Job-Sharing - Das Arbeitszeitmodell der Zukunft?
Das Arbeitszeitmodell Job-Sharing, auch Job-Splitting genannt, ist in den Vereinigten Staaten
entwickelt worden und wurde dort zum ersten Mal angewandt, bevor es auch hier eingesetzt wurde. Es ist eine moderne Form der Teilzeitarbeit, die aber immer
attraktiver wird. Hierbei teilen sich zwei Arbeitnehmer eine volle Stelle im gegenseitigen Wechsel.
Noch immer ist die Teilzeitarbeit hauptsächlich für Frauen mit Kindern relevant. Viele Männer
sind noch immer zu stolz oder zu unbedarft im Umgang mit Kindern, so dass auch der Anreiz des neuen
Elterngeldes wenig bewirken wird.
Das Job-Sharing schafft Müttern ein selbstbestimmtes Arbeitsumfeld, welches viel besser mit
der Familie zu vereinbaren ist. In der Regel findet der Arbeitnehmer dieses Modell aber nur bei
den Unternehmen, die es Ernst meinen mit "glücklichen Mitarbeitern". In diesem Sinne ist das Job-Splitting auch ein
Gütezeichen für deutsche Unternehmen.
Funktionsweise
Die Arbeitsplatzteilung ist aber auch nicht gerade einfach. Das Hauptproblem ist die enge Verbindung
der zwei MitarbeiterInnen, die sich den Job teilen. Hier muss im Prinzip ein offenes und fast schon freundschaftliches
Verhältnis gepflegt werden. Die Möglichkeit das System auf drei MitarbeiterInnen zu erweitern besteht
natürlich auch, beispielsweise wenn eine Arbeitszeit von 60 Stunden abgedeckt werden muss und jeder nur 20 Stunden
arbeiten kann.
Besonders wichtig ist die arbeitsvertragliche Abstimmung und die genaue Festlegung der
Arbeitsbedingungen. Aus der Erfahrung hat sich gezeigt, dass hier besonders die gegenseitige
Vertretung bei Urlaub oder Krankheit problematisch ist. Hier kann der Arbeitgeber im Vertrag
Verpflichtungsklauseln einfügen, was den organisatorischen Aufwand für die Familie, besonders
bei kurzfristigen Vertretungen natürlich sprengt. Das Wissen aber mittlerweile auch die
Arbeitgeber und verzichten oft auf solche Klauseln.
Arbeitszeitabstimmung beim Job-Splitting
Die Arbeitszeit kann für jeden der zwei Mitarbeiter unterschiedlich sein. Hier ist keine
Verpflichtung vorgegeben, weshalb der eine mehr, der andere weniger arbeiten kann. Den Arbeitgeber
interessiert nur, dass die vertragliche Arbeitszeit eingehalten wird und die anstehenden Aufgaben
erledigt werden. Die Einteilung der Arbeitszeit ist den beiden Arbeitnehmern selbst überlassen, so kann
der eine vormittags, der andere nachmittags arbeiten, oder der eine bis Mittwoch, der andere den Rest der Woche. Hier
ist die sinnvolle Einteilung der Arbeitnehmer gefordert.
Bei den Unternehmen ist das Arbeitszeitmodell Job-Sharing nicht unbedingt populär, weil es einen
erhöhten Aufwand der Personalauswahl und der Personalverwaltung beinhalten kann. Hilfestellungen
im Unternehmen bieten Ihnen in diesem Zusammenhang Gleichstellungsbeauftragte und Betriebsrat.
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