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Arbeitnehmer und Arbeitsvertrag: Arbeitsvertrag - Muster
Der Arbeitsvertrag in Deutschland regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
nach dem gültigen Recht. Der Vertrag kann entweder mündlich oder schriftlich abgeschlossen
werden, um einer Beweisschwierigkeit vorzubeugen empfiehlt sich jedoch die schriftliche Form.
Ein Arbeitsvertrag hat durch die gesetzlichen Bestimmungen, die im BGB
festgehalten sind, einen festen Rahmen, der dem Arbeitgeber die Vertragsgestaltung vorgibt.
Arbeitsverträge regeln Pflicht und Recht des Arbeitnehmers, aber auch Pflicht und Recht
des Arbeitgebers. Hierzu zählen die Höhe des Entgeltes für geleistete Arbeit, aber auch die
Dauer der Tätigkeit, die im Formular festgehalten werden.
Befristete und unbefristete Arbeitsverträge
Ein Arbeitsvertrag wird normalerweise auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, also unbefristet, aber wenn einige bestimmte
Voraussetzungen gegeben sind, ist ein befristeter Vertrag möglich. Befristungsgründe
können sein: die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, der Bedarf an Arbeitsleistung ist nur
vorübergehend und andere Gründe.
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann maximal auf zwei Jahre festgelegt werden. Bei Existenzgründungen
gibt es aber die Möglichkeit, die Arbeitsverträge auf maximal vier Jahre zu befristen. Das Befristen der Verträge ist
mittlerweile nicht nur für Minijob, geringfügig Beschäftigte oder Aushilfen die Regel.
Probearbeit
Die Probearbeitszeit darf momentan sechs Monate nicht überschreiten. Innerhalb dieser Zeit
kann das Arbeitsverhältnis mit einer Kuendigungsfrist von zwei Wochen aufgelöst werden.
Für den Tarifvertrag können aber andere Bedingungen gelten.
Der Tarifvertrag - der etwas andere Arbeitsvertrag:
Ein Tarifvertrag ist eine differenzierte Form des Arbeitsvertrages. Wenn beide Parteien Mitglied
eines tarifabschließenden Verbandes sind, also Arbeitgeberverband und Gewerkschaft, so gilt der
Tarifvertrag und nicht mehr der Arbeitsvertrag.
Auch der Austritt aus dem jeweiligen Verband hat nicht sofort ein Ende des Tarifvertrages zur
Folge. In Deutschland herrscht Tarifautonomie, was bedeutet, dass die Tarifpartner die Tarife
allein aushandeln, ohne eine Einmischung des Gesetzgebers.
Es gibt zudem unterschiedliche Arten des Tarifvertrages die hier nicht weiter erläutert werden sollen,
es gibt den Manteltarifvertrag, den
Rahmentarifvertrag, Flächentarifvertrag und einige mehr.
