Jobsharing – ein Modell mit Zukunft?

Das Arbeitszeitmodell Jobsharing, auch Jobsplitting genannt, ist in den Vereinigten Staaten entwickelt worden und wurde dort zum ersten Mal angewandt, bevor es auch hier eingesetzt wurde. Es ist eine moderne Form der Teilzeitarbeit, die aber immer attraktiver wird. Hierbei teilen sich zwei Arbeitnehmer eine volle Stelle im gegenseitigen Wechsel.

Noch immer ist die Teilzeitarbeit hauptsächlich für Frauen mit Kindern relevant. Viele Männer sind noch immer zu stolz oder zu unbedarft im Umgang mit Kindern, so dass auch der Anreiz des neuen Elterngeldes wenig bewirken wird.

Das Jobsharing schafft Müttern ein selbstbestimmtes Arbeitsumfeld, welches viel besser mit der Familie zu vereinbaren ist. In der Regel findet der Arbeitnehmer dieses Modell aber nur bei den Unternehmen, die es Ernst meinen mit „glücklichen Mitarbeitern“. In diesem Sinne ist das Jobsplitting auch ein Gütezeichen für deutsche Unternehmen.

Funktionsweise Jobsharing

Die Arbeitsplatzteilung ist aber auch nicht gerade einfach. Das Hauptproblem ist die enge Verbindung der zwei MitarbeiterInnen, die sich den Job teilen. Hier muss im Prinzip ein offenes und fast schon freundschaftliches Verhältnis gepflegt werden. Die Möglichkeit das System auf drei MitarbeiterInnen zu erweitern besteht natürlich auch, beispielsweise wenn eine Arbeitszeit von 60 Stunden abgedeckt werden muss und jeder nur 20 Stunden arbeiten kann.

Besonders wichtig ist die arbeitsvertragliche Abstimmung und die genaue Festlegung der Arbeitsbedingungen. Aus der Erfahrung hat sich gezeigt, dass hier besonders die gegenseitige Vertretung bei Urlaub oder Krankheit problematisch ist. Hier kann der Arbeitgeber im Vertrag Verpflichtungsklauseln einfügen, was den organisatorischen Aufwand für die Familie, besonders bei kurzfristigen Vertretungen natürlich sprengt. Das Wissen aber mittlerweile auch die Arbeitgeber und verzichten oft auf solche Klauseln.

Arbeitszeitabstimmung beim Jobsplitting

Die Arbeitszeit kann für jeden der zwei Mitarbeiter unterschiedlich sein. Hier ist keine Verpflichtung vorgegeben, weshalb der eine mehr, der andere weniger arbeiten kann. Den Arbeitgeber interessiert nur, dass die vertragliche Arbeitszeit eingehalten wird und die anstehenden Aufgaben erledigt werden. Die Einteilung der Arbeitszeit ist den beiden Arbeitnehmern selbst überlassen, so kann der eine vormittags, der andere nachmittags arbeiten, oder der eine bis Mittwoch, der andere den Rest der Woche. Hier ist die sinnvolle Einteilung der Arbeitnehmer gefordert.

Bei den Unternehmen ist das Arbeitszeitmodell Jobsharing nicht unbedingt populär, weil es einen erhöhten Aufwand der Personalauswahl und der Personalverwaltung beinhalten kann. Hilfestellungen im Unternehmen bieten Ihnen in diesem Zusammenhang Gleichstellungsbeauftragte und Betriebsrat.

Weiterführende Informationen zur Jobsuche:

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