Du besitzt Empathie, kümmerst dich gerne um kranke Menschen und hast ein Herz für Kinder? Vielleicht bist du dann die Idealbesetzung für die Tätigkeit als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in – umgangssprachlich oft noch als Kinderkrankenschwester oder Kinderkrankenpfleger bezeichnet. Die Berufsbezeichnung wurde mit der Pflegereform 2020 modernisiert; heute lautet der offizielle Abschluss innerhalb der generalistischen Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.
Kinderkrankenpfleger/innen arbeiten überwiegend auf Kinderstationen in Krankenhäusern, in Kinderkliniken, Kinderheimen und anderen Pflegeeinrichtungen sowie bei ambulanten Pflegediensten und bei Kinderärztinnen und -ärzten in Facharztpraxen für Kinder und Jugendliche.
Du pflegst und versorgst Kinder und Jugendliche, kümmerst dich um Medikamentengabe und Wundversorgung und assistierst bei Untersuchungen oder Operationen. Neben der gesundheitlichen Betreuung achtest du auf das generelle Wohlbefinden der kleinen Patientinnen und Patienten: Bei Ängsten und Trauer tröstest du die Kinder und bist einfühlsame/r Unterstützer/in. Für Kinder und Eltern bist du zugleich Hauptansprechperson und Vertrauensperson – du informierst und berätst Familien und erläuterst alle erforderlichen Pflegemaßnahmen.
Gehalt als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Das Gehalt in der Kinderkrankenpflege hat sich dank mehrerer Tarifrunden in den letzten Jahren spürbar verbessert. Die Höhe hängt vor allem vom Träger der Einrichtung (öffentlich, kirchlich oder privat), der Berufserfahrung und der Region ab.
Im öffentlichen Dienst (TVöD-P): Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen werden im öffentlichen Dienst in Entgeltgruppe P 7 eingruppiert. Laut TVöD-P 2025 (gültig ab 01.04.2025, +3,0 % ggü. Vorjahr) beträgt das Einstiegsgehalt in Stufe 1 3.510 Euro brutto monatlich; mit zunehmender Berufserfahrung steigt es innerhalb der Gruppe auf bis zu 4.305 Euro. Wer komplexere Aufgaben oder Leitungstätigkeiten übernimmt, kann in P 8 (3.600–4.367 €) oder höher eingruppiert werden. Hinzu kommen ab 01.04.2025 eine Pflegezulage von 141,82 Euro sowie eine Wechselschichtzulage von 250 Euro und eine Schichtzulage von 100 Euro monatlich (Quelle: medi-karriere.de 2025, TVöD-P-Entgelttabelle 2025, VKA/ver.di). Ab 01.05.2026 folgt eine weitere Erhöhung um +2,8 %.
Bei kirchlichen Trägern (AVR Diakonie/Caritas): In Entgeltgruppe 7 (AVR Diakonie) liegt das Gehalt je nach Berufszugehörigkeit bei 3.611 bis 4.256 Euro monatlich (Quelle: medi-karriere.de 2025, Entgelttabelle AVR Diakonie).
Bei privaten Trägern: Hier gilt kein einheitlicher Tarif. Einstiegsgehälter liegen teilweise etwas niedriger – tarifgebundene Einrichtungen orientieren sich jedoch in der Regel am TVöD-P.
Grundsätzlich gilt: Mit steigender Berufserfahrung wächst das Gehalt kontinuierlich. Auch Zusatzqualifikationen wie Fachweiterbildungen in der pädiatrischen Intensivpflege oder Neonatologie können die Eingruppierung und das Einkommen verbessern.
Ausbildung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Wichtige Änderung seit 2020: Mit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) am 1. Januar 2020 wurden die zuvor getrennten Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege zur gemeinsamen generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann zusammengeführt. Die Ausbildung dauert drei Jahre in Vollzeit (Teilzeit: bis zu fünf Jahre) und findet an Pflegeschulen sowie in kooperierenden Einrichtungen statt – also nicht im klassischen dualen System (Quelle: Bundesgesundheitsministerium/Destatis 2024).
Im dritten Ausbildungsjahr kann ein Schwerpunkt in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gewählt werden, wenn dies im Ausbildungsvertrag festgelegt und in einer passenden Einrichtung absolviert wird. Wer diesen Schwerpunkt wählt und beibehält, kann den gesonderten Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in erwerben. In der Praxis wählen aktuell jedoch nur sehr wenige Absolventinnen und Absolventen diesen Weg: Laut Destatis (2024) erwarben 2023 lediglich rund 300 der über 33.600 erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen diesen gesonderten Schwerpunktabschluss – die große Mehrheit entschied sich für den generalistischen Pflegefachmann/Pflegefachfrau-Abschluss.
Mögliche Ausbildungseinrichtungen sind Krankenhäuser und Kinderkliniken, Pflegeeinrichtungen oder Kinderheime. Wer bereits examinierte/r Pflegefachmann/-frau oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist, kann die Ausbildung auf 1,5 Jahre verkürzen.
Der Unterricht gliedert sich in theoretische und praktische Teile. Zu den Ausbildungsinhalten zählen: Aufbau des menschlichen Körpers, Entwicklung des Kindes, Grundlagen und Anwendung von Pflegetechniken, Krankheitsbilder, Diagnose und Behandlung, Grundlagen der Assistenz, Beschäftigung und Begleitung von Kindern, Verwaltungsaufgaben sowie der Umgang mit Patientinnen, Patienten und Angehörigen. In der Praxis wendest du die verschiedenen Pflegetechniken an, nimmst Blut ab und wechselst Verbände.
Die Ausbildungsvergütung in der Pflege ist gesetzlich geregelt und orientiert sich am TVAöD (Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil Pflege). Nach § 30 PflBG darf die tatsächliche Vergütung nicht mehr als 20 % unter dem TVAöD-Wert liegen. Ab 01.04.2025 gelten laut TVAöD folgende Vergütungen:
Quellen: TVAöD-Pflege ab 01.04.2025 (VKA/ver.di; medi-karriere.de 2025; oeffentlichen-dienst.de 2025); TVA-L Pflege (Unikliniken): ab 01.11.2024 1.331 / 1.397 / 1.503 Euro (Rheinland-Pfalz/Landesamt). Abschlussprämie: 400 Euro Einmalzahlung bei bestandener Abschlussprüfung (TVAöD-Pflege). Zuschlag für Nachtarbeit: min. 1,28 Euro/Stunde. Jahressonderzahlung: 90 % (West) des Durchschnittsentgelts August–Oktober.
Seit 2020 erhalten alle Pflegeauszubildenden eine Ausbildungsvergütung – unabhängig vom Träger, da die Finanzierung der Pflegeausbildung über Landesfonds sichergestellt wird. Das stellt einen bedeutenden Fortschritt gegenüber früher dar, als schulische Ausbildungen oft unvergütet waren.
Weiterbildung durch Studium der Pflege
Ein Pflegestudium ist für viele Kinderkrankenpflegefachkräfte ein attraktiver Karriereschritt. Seit Inkrafttreten des Pflegestudiumsstärkungsgesetzes erhalten auch Pflegestudierende eine Ausbildungsvergütung. Das Pflegestudium wird als duales Studium angeboten, und ausländische Pflegeabschlüsse werden durch vereinfachte Anerkennungsverfahren leichter in Deutschland angerechnet. Fachweiterbildungen in Bereichen wie Neonatologie, pädiatrische Intensivpflege oder pädiatrische Onkologie ermöglichen zudem eine gezielte Spezialisierung und bessere Gehaltsaussichten.
Eigenschaften und Voraussetzungen als Kinderkrankenpflegefachkraft
Als Kinderkrankenpflegefachkraft benötigst du eine Kombination aus fachlichem Know-how, sozialer Kompetenz und persönlicher Resilienz. Hier sind die wichtigsten Eigenschaften und Voraussetzungen:
Empathie und Sensibilität stehen an erster Stelle: Du musst die Gefühle und Bedürfnisse sowohl der kranken Kinder als auch ihrer Familien verstehen und darauf eingehen können. Geduld und Einfühlungsvermögen sind ebenso unerlässlich, da die Arbeit mit kranken Kindern im besonderen Maße individuelle Zuwendung erfordert.
Kommunikationsfähigkeit auf mehreren Ebenen ist gefordert: klar und altersgerecht mit Kindern, einfühlsam und sachlich mit Eltern und Angehörigen sowie professionell mit dem interdisziplinären Gesundheitsteam. Stressresistenz hilft, auch in emotional belastenden Situationen professionell und ruhig zu agieren – gerade auf einer Kinderstation oder in der Intensivpflege ist das unerlässlich.
Zu den formalen Voraussetzungen zählen ein mindestens mittlerer Schulabschluss (in der Praxis bevorzugen viele Einrichtungen Realschulabschluss oder Abitur) sowie gesundheitliche Eignung. Sorgfalt und Beobachtungsgabe sind entscheidend, um Veränderungen im Gesundheitszustand frühzeitig zu erkennen. Teamfähigkeit ist unverzichtbar für die Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Sozialarbeitenden im multiprofessionellen Team. Darüber hinaus sind pädagogische Fähigkeiten von Vorteil, da die Aufklärung und Schulung von Eltern ein wichtiger Teil der täglichen Arbeit ist.
Physische Belastbarkeit, Flexibilität und die Bereitschaft zum Schichtdienst (einschließlich Nacht- und Wochenenddienste) sind weitere wichtige Voraussetzungen. Nicht zuletzt erfordert der Beruf eine hohe ethische Integrität im Umgang mit der Privatsphäre, Würde und den Rechten der betreuten Kinder und Familien.
Bewerbung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Die klassischen Bewerbungsunterlagen bestehen auch bei dieser Tätigkeit aus einem Bewerbungsschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf sowie relevanten Zeugniskopien. Du kannst die Bewerbung online versenden, per Post verschicken oder persönlich übergeben – achte unbedingt auf die Vorgaben in der jeweiligen Stellenanzeige.
Im Bewerbungsschreiben gehst du auf deine Beweggründe für die Berufswahl ein und nennst deine Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Anforderungen aus der Stellenanzeige. Beschreibe gerne konkrete Erfahrungen – etwa aus Praktika, sozialen Projekten oder einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) –, die deine Motivation und Eignung verdeutlichen. Der tabellarische Lebenslauf gibt deinem potenziellen Arbeitgeber einen Überblick über deinen bisherigen Werdegang: schulische Ausbildung, bisherige Berufserfahrungen, Fremdsprachenkenntnisse, absolvierte Praktika und relevante Hobbys oder soziales Engagement.
Viele Kinderkliniken, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bieten Ausbildungsplätze an, die oft bereits frühzeitig – manchmal über ein Jahr vor Ausbildungsbeginn – ausgeschrieben werden. Eine frühzeitige Bewerbung zahlt sich daher aus.
Trends und Perspektiven für die Kinderkrankenpflegefachkraft
Die Perspektiven für Kinderkrankenpflegefachkräfte sind trotz aktueller Herausforderungen langfristig sehr gut. Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel machen Pflegefachkräfte zu einer der am stärksten nachgefragten Berufsgruppen in Deutschland. Bis 2049 werden laut Destatis-Pflegekräftevorausberechnung (2024) voraussichtlich 280.000 bis 690.000 zusätzliche Pflegekräfte gegenüber dem Stand von 2019 benötigt.
Erweiterte Fachkompetenzen sind gefragt: Fachweiterbildungen in Neonatologie, pädiatrischer Intensivpflege oder pädiatrischer Onkologie verbessern nicht nur die Karrierechancen, sondern werden von vielen Einrichtungen aktiv gefördert. Digitalisierung und Telemedizin halten zunehmend Einzug in den Pflegealltag: Elektronische Patientenakten, digitale Pflegedokumentationen und Telekonsultationen werden den Beruf weiter verändern und erfordern entsprechende digitale Kompetenzen. Interprofessionelle Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams wird immer wichtiger und fördert die berufliche Weiterentwicklung.
Die verbesserten Arbeitsbedingungen und Gehaltsentwicklungen der letzten Jahre – durch den TVöD-P-Tarifabschluss 2023/2024 mit Gehaltserhöhungen von über 10 % sowie dem Tarifabschluss 2025/2026 mit weiteren +3,0 % ab April 2025 – machen die Pflegeberufe wieder attraktiver. Auch das Pflegestudiumsstärkungsgesetz mit vergüteter Pflegeausbildung und erleichterten Anerkennungen ausländischer Abschlüsse stärkt die Fachkräftebasis.
Beschäftigungsentwicklung: Pflegefachkräfte in Deutschland 2010–2025 (inkl. Kinderkrankenpflege)
Examinierte Pflegekräfte in stationären und ambulanten Einrichtungen (Destatis, in Tausend) – Kinderkrankenpflege ist ein Teilbereich
Schätzung 2025
Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Pressemitteilung 27.01.2026 (2024: ca. 1 Million examinierte Pflegekräfte in stationären und ambulanten Einrichtungen, +2,6 % ggü. 2023); Destatis Gesundheitspersonalrechnung (Pflegekräftevorausberechnung 2024: Mehrbedarf bis 2049: 280.000–690.000 zusätzliche Pflegekräfte). Hinweis: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen sind ein Teilbereich der examinierten Pflegekräfte; spezifische Einzelzahlen werden seit der Pflegereform 2020 nicht mehr separat ausgewiesen. 2010–2019 interpoliert auf Basis verfügbarer Destatis-Zeitreihen. 2025 = Schätzung. Stand: April 2025.
Häufig gestellte Fragen zum Beruf Kinderkrankenpfleger/in
Gibt es den Beruf Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger noch – oder wurde er abgeschafft?
Der Beruf besteht weiterhin, wurde jedoch mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) ab dem 1. Januar 2020 in die neue generalistische Pflegeausbildung integriert. Wer heute Pflegefachkraft werden möchte, absolviert zunächst zwei Jahre eine gemeinsame Ausbildung und kann im dritten Jahr einen Schwerpunkt in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wählen. Mit diesem Schwerpunkt kann der gesonderte Abschluss als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in erworben werden – der jedoch in der Praxis kaum gewählt wird: 2023 entschieden sich laut Destatis nur rund 300 von über 33.600 Absolvierenden für diesen Weg, da der generalistische Abschluss (Pflegefachfrau/Pflegefachmann) mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt bietet (Quelle: Destatis 2024).
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung in der Kinderkrankenpflege 2025?
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem TVAöD – Besonderer Teil Pflege und liegt ab April 2025 bei rund 1.230 bis 1.341 Euro im ersten, 1.299 bis 1.399 Euro im zweiten und 1.372 bis 1.503 Euro im dritten Ausbildungsjahr brutto monatlich. Hinzu kommt eine Abschlussprämie von 400 Euro nach bestandener Abschlussprüfung sowie eine Jahressonderzahlung. Bei privaten Trägern ohne Tarifbindung kann die Vergütung geringer ausfallen; gesetzlich ist jedoch sichergestellt, dass sie nicht mehr als 20 % unter dem TVAöD-Niveau liegen darf (§ 30 PflBG). Ab 01.05.2026 steigen die Vergütungen erneut um ca. +2,8 % (Quellen: oeffentlichen-dienst.de 2025, TVAöD-Pflege 2025, VKA/ver.di).
Wie ist das Gehalt als Kinderkrankenpfleger/in im öffentlichen Dienst 2025?
Im öffentlichen Dienst erfolgt die Eingruppierung nach TVöD-P, in der Regel in Entgeltgruppe P 7. Das Einstiegsgehalt in Stufe 1 beträgt seit April 2025 3.510 Euro brutto monatlich, das Maximum innerhalb der Gruppe liegt bei ca. 4.305 Euro. Zusätzlich gibt es eine Pflegezulage von 141,82 Euro, eine Wechselschichtzulage von bis zu 250 Euro sowie Schichtzulagen. Bei kirchlichen Trägern (AVR Diakonie) sind Gehälter von 3.611 bis 4.256 Euro in vergleichbarer Eingruppierung möglich. Ab Mai 2026 folgt eine weitere Tariferhöhung um +2,8 %. Zum Vergleich: Noch 2012 lagen die Durchschnittsgehälter in der Kranken- und Kinderkrankenpflege rund 52 % unter dem heutigen Niveau (Quelle: IAB-Entgelterhebung, zit. nach BMG 2024).


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