsvertrag aufgeführt. Gibt es andere gewichtige Gründe für Sonderurlaub, so kann dieser eventuell unbezahlt genommen werden, oder es muss ein Tag bezahlter Urlaub genommen werden.

Freistellung bei Pflege eines Kindes

Diese Fälle kommen ja nicht sehr häufig vor, was aber regelmäßig auftaucht ist die Erkrankung des eigenen Kindes. Wenn beide Elternteile berufstätig sind, oder ein Elternteil alleinerziehend, so kann dies schon Probleme bereiten.

Hier sieht das Sozialgesetzbuch aber ganz klar das Kindeswohl und ermöglicht einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Das Kind muss aber unter 12 Jahren sein und es muss eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden.

Zudem fällt der Anspruch unterschiedlich aus und kann zwischen 10 und 50 Arbeitstagen im gesamten Jahr variieren. 10 Tage bei einem Kind und Ehepartner; 20 Tage bei einem Kind und alleinerziehend; mehrere Kinder und Ehepartner max. 25 Tage und mehrere Kinder und alleinerziehend max. 50 Tage im Jahr. Alles was darüber hinausgeht muss mit Erholungsurlaub oder externer Betreuung ausgeglichen werden.

Berechnung Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

Das dem Arbeitnehmer zustehende Entgelt für seine Urlaubszeit wird Urlaubsentgelt genannt und folgt der Berechnung, die sich nach dem Einkommen der letzten 13 Wochen richtet, ohne Vergütungen für Überstunden und ohne Abschlag für Kurzarbeit. Das Urlaubsgeld ist etwas anderes, es kann vom Arbeitnehmer zusätzlich zum Urlaubsentgelt gezahlt werden.

Das Urlaubsgeld unterliegt keiner Begrenzung, aber wenn Urlaubsgeld gezahlt wird, dann muss dieses Urlaubsgeld allen Arbeitnehmern gezahlt werden. Sowohl der Vollzeit-Arbeitnehmer und auch der Teilzeit-Arbeitnehmer müssen gleichberechtigt eine Vergütung bekommen.

Anspruch auf Bildungsurlaub

In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub von 5 Tagen im Jahr, außer in Bayern und Sachsen (Stand 2022). Der Arbeitgeber ist verpflichtet dem Arbeitnehmer für diesen Zeitraum bezahlten Urlaub zu geben, damit dieser den Bildungsurlaub wahrnehmen kann.

Bildungsurlaub kann für Seminare genommen werden, die offiziell dafür anerkannt sind. Alle Informationen zu Anspruch, Seminaren und Antrag von Bildungsurlaub finden Sie hier.

Weiterführende Informationen:

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